2.-4.Mai in Leipzig

BdB-Jahrestagung 2019

Auf dieser Übersichtsseite finden Sie die Dokumentation der BdB-Jahrestagung vom 2.-4. Mai 2019 am Templiner See in Potsdam

    Zwei Frauen neu im Vorstand

    Potsdam, 4. Mai 2019 - Andrea Schwin-Haumesser arbeitet seit 2011 beim Verein für Betreuungen in Esslingen. Sie hat sich als Beisitzerin während der Delegiertenversammlung am 3. Mai 2019 in den Vorstand wählen lassen, „da es mir ein Anliegen ist, den Beruf weiter mit zu entwickeln und die Öffentlichkeit zu informieren“, so Schwin-Haumesser.  Über ihren Verband sagt sie: „Der BdB ist für mich inzwischen eine Familie, zu der ich immer gerne komme. Er ist schlagkräftig und gut aufgestellt.“

    „Ich arbeite gerne viel und löse komplizierte Aufgaben“, stellt sich Anja Pfeifer vor. Die Brandenburgerin wurde am 3. Mai von den Delegierten als Beisitzerin in den Vorstand gewählt. Ihr Herzensthema ist die Bildung. Sie hat soziale Arbeit und Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin studiert. Die nebenberufliche Dozentin engagiert sich im BdB, weil sie die Themen hochspannend findet und nun die Kapazitäten hat für Verbandsarbeit: Ihr eigenes Unternehmen, ein Sozialdienstleister mit rund 40 Angestellten ist gut aufgestellt.

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    Podiumsteilnehmer/innen fordern rasche Umsetzung der Vergütungserhöhung

    Potsdam, 04. Mai 2019 - Den ersten Redebeitrag auf der abschließenden Podiumsdiskussion hatte Schleswig-Holsteins Justizministerin Frau Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Auf die Frage wie zufrieden sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sei, antwortete die Ministerin, sie halte es für einen Erfolg, dass nun endlich ein Gesetzentwurf zum Abschluss komme. Sie werde sich weiterhin dafür einsetzen, dass das Gesetz zur Vergütungserhöhung durchkommt und das möglichst schnell. Schleswig-Holstein habe im Bundesrat entsprechend gegen ein späteres Inkrafttreten gestimmt. Sie glaube aber, dass die Länder im Bundesrat ihre Haltung zur Ausweitung des Evaluierungszeitraumes auf fünf Jahre nicht aufgeben würden. Die Länder bräuchten eine "Zeit der Ruhe".

    Der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker wies darauf hin, es gebe nach wie vor genügend Zündstoff: "Wir haben 15 Jahre auf eine Erhöhung gewartet. Es ist ein Zeichen von Respekt, das Gesetz zügig in Kraft zu setzen". Diese Position werde er auch als Sachverständiger im Rechtsausschuss des Bundestages vertreten. Er begrüßte ausdrücklich die Gegenäußerung der Bundesregierung. Sie lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf Verschiebung des Inkrafttretens und des Evaluierungszeitraums ab. 17 Prozent mehr Vergütung für alle sei weiterhin das Ziel des BdB. Solange dass Gesetz nicht beschlossen, werde der BdB weiterhin seinen politischen Einluss geltend machen.

    Friedrich Straetmanns (MdB, DIE LINKE) schloss an, er stehe voll und ganz hinter den Forderungen der Berufsbetreuer/innen. Angesichts der alternden Gesellschaft und der wichtigen Rolle der Betreuer/innen halte er es für unerträglich, dass die Vergütung der Betreuer/innen so wenig Beachtung fände. Dies betreffe perspektivisch ja durchaus auch einige der Menschen, die auf dem Podium säßen.

    Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Frau Dr. Eva Högl ergänzte: "Die Diskussion um die Vergütungserhöhung darf keine Never Ending Story werden." Es brauche kurzfristig eine politische Entscheidung für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuer/innen. Sie sprach sich gegen eine Verschiebung des Inkrafttretens und eine Verlängerung des Evaluationszeitraumes auf fünf Jahre aus. Die Evaluierung müsse auf jeden Fall in der nächsten Legislaturperiode erfolgen, damit zeitnah auch Anpassungen möglich sind.

    Dies unterstützte auch Petra Budke (Vorsitzende des Lan­desverbandes von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg). Sie betonte die wichtige Arbeit, die Berufsbetreuer/innen leisten und dass der Beruf  immer anspruchsvoller werde. Dafür müssten Betreuer/innen eine angemessene Vergütung erhalten. Auch mehr Zeit für Gespräche mit den Betreuten, um deren Selbstbestimmung zu stärken, sei notwendig. Deutschland könne es sich nicht leisten, dass immer mehr Betreuer/innen ihre Arbeit aufgeben.

    DOKUMENTATION AUF YOUTUBE

    Nicht dabei gewesen? Wir haben die Jahrestagung zum Nachschauen auf Youtube zusammengefasst. 

    BdB wählt Vorstand

    • Neuer Bundesvorstand 2019

      v.l.n.r. Anja Pfeifer, Hennes Göers, Heike Looser, Jochen Halbreiter, Thorsten Becker, Andrea Schwin-Haumesser, Rainer Sobota

    Potsdam, 3. Mai 2019 - Die Delegiertenversammlung des BdB hat den Vorstand in Teilen wiedergewählt. Der Vorsitzende Thorsten Becker, sein Stellvertreter Hennes Göers, Rainer Sobota, Jochen Halbreiter und Heike Looser wurden wieder gewählt. Die Delegierten stimmten außerdem für Andrea Schwin-Haumesser aus Baden-Württemberg und Anja Pfeifer aus Brandenburg als Beisitzerinnen. Bereits zuvor war Iris Peymann aus dem Vorstand ausgeschieden. Christian Kästner ist nicht mehr Vorstandsmitglied.

    Delegierte diskutieren Dilemma

    Die Delegiertenversammlung des BdB ist mit großer Mehrheit dem Antrag des Vorstandes zum Gesetzgebungsverfahren für die Anpassung der Betreuervergütung gefolgt. Zuvor hatte bereits der Länderrat die Zustimmung empfohlen. Es sei sehr differenziert gelungen, so die mehrheitlichen Stimmen, im Antrag die Kritik am Gesetzentwurf auf den Punkt zu bringen. Im Beschluss heißt es der BdB begrüße, dass der Gesetzgeber endlich der Forderung nach einer ersten Vergütungserhöhung nachkommen will. Die Delegiertenversammlung stimmte einer weiteren konstruktiven Begleitung des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zur Vergütung zu. Der BdB setzt sich trotz der enttäuschend geringen und wenig wertschätzenden Vergütungserhöhung des Gesetzentwurfes für die Umsetzung ein, heißt es in dem Beschluss. Die Begründung zum Antrag hebt die besonders kritischen Punkte des Gesetzentwurfes hervor gegen welche der BdB weiter kämpfen wird: 

    Der BdB fordert, dass die durchschnittliche Erhöhung um 17 Prozent bei allen Betreuern und Betreuerinnen ankommt und für alle Fallkonstellationen gilt. Zudem weist er daraufhin, dass die BMJV-Studie einen wesentlich höheren Bedarf von 24 Prozent mehr Zeit und 25 Prozent mehr Geld ermittelt hat. Außerdem wird der Verband die Ablehnung einer Verschiebung des Inkrafttretens und eine Ausweitung der Evaluierungsfrist konsequent vertreten. Der Vorstand geht mit diesem Votum gestärkt in die weiteren Verhandlungen.

