Zu den Anforderungen an ein PsychKG
Aus Sicht des BdB müssen dafür die Möglichkeiten der Früherkennung psychischer Krankheiten gefördert und die Möglichkeiten der Selbsthilfe stärker berücksichtigt werden. Dabei reicht es nicht aus, dass solche Hilfen im Gesetz lediglich erwähnt werden - das Gesetz muss eine Sicherstellungspflicht enthalten und dem Bürger einen Rechtsanspruch auf diese Hilfen einräumen. Leider wird sich eine geschlossene Unterbringung trotzdem nicht in allen Fällen vermeiden lassen. Für diese Fälle müssen die gesetzlichen Regelungen deutlich machen, dass Schutz und Würde eines untergebrachten Menschen im Vordergrund stehen und dass auf das Befinden des psychisch kranken oder seelisch behinderten Menschen besondere Rücksicht zu nehmen ist.