BdB verabschiedet neues Berufsbild
2021 hat der BdB-Vorstand die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Berufsbild eingerichtet. Ihr Auftrag: Das Berufsbild aus dem Jahr 2003 unter Berücksichtigung der Anforderungen der UN-BRK und der neuen Anforderungen, die sich aus der Betreuungsrechtsreform ab 2023 ergaben, zu überarbeiten.
Nunmehr bilden drei Kompetenzbereiche die sozialen und personalen sowie fachlichen und methodischen Grundlagen für die Ausübung des Berufs, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus gehen. Diesen Kompetenzbereichen werden zudem elf Schlüsselkompetenzen zugeordnet, die Voraussetzung für eine professionelle Ausübung des Berufs sind. Allen erforderlichen Kompetenzen liegt der menschenrechtsbasierte Ansatz zugrunde: von der Fürsorge zu gleichen Chancen und Rechten!
Auf der Jahrestagung in Potsdam verabschiedeten die Delegierten das erarbeitete Berufsbild, das wir auf unserer Homepage zum Download bereitsgestellt haben.