     Auch einem weiteren Antrag des Vorstandes zum Diskussions- und Gesetzgebungsprozess für eine Reform der Betreuung stimmten die Delegierten nach intensiver Diskussion mit großer Mehrheit zu. Kernpunkte sind folgende Forderungen:

    • Das Betreuungsrecht ist konform mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu reformieren.
    •  Es braucht eine weitere deutliche Vergütungserhöhung für die Umsetzung der UN-BRK im Betreuungsrecht, insbesondere für die Anwendung der unterstützten Entscheidungsfindung
    • Betreuung ist als Beruf anzuerkennen.
    • Die Zulassung zur Betreuung ist bundeseinheitlich zu regeln.
    • Eine einheitliche Vergütung.
    • Rechtskräftige Festsetzung  der Vergütung eines Betreuers - keine Rückstufungen mehr.
    • Dynamisierung für die Vergütung gemäß allgemeiner Preisentwicklung.
    • Entfall der sogenannten "Elferregel"
    • Das Vergütungssystem muss sich künftig an Betreuungsbedarf und -aufwand orientieren.
    • Perspektivisch ist eine Bertreuerkammer einzurichten als berufsständische Selbstverwaltung. 
    "Wir sind nicht einverstanden mit dem was und wie es passiert ist. Aber wir stimmen zu."
    Delegierter zu aktuellem politischen Prozess

    "Wir sind in den vergangenen 25 Jahren weit gekommen"

    Zum Auftakt der BdB-Jahrestagung machte der Vorsitzende Thorsten Becker bereits deutlich: Der Verband will bei aller Wut auf die politische Stagnation in puncto Vergütung feiern! Der Grund: "Wir haben in den vergangenen 25 Jahren eine Berufsidentität gewonnen und berufliches Selbstvertrauen erlangt. Wir sind einen weiten Weg gegangen", so Thorsten Becker.

    Johlen bei Feierstunde

    Und die Feierlaune hörte man am Abend: die Tagungsbesucher lachten und johlten. Anlass dazu gab das Improvisationstheater "Freiwild" (nicht zu verwechseln mit der Band). Auch Tränen glitzerten in den Augenwinkeln bei der Diashow "25 Jahre BdB" und dem Abschlusssong, welche das Improvisationstheater den Betreuern schenkte. 

     Der Vortrag von Thorsten Becker trug jedoch nicht nur das Jubiläum, sondern einen Hinweis auf den aktuellen politischen Prozess in sich: „25 Jahre BdB: Streiten für unsere Ideen und gute Bezahlung – Damit Reform nicht zum Reförmchen wird!“

    Vom Eröffnungsredner Franz Müntefering habe er gelernt, so Becker: "In der Demokratie müssen die Fakten genannt werden, auch wenn man Kompromisse machen muss." Und der BdB werde die Fakten auf den Tisch legen. Denn der Berufsstand leide unter schlechten materiellen Rahmenbedingungen. "Ich verweise auf die unsägliche Stellungnahme der Jumiko", so Becker. Dort habe sinngemäß gestanden, Betreuung könne jeder. "Das war der Absagesang an jegliche Professionalisierungsbestrebungen."

    System steht vor Kollaps

    Der Verband warne seit Jahren vor Flurschäden. "Wir sind mittendrin: Büros und Vereine schließen, Kompetenz verschwindet unwiederbringlich, Knowhow ist weg." Es gebe Kollegen, die sich von der Politik nicht mehr gewollt fühlten. In vielen Regionen sei Nachwuchs schwer zu fnden und wenn er denn da sei, sei er schnell wieder weg. Einzelne Behörden senkten gar ihre Zulassungskriterien um Nachwuchs zu finden. 

    Fakten zum Reformprozess

    • erste Veröffentlichungen der Zwischenergebnisse am 13. Mai 
    • Erhöhung der Vergütung um durchschnittlich 17 Prozent
    • Einführung Fallpauschalen
    • Änderung des Heimbegriffes: Rundumversorgung und keine freie Wahl der externen Pflege- und Betreuungsleistung

    Kritische Punkte

    • BMJV-Studie weist nach: 24 Prozent mehr Zeit & 25 Prozent mehr Geld sind notwendig
    • Wenn flächendeckend die unterstützte Entscheidungsfindung angewendet werden soll, muss man davon ausgehen, dass die 24 Prozent nicht mehr der Realität entsprechen würden.
    • die nicht im Heim lebenden, mittellosen Klienten sind die größet Gruppe. Hier liegt die Steigerung der Vergütung deutlich unter 17 Prozent.
    • trotz flammenden Plädoyers des Bundesjustizministeriums weigern Länder sich,  Dolmetscherkosten in Betreuung anzuerkennen.
    • Stellungnahme des Bundesrates sieht eine Evaluation erst nach fünf Jahren vor, frühestens jedoch am 1.1. 2025, der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Evaluation nach vier Jahren vor. 
    • besondere Gefahr: die von den Ländern eingebrachte Fallzahlbegrenzung

    Fazit

    "Das Gesetz hält eventuell nicht das, was es verspricht. Es droht, eine Qualitätsbremse zu werden", so Becker. Trotzdem sei es als Ergebnis des vergangenen Prozesses einzuordnen und als solcher ein erster Schritt in die richtige Richtung.

    Betreuung darf nicht weiter irgendwie geregelt sein -

    Der Bürger muss sich auf eine Qualitätsabsicherung verlassen können

    "Wir fühlen uns zerrieben zwischen falschen Ansätzen und Sparzwang. Immer deutlichere Regelungsdefizite müssen wir verzeichnen. Betreuung darf nicht weiterhin irgendwie geregelt sein.Wir setzen uns dafür ein, dass der Bürger sich auf eine Qualitätsabsicherung verlassen kann. Dafür streiten wir."

