BdB zum Thema Ehegattenbeistandschaft („Ehegattenvertretung″)
Eine gesetzliche Vertretung ohne schützendes Betreuungsverfahren ist mit unkalkulierbaren Risiken für die betroffenen Personen verbunden. Dies ist Betreuungsvermeidung auf Kosten der Selbstbestimmung. Stattdessen sollten vom Gesetzgeber die bestehenden Möglichkeiten (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung , rechtliche Betreuung) gestärkt und nach Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiter entwickelt werden.