Kasseler Forum zu Datenerhebungen im Betreuungswesen

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Die derzeitige Erhebung von Daten des Betreuungswesens ist unzureichend und lückenhaft. Eine regelhafte Berichterstattung findet nicht statt.
Dies betrifft insbesondere auch die sensiblen Verfahren der Unterbringung, Zwangsbehandlung und Sterilisation!
Nach Art. 31 UN-BRK sind die Staaten verpflichtet, geeignete Informationen einschließlich statistischer Angaben und Forschungsdaten zu erheben, die es ihnen ermöglichen, politische Konzepte zur Durchführung zu erarbeiten und umzusetzen (Abs. 1). Die Daten dienen auch der Beurteilung der Umsetzung der UN-BRK und der Ermittlung von Hindernissen (Art. 31 Abs.2 UN-BRK). Wir stellen fest, dass die Länder seit 5 Jahren diesen Verpflichtungen nicht nachkommen!
Darüber hinaus
Deutschland hat im Staatenprüfungsverfahren nach Art. 37 UN-BRK demnächst seinen Umsetzungsstand darzulegen. Das Betreuungsrecht ist im ersten Staatenprüfungsverfahren insbesondere auch wegen seiner Regelungen zu Stellvertretung und Eingriffsbefugnissen (§§ 1902 – 1906a BGB) kritisiert worden. Deutschland ist selbst in diesem sensiblen Bereich nicht in der Lage, seriöse Daten und Erkenntnisse vorzulegen, die Grundlage für eine Überprüfung der Umsetzung der Ziele der UN-BRK und für weitere Schritte zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen sein können.
Die Verbände des Kasseler Forums des Betreuungswesens fordern die Länder und den Bund auf, ihre bindenden Verpflichtungen aus der seit 26. März 2009 als Bundesrecht geltenden UN-BRK zu erfüllen!