    Beste Adresse und kollegiale Heimat

    Zur Zukunft des BdB sagte Thorsten Becker: "Wir wollen, dass der BdB und seine Mitglieder beste Adresse für Betreuung sind. Um das zu erreichen, bieten wir ein Netzwerk. Wir wollen kollegiale Heimat für unsere Mitglieder sein. Wir streiten weiter für gute Bezahlung und haben Ideen und Konzepte für die Betreuung von morgen. Wir haben eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe zu erfüllen und dabei stehen die Klienten und Klientinnen immer im Zentrum. Wir stärken unsere Mitglieder darin, die Klienten zu ermächtigen, ein Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt."

    Betreuen - mit Vertrauen, mit Verantwortung

    Franz Müntefering eröffnete als Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO) die Jahrestagung mit einem Blick auf die demographische Entwicklung in Deutschland. Er betonte die wichtige Rolle, die rechtliche Betreuer für die Stabilisierung unserer Gesellschaft spielen. Müntefering bedankte sich ausdrücklich bei den Berufsbetreuer/innen für das, was sie in den vergangenen 25 Jahren geleistet haben. "Es kommt auf jeden Einzelnen an [...], um den wir uns kümmern. Das haben sie getan. Dafür sage ich Dankeschön".

    Fortschritt ist möglich!

    Franz Müntefering verwies darauf, dass unsere Gesellschaft sich auf vielfältige Weise veränderte. Die individuelle Lebenserwartung liege inzwischen bei etwa 80 Jahren. Heute seien etwa 5 Millionen Menschen in Deutschland über 80 Jahre alt, in 15 bis 20 Jahren würden es schon doppelt so viele sein. Wir müssten verstehen, danach zu handeln und uns auf die Veränderungen einzustellen. Ein Fortschritt sei möglich, aber es liege an uns Menschen. Müntefering zeigte sich überzeugt, dass sich, abgestimmt mit Humanität und Vernunft, ein guter Weg finden werde, mit diesen Veränderungen umzugehen.

    Das Ende der Entmündigung vor 27 Jahren bezeichnete Müntefering als Fortschritt. Er wisse, dass die Berufsbetreuer/innen Selbstbestimmung hoch schätzten und um die Diskrepanz zwischen Selbstbestimmung und den realen Lebensbedingungen. Es sei ein Dilemma, wenn man gute Arbeit leisten wolle, aber dies durch den Mangel an Zeit und die Komplexität der Fälle erschwert werde. Damals gab es 75.000 Klienten, heute sei die Zahl 16 mal so hoch. Nun sei die entscheidende Frage, wie wir diesen Herausforderungen zukünftig gerecht werden könnten. Dies betreffe nicht nur die Senioren, die er in seiner Rolle als BAGSO-Vorsitzender vertrete, aber diese Gruppe eben auch. Gerade im Bereich Vorsorgevollmachten, Demenz und Patientenverfügungen sehe er Komplikationen. Demokratie lebe davon, dass man Interessen klar und deutlich vertrete. Bei der Behandlung der älteren Menschen herrsche Ignoranz und wohlwollende Betüddelung. Viele ältere Menschen, auch in Heimen, würden nicht mehr angemessen diagnostiziert. Diejenigen, die damit umgehen müssen, stellten ruhig mit Tabletten und Medikamenten, weil es keine Zeit für Pflege gebe. Es steige die Zahl der Menschen, die arm und hocheinsam sind. Es bleibe die Frage nach der zugehenden Sozialarbeit, wenn Menschen nicht mehr in der Lage seien, sich um sich selbst zu kümmern. Die Felder von Demenz, Einsamkeit und Vorsorgevollmachten vermischten sich ungünstig im Feld der rechtlichen Betreuung.

    Müntefering appelliert an Politik, Vergütungserhöhung umzusetzen

    Er sehe aber auch Chancen. Die BAGSO habe das Gutachten der Qualitätsstudie des Bundesjustizministeriums 2017 sehr begrüßt. Müntefering sagte, er hoffe sehr, dass sich mit dem begonnenen Gesetzgebungsverfahren nun wirklich etwas bewege. Gut gemeint sei aber noch längst nicht gut gemacht. Er appellierte an dieser Stelle eindrücklich an die Politik, diese möge dafür sorgen, dass das Gesetz auch umgesetzt werden könne. Dafür müssten die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Betroffenen diese Arbeit dann auch leisten können.

    Leistungen von Betreuern stabilisieren Gesellschaft

    Die Würde eines Menschen dürfe man nicht an seinen Behinderungen messen, sondern an seiner Unantastbarkeit. Der Staat könne Solidarität innerhalb der Gesellschaft nicht erzwingen, es liege an uns, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Er habe allerdings manchmal den Eindruck, dass die Tätigkeit, Menschen zu unterstützen in Deutschland nicht genügend Anerkennung fände. Er erinnerte daran, dass die zu niedrige und nicht qualitätsangemessene Bezahlung in der nächsten Generation nochmal teurer werde. Was Betreuer leisteten, diene der Stabilisierung der Gesellschaft insgesamt und müsse angemessen bezahlt werden. Diese Aufgaben könne eben nicht jeder.

     Es sei nicht einfach, Menschen mit Behinderung gerecht zu werden und dabei auf gleicher Augenhöhe zu bleiben. Aber wir müssten als Gesellschaft klären: Wie wollen wir mit diesen Menschen umgehen? Zudem müsste alles dafür getan werden, dass der Beruf des Betreuers in der Gesellschaft anerkannt wird. Die Anerkennung sei nicht so verbreitet, wie es angesichts der Bedeutung der Tätigkeit der Fall sein müsste.

    BdB-Jahrestagung startet +++ erste Zusammenfassung +++

    Den Nachmittag des ersten Tages der BdB-Jahrestagung fassen wir hier für Sie zusammen.

    Gleich zu Beginn der BdB-Jahrestagung machte der Vorsitzende Thorsten Becker deutlich: "Auch in politisch schwierigen Zeiten sind 25 Jahre für uns ein Grund zum Feiern. Wir bieten unseren Mitgliedern eine berufliche Heimat. Seit 25 Jahren vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder in Politik, Fachwelt und Öffentlichkeit." Für das große Thema der Tagung warf Becker vorweg: "Es freut uns und sorgt uns gleichermaßen, dass ein Gesetz zur Verbesserung der Vergütung auf dem Weg ist." In seinem Vortrag später am Nachmittag nach den Grußworten erklärte Becker die Details des Gesetzentwurfes. 

    Die für den Gesetzentwurf zuständige Ministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley (überbracht von Ministerialdirigentin Dr. Daniela Goerdeler) sagte in ihrem Grußwort: Um zu vermeiden, dass dieser Gesetzesentwurf das gleiche Schicksal erleide, wie in der letzten Legislaturperiode habe man seit Herbst 2017 in zahlreichen intensiven Gesprächen mit den Ländern ausgelotet, welche Möglichkeiten bestünden, die Vergütung zügig anzupassen. Sie bedankte sich ausdrücklich für die Zusammenarbeit mit dem BdB im Reformprozess. Erstmals werden Zwischenergebnisse am 13. Mai vorgestellt. 

