Stellungnahme

Kasseler Forum zu Datenerhebungen im Betreuungswesen

Kassel, 29. Juni 2021 - Die Verbände des Kasseler Forums des Betreuungswesens fordern die Länder und den Bund auf, ihre bindenden Verpflichtungen aus der UN-BRK zu erfüllen und für eine regelhafte Datenerhebung aus dem Betreuungswesen zu sorgen.

Die derzeitige Erhebung von Daten des Betreuungswesens ist unzureichend und lückenhaft. Eine regelhafte Berichterstattung findet nicht statt. 

  • Seit 2016 gibt es keine vollständige Statistik zu den gerichtlichen Betreuungsverfahren mehr.
  • Für das Jahr 2017 und die folgenden Jahre sind vom Bundesamt für Justiz überhaupt keine Daten veröffentlicht worden.
  • Ab 2018 ist eine neue, sehr ausführliche Datenerhebung in gerichtlichen Betreuungsverfahren vereinbart worden.
  • Veröffentlichungen erfolgen nicht, weil etliche Länder ihre Daten nicht melden. Das Bundesamt für Justiz ist daher nicht in der Lage, seinen Dokumentationspflichten nachzukommen. Anfangs hieß es, dass dies an „Softwareproblemen“ liege. Wir können nicht nachvollziehen, dass diese Probleme seit über 3 Jahren nicht gelöst sind.

Dies betrifft insbesondere auch die sensiblen Verfahren der Unterbringung, Zwangsbehandlung und Sterilisation!

Nach Art. 31 UN-BRK sind die Staaten verpflichtet, geeignete Informationen einschließlich statistischer Angaben und Forschungsdaten zu erheben, die es ihnen ermöglichen, politische Konzepte zur Durchführung zu erarbeiten und umzusetzen (Abs. 1). Die Daten dienen auch der Beurteilung der Umsetzung der UN-BRK und der Ermittlung von Hindernissen (Art. 31 Abs.2 UN-BRK). Wir stellen fest, dass die Länder seit 5 Jahren diesen Verpflichtungen nicht nachkommen!

Darüber hinaus 

  • wird keine bundesweite Betreuungsbehördenstatistik erhoben und daher auch nicht veröffentlicht.
  • findet keine bundesweite Datenerhebung zur Förderung des Betreuungswesens, insbesondere der Betreuungsvereine statt. Es ist nicht bekannt, ob und wie Länder und auch Kommunen ihren Verpflichtungen nachkommen, die von Betreuungsvereinen übernommenen öffentlichen Aufgaben bei der Beratung, Gewinnung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern und bei der Information zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen ausreichend – auch finanziell – zu fördern.

Deutschland hat im Staatenprüfungsverfahren nach Art. 37 UN-BRK demnächst seinen Umsetzungsstand darzulegen. Das Betreuungsrecht ist im ersten Staatenprüfungsverfahren insbesondere auch wegen seiner Regelungen zu Stellvertretung und Eingriffsbefugnissen (§§ 1902 – 1906a BGB) kritisiert worden. Deutschland ist selbst in diesem sensiblen Bereich nicht in der Lage, seriöse Daten und Erkenntnisse vorzulegen, die Grundlage für eine Überprüfung der Umsetzung der Ziele der UN-BRK und für weitere Schritte zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen sein können.

Die Verbände des Kasseler Forums des Betreuungswesens fordern die Länder und den Bund auf, ihre bindenden Verpflichtungen aus der seit 26. März 2009 als Bundesrecht geltenden UN-BRK zu erfüllen!