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Stellungnahme

BdB zum Thema Ehegattenbeistandschaft („Ehegattenvertretung″)

Oktober 2015 – Die Justizministerkonferenz will in Deutschland ein automatisches Vertretungsrecht für Ehegatten bzw. Lebenspartner einführen. Der BdB spricht sich gegen diese Gesetzesinitiative aus.

Eine gesetzliche Vertretung ohne schützendes Betreuungsverfahren ist mit unkalkulierbaren Risiken für die betroffenen Personen verbunden. Dies ist Betreuungsvermeidung auf Kosten der Selbstbestimmung. Stattdessen sollten vom Gesetzgeber die bestehenden Möglichkeiten (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung , rechtliche Betreuung) gestärkt und nach Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiter entwickelt werden.