    "Ihr Treffen in unserer Stadt fällt in eine Zeit, in der die Aspekte des Betreuungsbereichs vielfach Beachtung finden", sagte in seinem Grußwort Frank Thomann, Fachbereichsleiter Soziales und Gesundheit der Stadt Potsdam. Die gesellschaftliche und sozialpolitische Entwicklung führe dazu, dass rechtliche Betreuung eine wichtige Rolle im sozialen Sicherungssystem wahrnehme. Größtmögliche Selbstbestimmung und gleichzeitig größtmöglicher Schutz bedürfe hoher Qualität im Betreuungssystem. Die Forderungen nach mehr Zeit für die Betroffenen und eine leistungsgerechte Vergütung sei nicht unberechtigt und könnten von der BMJV-Studie abgeleitet werden. Ergebnisse zeigen Qualitätsdefizite auf. "Ich habe persönlich großen Respekt vor Ihrer Arbeit", so Thomann. Behörden müssten Betreuer wieder mehr als Partner ansehen. Er hoffe mit den Zuhörern gemeinsam, dass zeitnah, das im Koalitionvertrag verankerte Versprechen umgesetzt werde.

     Dem Vorsitzenden des Betreuungsgerichtstages Peter Winterstein war sein Zorn deutlich anzuhören: "Wir werden sehen, ob die Länder sich endgültig von rationalen Grundsätzen verabschieden wollen." Dann gewänne die unterste Qualitätsstufe. Gleichzeitig von UN-BRK und Qualität zu reden sei für ihn schon gar nicht mehr erträglich. Das sei die Missachtung eines Systems für das man bisher keinen internationalen Vergleich zu scheuen brauche. Winterstein fragte weiter: "Wird 10 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK diese Konvention nicht mehr ernst genommen von der Politik?" 

     Jurand Daszkowski, Vorstand des Bundesverbandes Pychiatrie-Erfahrener lobte in seinem Grußwort, dass die Unterstützte Entscheidungsfindung als Leitgedanke in drei Arbeitsgruppen auf der Jahrestagung diskutiert werde. Um neue Standards im Einklang mit der UN-BRK umzusetzen, brauche es auch Qualität. Er befürworte einheitliche Zulassungskriterien und Mindeststandards. Mit Qualität sei unzertrennlich die Vergütung verbunden. 

    Petra Godel-Erhardt, Vorstand Dachverband Gemeindepsychiatrie sagte: "Professionelle Power und Hartnäckigkeit sind wichtige Voraussetzungen für gute Betreuung, um Selbstbestimmung und Teilhabe der Klienten zu sichern." Die BMJV-Studie weise unmissverständlich aus, dass für eine qualitätsvolle Betreuung 24 Prozent mehr Zeit und 25 Prozent mehr Geld von Nöten seien. Gute Qualität brauche gute Bezahlung. Godel-Erhardt wies zudem auf das Jubiläum des Dachverbandes hin: Am 2. Mai 1976 wurde Dachverband gegründet.

    Exposés zu Arbeitsgruppen und Foren

    Siegmar Mücke, Katrin Warnecke

    Seit Einführung des Betreuungsrechts 1992 haben sich die Anforderungen und Erwartungen an Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer stetig weiterentwickelt. In Fachkreisen wird von der Profession Betreuung gesprochen. Durch die UN-BRK kommen neue Herausforderungen auf uns zu. Von uns wird erwartet, dass wir die Inhalte der Konvention in unserer täglichen Arbeit umsetzen. Der Gesetzgeber fordert für die Betroffenen u.a. mehr Selbstbestimmung durch Unterstützung und weniger durch stellvertretendes oder ersetzendes Handeln.

    In der Arbeitsgruppe möchten wir gemeinsam mit Berufskolleginnen und Kollegen über die Bedeutung dieser Entwicklungen diskutieren und Schwerpunkte für den Professionalisierungsprozess erarbeiten. 

    Ist unser derzeitiges Berufsbild noch zeitgemäß?

    Welche Vorstellungen und Erwartungen haben wir selbst als Berufsinhaber/innen an unseren Beruf?

    Was sind unsere Aufgaben?

    Sind wir als Profession auf die Zukunft gut vorbereitet und haben wir dafür das richtige Handwerkszeug?

    Was erwarten wir vom Gesetzgeber und der Gesellschaft? Was erwarten diese von uns?

    Wie grenzen wir uns von anderen betreuenden Berufen ab?

    Ist es sinnvoll, sich am Betreuungsbergriff abzuarbeiten?

    Welches Alleinstellungsmerkmal hat die Berufsbetreuung?

    Diese und weitere Fragen, möchten wir mit Ihnen in der Arbeitsgruppe erörtern und versuchen, Antworten zu finden. Die Ergebnisse unserer Arbeit sollen in der Bundesarbeitsgemeinschaft „BAG Berufsentwicklung“ vorgestellt werden und in den Prozess der Überarbeitung des Berufsbildes einfließen.

    Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme, eine ertragreiche Diskussion und sind auf die Ergebnisse gespannt.

    Mandy Catic, Tom Arenski

    Die Vergütung für Betreuer/innen wird seit 2005 über das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) geregelt. Die im April 2018 veröffentlichten Ergebnisse der Studie zur Qualität in der rechtlichen Betreuung belegen, dass Betreuer/innen immer mehr Fälle übernehmen müssen, um ein angemessenes Einkommen erzielen zu können. Dafür müssen sie schneller und effizienter arbeiten oder darüber hinaus noch unbezahlte Überstunden leisten. Qualitätseinbußen, vor allem im Sinne stellvertretenden Handelns, sind die Folge. Unangemessene Vergütungssätze und unzureichende Zeitpauschalen beeinflussen die Qualität nachhaltig negativ. Das derzeitige Vergütungssystem wird den aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht . Die BAG Vergütungssystem des BdB hat deshalb einen Vorschlag für ein alternatives Modell entwickelt.


    In der Arbeitsgruppe stellen wir Ihnen die Ergebnisse der BAG Vergütungssystem in Form des Vorschlags „Überlegungen für ein neues Vergütungssystem“ vor. Insbesondere möchten wir gemeinsam mit den Teilnehmer/innen weitere Ideen und Anregungen für ein neues, bedarfs- und leistungsgerechtes Vergütungssystem erarbeiten und diskutieren. Mögliche Fragestellungen können sein:

    • Wie kann ein Vergütungssystem die Qualität in der
       Betreuung sichern?
    • Welche Anreize sollte ein neues Vergütungssystem
       bieten?
    • Kann ein Vergütungssystem insofern pauschalisiert
       werden, dass es alle Fälle und Sonderfälle abbilden
       kann?

