Urteil: Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten können an Europawahl teilnehmen | BdB begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Hamburg, 16. April 2019 – Menschen, die in allen Angelegenheiten rechtlich betreut werden, können an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Das hat gestern das Bundesverfassungsgericht nach einem Eilantrag entschieden.