Reform schafft einheitliches Berufsbild und sichert Qualität

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Mit der Reform des Berufsbetreuerrechts werde ein wichtiger Prozess in Gang gesetzt, um die Berufsbetreuung weiterzuentwickeln, so Havliza: „Daher ist es besonders gut und wichtig, mit den Vertretern dieser Berufsgruppe in einem konstruktiven Austausch zu bleiben. Denn am Ende wollen wir alle dasselbe: Wenn eine Betreuung nötig wird, wünscht sich jeder einen fachlich qualifizierten und auch menschlich zugewandten Helfer.“
Schwerpunktthema des Austauschs war die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV), die am 8. Juli im Bundesrat verabschiedet werden soll. Die Verordnung regelt, unter welchen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen sich Berufsbetreuerinnen und -betreuer registrieren lassen können.
Ein noch strittiger Punkt ist die geplante Vollprivilegierung für Jurist*innen sowie für Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen, gegen die der BdB erneut Position bezog. Thorsten Becker argumentierte: „Es muss sichergestellt sein, dass die Kernkompetenzen für die Betreuung nachgewiesen werden – unabhängig von der Ausbildung des Kandidaten oder der Kandidatin. Die Unterstützte Entscheidungsfindung[1] spielt dabei eine zentrale Rolle.“
Kritisch sieht der BdB die sogenannte Generalöffnungsklausel. Harald Freter: „Wir hoffen sehr, dass die Klausel noch abgewendet werden kann, da sie das Registrierungs- und Zulassungsverfahren vollkommen aufweicht. Dies stünde im eklatanten Widerspruch zum Ziel der Reform – die Qualität der rechtlichen Betreuung zu stärken. Außerdem würde dies zu einem vollkommen uneinheitlichen Verwaltungshandeln führen. Dies kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.“
Ein wichtiges Thema des Gesprächs war die Kostenentwicklung, die nun durch die Inflation befeuert werde. Daraus resultiere die Notwendigkeit einer vorgezogenen Dynamisierung der Vergütung, so die BdB-Vertreter. Eine vom BdB geforderte Berücksichtigung im Rahmen der geplanten Evaluation bis Ende 2024 durch das Bundesministerium der Justiz bewertete auch Ministerin Havliza als nachvollziehbar.
[1] Unterstützte Entscheidungsfindung ist ein Konzept zur Unterstützung von Betreuten. Sie ist in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankert und spielt im Berufsalltag von Betreuer*innen eine zentrale Rolle. Betreuer*innen versetzen die Klient*innen mittels Unterstützter Entscheidungsfindung in die Lage, selbstbestimmte Entscheidungen für ihr Leben treffen zu können.