    Wir freuen uns auf Ihre Ideen und rege Mitarbeit.

    Achim Rhein, Rainer Sobota

    Das Bundesteilhabegesetz gilt in weiten Teilen seit dem 01.01.2018. Lediglich der Teilbereich „Eingliederungshilfe“ wird noch bis Ende 2019 als Leistung der Sozialhilfe abgewickelt und gewährt. Danach wird die Eingliederungshilfe Teil des SGB IX. Aktuell befinden wir uns in einer Zeit des „leistungsrechtlichen Umbruchs“. Auf Seiten der Leistungsträger und Leistungserbringer werden neue Bearbeitungs- Entscheidungs- und Leistungsstrukturen geschaffen und etabliert und ein (bundeslandspezifisches) einheitliches Verfahren für die Zuerkennung von Teilhabebedarfen geschaffen. Betreuer/innen sind daran nicht beteiligt, gleichwohl aber im späteren Vollzug gefordert, innerhalb dieser neu geschaffenen Strukturen dafür zu sorgen, das Selbstbestimmungsrecht und die Wünsche zum Wohl der Klient/innen sicherzustellen.


    In der Arbeitsgruppe 3 werden zunächst die gesetzlichen Grundlagen für die Beantragung und Bewilligung von Teilhabeleistungen sowie die in diesem Zusammenhang vorgesehenen Anforderungen an die Betreuer/innen aus Sicht der Leistungsträger dargestellt.


    Auf dieser Grundlage sollen die Teilnehmer/innen der Arbeitsgruppe unter Nutzung der eigenen Erfahrungen vor Ort und ihrer Fachkenntnis als Betreuer/innen die eigenen Mitwirkungsfelder und deren Notwendigkeit einschätzen und Argumente für einen sicheren Umgang mit den Anforderungen im Teilhabeverfahren finden.

    Dirk Brakenhoff, Karin Böke-Aden

    Die IGES Institut GmbH Berlin wurde 2015 beauftragt, das rechtstatsächliche Untersuchung zur Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf vorgelagerte Hilfen durchzuführen.

    Im Wesentlichen wurde empirisch untersucht, welche „anderen Hilfen“ zur Vermeidung und Begrenzung von rechtlichen Betreuungen grundsätzlich geeignet sind, und ob den Betreuungsbehörden die diesbezüglichen Informationen in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen.


    Nach den Ergebnissen des IGES fehlt es im komplexen System der Sozialleistungen u.a. an einem zentralen festen Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen, der ihren Unterstützungs- und Hilfebedarf umfassend ermittelt, eine auf alle konkret in Betracht kommenden Sozialleistungen ausgerichtete Beratung anbietet und den Betroffenen bei der Geltendmachung ihrer sozialrechtlichen Ansprüche niedrigschwellig unterstützt. Momentan wird bei einem nennenswerten Teil von Betroffenen das Fehlen einer solchen Instanz nur durch die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung kompensiert.


    In der Konsequenz daraus wird in der IGES Studie die Erprobung eines „Modells einer zeitlich begrenzten Fallverantwortung und erweiterten Assistenz“ empfohlen, also die Erweiterung der Betreuung um ein zeitlich begrenztes, vorgelagertes sowie personenbezogenes Clearing-System.


    Die Diskussion um die Weiterentwicklung der Betreuung ist nicht neu. Professionellen und unabhängigen Beistand außerhalb oder im Vorfeld einer gesetzlichen Betreuung, die die Rechts-und Handlungsfähigkeit der Betroffenen sichert, gibt es derzeit nicht.

    Mit dem Modell der „selbstmandatierten Unterstützung“ (ehem. „geeignete Stelle“) legte der BdB bereits vor Jahren ein Konzept einer Weiterentwicklung des Betreuungsrechts vor, das Parallelen zum IGES-Vorschlag aufzeigt, jedoch in seinen Ansprüchen weit darüber hinaus reicht. Der Gesetzgeber hatte sich bislang nur bedingt an dem Modell des BdB interessiert gezeigt. Durch den IGES-Vorschlag und den aktuellen Reformprozess in Berlin ist die Diskussion um das Modell der "selbstmandatierten Unterstützung" in jüngster Vergangenheit jedoch wieder entflammt.

    In dieser Arbeitsgruppe wollen wir darüber diskutieren, welche Möglichkeiten, Chancen und Grenzen das Modell einer zeitlich begrenzten Fallverantwortung birgt. Wir laden die Teilnehmer/innen auch explizit ein, weiterzudenken. Wie kann und sollte sich das Betreuungsrecht – und ganz konkret: die individuelle Betreuung - weiterentwickeln, um Menschen mit Betreuungsbedarf ein „gutes Leben“ zu ermöglichen – so selbstbestimmt wie möglich und so geschützt wie nötig.

    Prof. Dr. Thomas Bock, Svenja Bunt, Iris Peymann

    In der AG 5 soll im Trialog zwischen Psychiatrieerfahrenen, Angehörigen sowie behandelnden Profis und Betreuer/innen das Thema der Zusammenarbeit zwischen Betroffenen und gesetzlichen Betreuern im Spannungsfeld von Selbstbestimmung, unterstützter Entscheidungsfindung und Fremdbestimmung diskutiert werden. Ziel soll sein, genauer herauszuarbeiten an welchen Schnittstellen es zu Störungen in der Zusammenarbeit kommt, woran das liegt und wie die Selbstbestimmung von Betroffenen gefördert werden kann. Interessant wird sein, welche Funktion ein trialogischer Austausch beim Ringen um Autonomie und selbstbestimmte Lebenskonzepte einnehmen kann. Ist das Konzept der „unterstützten Entscheidungsfindung“ dabei hilfreich?

    Rechtliche Betreuung ist häufiges Thema in Trialogforen / Psychoseseminaren. Was bedeutet die deutliche Zunahme von rechtlicher Betreuung? Findet eine Verrechtlichung von Fürsorge statt? Wie verstehen sich rechtliche Betreuer/innen, bzw. wie werden sie verstanden – als „Erfüllungsgehilfen der Psychiatrie“ oder als „Schützer von Menschenrechten – auch gegen die Psychiatrie“?

    Trialog meint den Anspruch einer gleichberechtigten Auseinandersetzung von Betroffenen, Angehörigen und Profis (Ärzte, Pflegekräfte, Sozialarbeiter…) – zugleich Realität in den Trialogforen und Vision oder Realutopie bzw. Maßstab für Psychiatriereform. Können Betreuer/innen vom Trialog lernen, können sie dazu beitragen oder ihn stören?

