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BdB-Landesgruppensprecher Fred Fiedler (von rechts) mit seiner Vorstandskollegin Silke Hagenow und BdB-Mitglied André Rahnfeld sowie den Vertreter*innen des Kommunalen Sozialverbands Sachsen und dem Landesbeauftragten für Inklusion, Michael Welsch (hintere Reihe links außen). ©BdB Sachsen
BdB-Landesgruppe Sachsen im Austausch mit dem Kommunalen Sozialverband und der Staatskanzlei

Strukturelle Herausforderungen im Vollzug der Eingliederungshilfe analysiert

Ende August war die Landesgruppe Sachsen zu einem Gespräch in der Sächsischen Staatskanzlei geladen, an dem neben unserem Verband auch der Landesbeauftragte für Inklusion, Michael Welsch, und der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) teilnahmen. Ziel des Treffens war es, die im Vorfeld geschilderten strukturellen Schwierigkeiten im Vollzug der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX gemeinsam zu beleuchten und Wege für eine bessere Zusammenarbeit zu diskutieren.
09.09.2026
Sachsen

Aus Sicht der Berufsbetreuer*innen bestehen seit Jahren flächendeckende Probleme bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Die in den vorab übermittelten Fallbeispielen dokumentierten Erfahrungen zeigten übereinstimmend, dass notwendige Hilfen häufig nicht rechtzeitig oder gar nicht gewährt werden. Wiederkehrende Themen sind lange Verfahrensverzögerungen, unklare Zuständigkeiten, fehlende Standards, eine unzureichende Beratung nach § 106 SGB IX sowie der Mangel an geeigneten Wohn- und Unterstützungsangeboten. Die Fälle aus verschiedenen Landkreisen verdeutlichen, dass Betroffene ihre gesetzlich verankerten Rechte oft nur mit erheblichem Aufwand, großer Hartnäckigkeit oder durch Zufall erhalten.

Im Gespräch bestätigte der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) offen, dass die Versorgungssituation insbesondere für Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen oder komplexem Unterstützungsbedarf angespannt ist. Einrichtungen verfügen nicht über ausreichende Kapazitäten, und Leistungserbringer stellen zunehmend Bedingungen für neue Vereinbarungen. Die gesetzlichen Vorgaben – insbesondere die personenzentrierten Hilfen und die Unterstützungspflichten nach § 106 SGB IX – können nach Einschätzung des KSV in der Praxis häufig nicht vollständig umgesetzt werden, weil Personal und finanzielle Ressourcen fehlen. Zugleich brachte der KSV ausdrücklich Verständnis für die Position des BdB auf und bestätigte, dass rechtliche Betreuer keine Ausfallbürgen für fehlende Angebote sind. Die Verantwortung für die Leistungsgewährung verbleibt beim Träger der Eingliederungshilfe. 

 

Ziel ist eine schnellere, koordinierte und weniger bürokratische Unterstützung für Menschen mit erheblichem Hilfebedarf.

 

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs war die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen. Michael Welsch kündigte an, sich an den Städte- und Landkreistag zu wenden, um praktikable und vereinfachte Wege der Fallübernahme zwischen den Leistungsträgern zu fördern. 

Der KSV zeigte sich zudem interessiert an konkreten Rückmeldungen aus der Betreuungspraxis, insbesondere zur tatsächlichen Leistungserbringung in Einrichtungen und ambulanten Diensten. Diese Informationen sollen helfen, Vergütungen und Ergebnisse besser miteinander zu vergleichen und die Qualität der Hilfen zu überprüfen. Berufsbetreuer*innen wurden ausdrücklich gebeten, Auffälligkeiten oder Versorgungslücken künftig systematisch zurückzumelden.

Das Gespräch verlief konstruktiv und auf Augenhöhe. Alle Beteiligten waren sich einig, dass die bestehenden Herausforderungen nicht kurzfristig gelöst werden können, aber dass kontinuierlicher Austausch und gemeinsame Analyse notwendig sind, um Verbesserungen zu erreichen. Der BdB wird mit dem KSV im Gespräch bleiben und die Rückmeldungen aus der Praxis weiterhin bündeln. Ziel bleibt ein transparentes, verlässliches und personenzentriertes System der Eingliederungshilfe, das den Betroffenen, die ihnen gesetzlich zustehenden Leistungen tatsächlich zugänglich macht.