Entwurf im Bundesrat:Gesetzgebungsprozess zur Betreuervergütung geht in die heiße Phase

29.03.2019
    • Gebäude des Bundesrates

    Hamburg/Berlin, 29. März 2019 - Die Regierungskoalition hat Ende Februar 2019 ihren Gesetzentwurf zur Erhöhung der Betreuervergütung vorgelegt. Nun müssen Bundesrat und Bundestag darüber entscheiden. Da die  Bundesregierung die Sache als besonders eilig einschätzt, hat sie den Gesetzentwurf mit einer verkürzten Frist in den Bundesrat gegeben. Der Rat muss bis zum 12. April 2019 eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben. In dieser Woche haben sich bereits der Rechtsausschuss und der Finanzausschuss des Bundesrates mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Die Empfehlungen der beiden Ausschüsse an das Plenum des Bundesrates sind ab dem kommenden Montag öffentlich einsehbar. Der BdB wird die Empfehlungen genau analysieren und eine Stellungnahme dazu an die Landesjustizminister verfassen.

    Nimmt der Bundesrat am 12. April in seiner Stellungnahme die Empfehlungen der Ausschüsse an, legt anschließend die Bundesregierung ihre Ansicht dazu in einer Gegenäußerung dar. Diese wird dann gemeinsam mit dem Gesetzentwurf und der Stellungnahme des Rates in den Bundestag eingebracht. Der Bundestag entscheidet über die endgültige Fassung des Gesetzes. Die Beschlussfassung zum Gesetzentwurf ist für die letzte Bundestagssitzung vor der Sommerpause am 28. Juni 2019 vorgesehen. Anschließend folgt noch ein zweiter Durchgang im Bundesrat. Stimmt der Rat zu, ist das Gesetz beschlossen.

    So geht es weiter im Gesetzgebungsprozess: In unserer Grafik zum Reformprozess finden Sie die wichtigsten Termine noch einmal anschaulich illustriert.

    Das steht im Gesetzentwurf der Bundesregierung: BdB-Jurist Kay Lütgens hat den Gesetzentwurf genauer unter die Lupe genommen und bietet Orientierung im Paragraphendickicht. Hier lesen Sie seinen Kommentar