    Rechtliche Betreuer/innen haben eine besondere Rolle, sie werden den Betroffenen an die Seite gestellt und sollen ihre Rechte schützen, sie sollen ihre Selbstbestimmung und Handlungsfähigkeit fördern und haben den Auftrag die Rechts- und Handlungsfreiheit- also das Selbstbestimmungsrecht ihrer Klient/innen zu sichern. Damit sind sie parteilich auf der Seite der Klient/innen. Sie sollen in allen Entscheidungen das Wohl und auch die Wünsche der Betroffenen vor Augen haben. Nicht immer nehmen diese sie aber so wahr. Wie sehen denn Betroffene gesetzliche Betreuung? Erscheint es ihnen als eine Hilfe oder als Fremdbestimmung? Und wie erleben gesetzliche Betreuer/innen ihre psychosekranken Klientinnen und Klienten? Sehen sie diese als Menschen, fähig zur Krisenbewältigung oder in einem problematischen und defizitären Licht?

    Besonders schwierig wird die Zusammenarbeit in den Fällen, in denen gesetzliche Betreuer/innen Maßnahmen gegen den Willen der Betroffenen veranlassen. Wie kann auch hier immer wieder um eine Kooperation gerungen werden? Wie kann gesetzliche Betreuung sich als hilfreich erweisen? Inwiefern kann ein Betroffener von einer gesetzlichen Betreuung profitieren? All diese Fragen sollen in dieser AG trialogisch im Austausch mit Fachleuten und Betroffenen betrachtet werden. Nicht zuletzt geht es darum, wie wir psychische Erkrankung (z.B. Psychosen) wahrnehmen – als Defekt, als von außen einbrechende Störung oder als Lebenskrise besonders dünnhäutiger Menschen. Und was ergibt sich daraus für den Umgang mit psychisch erkrankten Menschen?

    Wir freuen uns auf einen angeregten Trialog mit:

    Professor Thomas Bock,
    Leiter der sozialpsychiatrischen Ambulanz und Professor für klinische Psychologie und Sozialpsychiatrie am UKE in Hamburg, der zusammen mit Dorothea Buck als Psychiatrieerfahrener und Überlebender des Naziregimes als Begründer des seit 20 Jahren bestehenden Trialogs gilt. Professor Bock habilitierte sich mit seinen Arbeiten über Lebensläufe psychoseerfahrener Menschen ohne Kontakt zu psychiatrischer Behandlung und kämpft gegen Stigma und Vorurteile sowie für mehr Sensibilität und Toleranz im Umgang mit sich und anderen als Voraussetzung für Prävention.

    Svenja Bunt,
    promovierte Philosophin, Klinische Sozialarbeiterin und engagierte Betroffene. Sie arbeitet für einen psychosozialen Träger und ist als Autorin, Referentin und Dozentin aktiv. Und

    Iris Peymann,
    Diplom Politikwissenschaftlerin, seit 20 Jahren in Hamburg Berufsbetreuerin und parallel dazu in der systemischen Beratung, Therapie und Supervision in eigener Praxis sowie als Lehrdozentin und – supervisorin an einem Hamburger systemischen Weiterbildungsinstitut tätig. Seit 2003 aktiv im BdB und seit acht Jahren im Vorstand.

    Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 gilt es, im Betreuungswesen ein System der Unterstützten Entscheidung an die Stelle ersetzender Entscheidung treten zu lassen. In den abschließenden Bemerkungen zum ersten Staatenbericht durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Frühjahr 2015 wird Deutschland empfohlen, dafür professionelle Qualitätsstandards zu entwickeln.


    Was bedeutet das für die Betreuungspraxis, insbesondere für die Kommunikation mit den Betreuten? Woran ist zu erkennen, ob die Selbstbestimmung von betreuten Menschen geachtet und deren subjektives Wohl in den Mittelpunkt des betreuerischen Handelns gestellt wird?


    In diesem Workshop werden auf Basis von Ergebnissen und Erfahrungen aus der Kommunikationspsychologie sowie aus Forschungskontexten, in denen Interviews mit Betreuten und Betreuer/innen geführt wurden, konkrete Impulse für die Ausgestaltung des Innenverhältnisses in der Betreuung gegeben, die gemeinsam diskutiert werden. Dabei wird auf die personzentrierte Beratung, die Förderung von Gelassenheit und auf Ergebnisse der Schamforschung Bezug genommen. Anhand von Fallbeispielen und verschiedener Modelle aus der Kommunikationspsychologie soll besprochen werden, wie Betreuer/innen unterstützte Entscheidungsfindung verwirklichen können.

    Lydia Rensen, Corinna Dewner

    Spätestens nach dem Staatenbericht, der 2015 die Unvereinbarkeit von deutschem Betreuungsrecht und UN-Behindertenrechtskonvention feststellte, ist Deutschland angehalten, alle Formen von Bevormundung und ersetzender Entscheidung durch ein „System der Unterstützten Entscheidungsfindung“ zu ersetzen. In diesem Zusammenhang sollen „professionelle Qualitätsstandards“ für die unterstütze Entscheidungsfindung entwickelt werden. Im Parallelbericht der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wird angeregt, die Methode der unterstützen Entscheidungsfindung durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Forschung, Modell-Projekte, Qualitätsstandards und Fortbildungsprogramme zu stärken und weiterzuentwickeln.

    Ein Blick auf die internationale Inklusionslandschaft zeigt, dass die Unterstützte Entscheidungsfindung in aller Munde und in regem Gebrauch ist, Auch die Einbindung in die jeweiligen Rechtssysteme ist in einigen Ländern schon deutlich weiter fortgeschritten als in Deutschland (z.B. in Kanada und Schweden, die oft als „Best Practice“-Beispiele hervorgehoben werden). Demgegenüber fällt jedoch auf, dass die konkrete Ausformulierung der Methode eher blass und vage erscheint. Was genau ist denn Unterstützte Entscheidungsfindung? Gibt es eine bestimmte Abfolge, nach der man vorgeht, Prinzipien, die es zu beachten gilt, methodisches Handwerkszeug, das man benutzen kann, Qualitätskriterien, die eingehalten werden müssen? Hierzu findet man erstaunlich wenige Anhaltspunkte.


    Wir glauben, dass rechtliche Betreuer/innen in Deutschland bereits viele wichtige Kernkompetenzen mitbringen und in ihrer Berufspraxis substantielle Erfahrungen in der Unterstützten Entscheidungsfindung sammeln konnten. Von daher sind – neben den Personen mit Unterstützungsbedarf - vielleicht gerade sie besonders geeignet, die Methode zu reflektieren, zu entwickeln und auszudifferenzieren.


