Gesetzgebungsprozess zur Betreuervergütung geht in die heiße Phase
Nimmt der Bundesrat am 12. April in seiner Stellungnahme die Empfehlungen der Ausschüsse an, legt anschließend die Bundesregierung ihre Ansicht dazu in einer Gegenäußerung dar. Diese wird dann gemeinsam mit dem Gesetzentwurf und der Stellungnahme des Rates in den Bundestag eingebracht. Der Bundestag entscheidet über die endgültige Fassung des Gesetzes. Die Beschlussfassung zum Gesetzentwurf ist für die letzte Bundestagssitzung vor der Sommerpause am 28. Juni 2019 vorgesehen. Anschließend folgt noch ein zweiter Durchgang im Bundesrat. Stimmt der Rat zu, ist das Gesetz beschlossen.
So geht es weiter im Gesetzgebungsprozess: In unserer Grafik zum Reformprozess finden Sie die wichtigsten Termine noch einmal anschaulich illustriert.
Das steht im Gesetzentwurf der Bundesregierung: BdB-Jurist Kay Lütgens hat den Gesetzentwurf genauer unter die Lupe genommen und bietet Orientierung im Paragraphendickicht. Hier lesen Sie seinen Kommentar