Ein einheitliches Bild nach innen und außen

BdB entwickelt neues Berufsbild für Betreuung

2021 hat der BdB-Vorstand eine BAG Berufsbild eingerichtet. Der Auftrag: Überarbeitung des Berufsbildes unter Berücksichtigung der Anforderungen der UN-BRK und der neuen Anforderungen, die sich aus der Betreuungsrechtsreform ab 2023 ergeben. Unter der Leitung von Vorstandmitglied Peter Berger arbeitet die Expert*innen-Gruppe (siehe oben) seitdem an einem Entwurf. Wir sprechen mit BAG-Mitglied Dirk Brakenhoff (BdB-Referent für Grundsatzfragen) über den Status Quo und die nächsten Schritte.
26.10.2022

Herr Brakenhoff, der BdB entwickelt ein neues Berufsbild. Warum jetzt?
Das Berufsbild des BdB stammt aus dem Jahr 2003 und ist somit fast 20 Jahre alt. In dieser Zeit hat sich die Fachlichkeit des Berufes enorm weiterentwickelt. Das wollen und das müssen wir abbilden. Die UN-Behindertenrechtskonvention hat hier einen enormen Veränderungsdruck ausgelöst, der sich im Wesentlichen in der Formel „mehr Unterstützung, weniger Vertretung“ widerspiegelt. Der Blick in das bestehende Berufsbild zeigt, dass Vertretung und rechtliche Aspekte früher viel stärker im Fokus standen. Vertretung ist heute nicht weg, aber deutlich in den Hintergrund gerückt. Und wenn sie als ultima ratio erforderlich sein sollte, wird sie auch dann als Instrument der Unterstützung angesehen. 

Zum anderen ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Überarbeitung, weil die Betreuungsrechtsreform nun abgeschlossen ist. Im Zuge des Reformprozesses haben wir übrigens wichtige Punkte mitentwickelt, die auch Bestandteil des neuen Berufsbildes sein werden. Hier möchte ich die „elf Schlüsselkompetenzen“ hervorheben, die die „fachlichen und methodischen“ Kompetenzen darstellen und aus unserer Sicht notwendig sind, um den Zugang zur beruflichen Betreuung zu erschließen.

Für wen entwickeln Sie dieses Berufsbild vor allem?
Zuallererst wird es den Berufsinhaber*innen dienen: Das Berufsbild soll nach innen wirken und für ein möglichst homogenes Selbstverständnis der Berufsbetreuer*innen sorgen und ihnen eine Selbstvergewisserung ermöglichen. Denn auch wenn es jetzt eine einheitliche Zugangsvoraussetzung zum Beruf gibt, haben wir es immer noch mit einer heterogenen Gruppe von Berufsbetreuer*innen zu tun: Die einen sind Juristinnen, die anderen Sozialpädagogen, andere haben z.B. eine kaufmännische Ausbildung.

Das Berufsbild wird für Klarheit und für eine gemeinsame Grundlage sorgen. Es nimmt die Aufgaben des Berufs Betreuung sowie die Art und Weise der Aufgabenerfüllung in den Blick, soll den Beruf Betreuung abbilden und eine Vorstellung von dem Beruf aus der Sicht des Berufs vermitteln. Damit wird es ein Bild erzeugen, das auch Außenstehende als einheitlich wahrnehmen können. Wir werden neben der Langfassung des Berufsbildes auch eine Kurzfassung erstellen, die man unter dem Motto „Das ist Betreuung!“ auch an Interessierte weitergeben kann. Klient*innen rechtlicher Betreuung, potenzielle Berufsbetreuer*innen, Vertreter*innen angrenzender Berufe, aber auch alle Akteur*innen des Betreuungswesens und die große Öffentlichkeit können dann ein klares Bild von Berufsbetreuung gewinnen, das zurzeit (noch) geprägt ist von einer übergroßen Heterogenität, von Vorurteilen und Fehlwissen. Wichtig ist, dass wir das Heft in die Hand nehmen und uns nicht von anderen sagen lassen, was Betreuung ist. 

Wann wird das Berufsbild fertig sein?
Mit der BAG befinden wir uns gerade auf der Zielgeraden, was die inhaltliche Ausarbeitung angeht. Dann wird der Entwurf in den Gremien des BdB beraten und bewertet werden: Zunächst geht die Vorlage in den Vorstand, dann in den Länderrat und in die Delegiertenversammlung. Wie lange diese Prozessschritte dauern werden, und ob es weitere Zwischenschritte gibt, ist noch offen. Wir erachten die inhaltliche Arbeit als so grundsätzlich und wichtig, dass wir uns zeitlich nicht unter Druck setzen wollen. Deswegen ist auch zum heutigen Zeitpunkt noch offen, ob die Delegierten in 2023 oder 2024 darüber abstimmen werden.

Das Gespräch führte Anne Heitmann