    Mit unserer Arbeitsgruppe möchten wir Sie dazu einladen, sich an der methodischen Entwicklung der Unterstützten Entscheidungsfindung zu beteiligen und Ihre eigenen Erfahrungen und Ideen einzubringen. Nach einer kurzen Einführung ins Thema möchten wir gemeinsam wichtige Aspekte und Fragestellungen zum Thema zusammentragen und diese dann in Kleingruppen bearbeiten. Abschließend sollen die Ergebnisse der Arbeitsgruppen zusammengeführt und auf dieser Grundlage ein methodisches Konzept zur Unterstützen Entscheidungsfindung entwickelt werden.

    Susanne Gehlsen, Jochen Halbreiter

    Der frei gebildete Wille eines Erwachsenen gilt und darf auch im Betreuungsverfahren nicht durch eine ersetzende Entscheidung und schon gar nicht durch Zwang gebrochen werden. Wenn der Klient den Willen krankheitsbedingt nicht frei bilden kann, hat der Betreuer sich an den Wünschen und Lebensvorstellungen unter Berücksichtigung des subjektiven Wohls des Klienten zu orientieren. Zwang – oder gar die körperliche Überwindung aktiven Widerstands des Betreuten – muss im Betreuungsrecht die absolute Ausnahme und ultima ratio sein.

    In unserer Arbeitsgruppe beschäftigen wir uns mit den für alle Beteiligten besonders belastenden Situationen einer Unterbringung, Zwangsbehandlung sowie ggf. auch der Durchsetzung von Zwangsbehandlung im Wege unterbringungsähnlicher Maßnahmen.

    Welche Verfahrensvorschriften schützen die Rechte der Betroffenen?
    Welche Kriterien legen wir zugrunde, um zu entscheiden, ob die Situation gekommen ist, in der wir Zwangsmaßnahmen in Betracht ziehen können und ggf. sogar müssen?
    Welche Verfahrenshandlungen sind von Betreuer/innen erforderlich?
    Welche Verfahrenshandlungen sind vom Gericht erforderlich?
    Wer handelt in welcher Phase so, dass die Eingriffe in die Grundrechte der Klienten so gering wie möglich gehalten werden?

    Zwangsbehandlungsverfahren kommen zum Glück recht selten vor. Daher dürfte sich bei Berufsbetreuer/innen, Gerichten und Ärzt/innen noch keine Routine eingestellt haben. Der Vorteil daran ist, dass noch keine Gewohnheiten entstanden sind, die mit einem Verlust der Sensibilisierung gegenüber der Intensität des Rechtseingriffs einhergehen können. Der Nachteil ist, dass viele noch nicht auf umfangreiche Erfahrungswerte zurückgreifen können.

    In der Arbeitsgruppe wollen wir uns zunächst mit den Voraussetzungen und dem Ablauf eines Unterbringungs- und Zwangsbehandlungsverfahrens aus Sicht des Betreuers bzw. der Betreuerin beschäftigen.

    Dann wollen wir versuchen, eine Handreichung zu erarbeiten, die den Berufsbetreuer/innen für die akute Krisensituation erforderliche und konkrete Handlungsvorschläge vorgibt, um auch in diesen, nicht alltäglichen Situationen, ein zielgerichtetes Vorgehen zum Wohle der Klienten zu gewährleisten.

    Kay Lütgens

    In der Arbeitsgruppe wird in einem ersten Teil ein Überblick über die verschiedenen Vorhaben des Gesetzgebers mit Bezug zur Betreuungsarbeit gegeben, insbesondere auch über den Sachstand und die Einzelheiten der vorgesehenen Erhöhung der Betreuer – und Vormündervergütung.

    In einem zweiten Teil erfolgt dann ein Überblick über aktuelle Gerichtsentscheidungen und -verfahren.

    Dies betrifft auch ein zurzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren bzgl. der Rechtsmäßigkeit der derzeitigen Regelung der Zulässigkeit von sogenannten Zwangsbehandlungen (§ 1906a BGB).

    Daneben werden u.a. Gerichtsentscheidungen aus verschiedensten Bereichen vorgestellt und erläutert, so zum Haftungsrecht, zu Vergütungsfragen und zu Einzelheiten bzgl. der Vermögenssorge sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrechtsausschluss gem. § 13 Nr. 2 u. 3 BWahlG.

    Ulrike Hess, Christian Kästner

    Rechtlich Betreuende haben zunehmend mit jungen Menschen mit entwicklungsförderndem Unterstützungsbedarf zu tun. Als Junge Wilde oder Systemsprenger bezeichnet, verweisen sie auf fehlende und unzureichende Hilfestrukturen und stellen alle Beteiligten vor große Herausforderungen.


    In unserem Workshop wollen wir in einem ersten Teil grundsätzliche Kenntnisse vermitteln über die Verhaltensauffälligkeiten der jungen Menschen und über deren Ursachen, und wir geben Tipps zum Umgang mit ihnen.


    Im zweiten Teil gehen wir die verschiedenen Zuständigkeiten der Hilfe- und Leistungsträger durch (Jugendhilfe, JobCenter, Rehabereich der Agentur für Arbeit, Kindergeld, Sozialhilfe usw.) und betrachten die systemimmanenten Fallstricke (wie u.a. Vorrangigkeit und Nachrangigkeit von Leistungen, Mitwirkungspflichten) bei der Durchsetzung von Ansprüchen.


    Unser Ziel ist, mit dem Workshop Hilfestellung für das Verständnis für die jungen Menschen zu geben und Kenntnisse über das komplexe Leistungs- und Hilfesystem zu vermitteln.

    Angela Roder, Klaus Förter-Vondey

    In der Arbeitsgruppe sollen fünf fachliche Instrumente für unsere Arbeit vorgestellt werden. Die Instrumente sind einsetzbar, wenn unsere Klient/innen in schwierige Lebenssituationen geraten, die sie nicht aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln überwinden können.

    Mit dem Lebenslagenmodell ermitteln wir den konkreten Besorgungsbedarf. Mit der Bildung einer Hypothese simulieren wir zusammen mit den KlientInnen eine Lage, die ihre „inneren“ Wünsche und Anliegen mit einer „äußeren“ Teilhabesicherung verbinden. Mit Vereinbarungen und Verfügungen wird der Besorgungsprozess transparent und fair gestaltet. Mit einem Risikomanagement reduzieren wir die Gefahren von Fehlentscheidungen und mit einem Auswertungsverfahren können wir gemeinsam mit den Klient/innen den Erfolg der neuen Lage bewerten. Von der Auswertung profitieren sowohl die Klient/innen als auch die Betreuer/innen, weil beide ihren Erfahrungshorizont erweitern und ihr persönliches und berufliches Handeln verbessern können.

