BdB-Landesgruppe Niedersachsen bringt Impulse zu Gesetzesvorhaben ein
In Vorbereitung auf den Runden Tisch wurde der Entwurf zur Neuregelung der Finanzierung der Betreuungsvereine bereits im Landtag erstmals beraten. Der dazugehörige Verordnungsentwurf befindet sich nunmehr in der Verbändebeteiligung. Von daher waren die Landesgruppensprecherin Dr. Juliane Willert und ihr Vorstandskollege Markus Heinicke froh, dass sie ihre Expertise aus der Praxis einbringen konnten. Beide sprachen letztlich von einem Meilenstein für die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine, wenn die Verordnung zum 1. Januar 2027 in Kraft sollte.
Nach Darstellung des Ministeriums soll es bei der Finanzierung auf den tatsächlichen Umfang der Querschnittsarbeit und die tatsächlich angefallenen Ausgaben ankommen; eine Ausweitung der Querschnittsarbeit sei nicht verpflichtend. Diskutiert wurden unter anderem befristete Beschäftigungsverhältnisse, Planungssicherheit, Übergangsphasen bei Umbestellungen und wirtschaftliche Risiken für Vereine.
Erhalten Berufsbetreuer*innen in Niedersachsen Dauervergütungen?
Daneben wurden die unterschiedlichen Vorgehensweisen an den niedersächsischen Gerichten mit der Dauervergütung für Berufsbetreuer*innen vorgestellt. Dr. Juliane Willert sprach sich für eine einheitliche Handhabung aus. Angesprochen wurden ferner Zinsansprüche und die Frage, ob Dauervergütungen auch bei vermögenden betreuten Personen zweckmäßig sein können. Für die berufliche Praxis bleibt entscheidend, dass eine verlässliche Vergütung nicht von unterschiedlichen örtlichen Abläufen abhängt.
Darüber hinaus stellte die Landesbetreuungsstelle das polizeiliche Konzept zum Früherkennungs- und Bedrohungsmanagement vor. Es soll Mitarbeitende im Betreuungswesen für Gefährdungslagen sensibilisieren und die Hinzuziehung der Polizei im Gefährdungsfall unterstützen. Zudem berichtete die Landesbetreuungsstelle über die Altersstruktur der beruflichen Betreuerinnen und Betreuer, die regionale Verteilung von Betreuungsfällen und die Frage, wie auch zukünftig eine ausreichende Versorgung mit qualifizierten rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern sichergestellt werden kann.