Stellungnahme
Zu den Anforderungen an ein PsychKG
Dezember 2015 - Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsmedikation ist die Anpassung der landesrechtlichen Regelungen (in der Regel als PsychKG, PsychKHG oder UBG bezeichnet) notwendig geworden. Dabei ist es notwendig, den Vorgaben des BVerfG zu genügen und u.a. medizinische Behandlungen gegen den (natürlichen) Willen eines untergebrachten Menschen durch Prävention nach Möglichkeit zu vermeiden.
