Stellungnahme

Zweiter Zwischenbericht BMJV-Studie "Qualität in der rechtlichen Betreuung"

Februar 2017 - Der Zwischenbericht zur vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen Studie „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ legt überzeugend die Notwendigkeit einer sofortigen Erhöhung der Vergütung und der Anpassung der Zeitpauschalen für beruflich tätige Betreuer/innen nahe. Bemerkenswert im zweiten Zwischenbericht: Ihr tatsächlicher Zeitaufwand liegt bei mindestens 4,1 Stunden pro Betreuung und Kalendermonat. Das sind 24 Prozent mehr als die vergütete Zeit von 3,3 Stunden. Würde der Anteil der Angestellten voll berücksichtigt, läge der Zeitaufwand sogar bei 4,4 Stunden pro Betreuung.