    Eberhard Kühn, Martina Schulz-Polat

    Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Betreuungswesen, die sich auch bei einer
    Erhöhung der Vergütung nicht wesentlich verbessern dürften, sind nur ein Grund für Berufsinhaber/innen, sich Gedanken über die Arbeitsweise in ihrem Betreuungsbüro zu  machen. Hinzu kommen die strukturellen Veränderungen z.B. durch die UN-Behinderten-
    rechtskonvention oder das Bundesteilhabegesetz mit den Erfordernissen zu mehr und intensiverem Kontakt zu den Klienten. Dies lässt sich aber nur erreichen, wenn das Betreuungsbüro effektiv arbeitet und ein hohes Maß an Professionalität gewährleistet.

    In der Arbeitsgruppe sollen Möglichkeiten und Wege aufgezeigt werden, genau diese Effektivität und Professionalität zu stärken. Stichworte dafür sind etwa die gemeinsame Arbeit in einer Bürogemeinschaft mit Kolleg/innen, die Einführung eines papierarmen Büros,
    ein entsprechendes Zeitmanagement und weitere Arbeitstechniken, Delegation und Mitarbeiterführung. Dies alles soll auch anhand von Zahlen und Betriebsergebnissen überprüft werden.

    Die Arbeitsgruppe richtet sich sowohl an Berufsinhaber/innen, die relativ neu *im Geschäft*
    sind und bisher Möglichkeiten eines effektiven Arbeitens in der Aufbauphase noch nicht nutzen konnten. Aber auch langjährig tätige Kolleginnen und Kollegen sollen die Gelegenheit haben, ihre bisherige Arbeitsweise auf den Prüfstand zu stellen.

    Professionelles Arbeiten im Betreuungsbüro bedeutet aber auch, eigene Zufriedenheit durch die Arbeit zu erlangen. Hierbei helfen kollegiale Fallbesprechungen ebenso wie der Aufbau und die Teilhabe an einem Netzwerk mit Kolleginnen und Kollegen. Entsprechende Modelle werden hier vorgestellt. Das effektive Arbeiten in einem Betreuungsbüro / einer Bürogemeinschaft mit einer entsprechenden Vernetzung in der Betreuungslandschaft vor Ort sollte dann ein zufriedeneres Arbeiten ermöglichen und ein gutes, auskömmliches wirtschaftliches Betriebsergebnis sichern.

    Wilk Spieker, Hennes Göers

    Der Fokus der Presse und Berichterstattung lag in Sachen Datenschutz immer bei der DSGVO. Im Betreuungsbüro sind bei der alltäglichen Arbeit jedoch die vielen weiteren
    Datenschutzbestimmungen wichtiger: BDSG n.f., LDSGe, kirchliche DSGe , hier soll zu Beginn der Arbeitsgruppe ein kurzer Überblick über die Unterschiede und Anwendbarkeit aufgezeigt werden.

    Daten werden für definierte Zwecke erhoben. Der Artikel 5 (1) lit b DS-GVO untersagt die Nutzung für andere Zwecke. Aber wo sind die Ausnahmen und die Grenzen? Darf ein Betreuungsgutachten für andere Verwaltungsverfahren genutzt werden? Die Festlegung
    des Zwecks ist mehr als nur eine reine Formalität und sollte immer wieder durchdacht werden.

    2020 wird die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes eingeführt. In der Verantwortung der rechtlichen Betreuung werden viele neue Verträge erstellt und viele Einwilligungen erteilt werden müssen. Aber welche Verarbeitung darf für welche Zwecke genutzt werden? Welche Einwilligungen dürfen erteilt werden, welche sind nicht erforderlich und wo ist die Abgrenzung zur Schweigepflichtsentbindung? Und nicht zuletzt
    ist die Frage, wie bekommen wir dann diese Verträge datenschutzkonform zum Vertragspartner? Welche technischen Neuerungen haben sich im Zuge der DSGVO etabliert und nutzen wir im Jahr 2020 noch das Faxgerät?

    Frank Lackmann, Rolf Intemann

    In ihrem Berufsalltag werden gesetzliche Betreuer/innen immer wieder mit überschuldeten Klient/innen konfrontiert, die insbesondere in den Wirkungskreisen der Vermögenssorge und der Wohnungsangelegenheiten, Unterstützung in der Klärung der finanziellen Situation benötigen. Häufig wird auch von den Betreuungsgerichten die Schuldenregulierung bzw. Entschuldung im Rahmen des Betreuungsauftrages konkret als Aufgabe formuliert.

    Um diesen Anforderungen nachzukommen, ist für Betreuer/innen ein Einblick in die Schuldner- und Insolvenzberatung wünschenswert, zum Einen um für die Klient/innen die richtigen Weichenstellungen zur Fachberatung zu erkennen, zum Anderen aber auch, um selbst tätig werden zu können, wenn es um die Begleichung von Forderungen, deren Stundung oder um Vergleiche mit Gläubigern geht. Ferner ist die Sicherung der Liquidität der Klient/innen bei Konten- und/oder Gehaltspfändungen von Gläubigern herzustellen, auch durch Pfändungsschutzmaßnahmen wie das Pfändungsschutzkonto, das Zahlungskonto oder die Freistellung von Zahlungen durch das zuständige Vollstreckungsgericht.

    Da die Arbeitsfelder von vielen Fallstricken und Behinderungen geprägt sind, werden die Referenten an Hand von Beispielen aus der Beratungspraxis die Rechtslage erläutern und die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen des/der gesetzlichen Betreuer*innen beschreiben. Dazu gehören Grundkenntnisse zur Forderungsprüfung, zu Einspruchs- und Widerspruchsfristen, zur Festschreibung von Forderungen vor dem Eintritt in Ratenzahlungen und Vergleiche, sowie zum Mahn- und Vollstreckungsrecht ebenso wie Kenntnisse zur Einrichtung von Zahlungs- und Pfändungsschutzkonten.

    Beide Referenten arbeiten an der Schnittstelle von gesetzlicher Betreuung und Schuldner- und Insolvenzberatung und können aus ihrer täglichen Praxis zu den Herausforderungen der gesetzlichen Betreuer*innen im Umgang mit überschuldeten Klient*innen aus einem breiten Erfahrungsfeld berichten.

    Um die Veranstaltung so praxisnah wie möglich zu gestalten sind konkrete Fallbeispiele aus dem Kreis der Teilnehmer*innen erwünscht. Es wird gebeten, diese möglichst bis 14 Tage vor der Veranstaltung an r.intemann@betreuungsverein-bremerhaven.de zu übermitteln. Selbstverständlich sind aber auch aktuelle und spontane Fragen in der Veranstaltung erwünscht und möglich.

    Expert/innen aus der Fach-Arbeitsgruppe im BMJV und Rainer Sobota

    Moderation: Dr. Harald Freter

    Das BMJV hat im Hinblick auf die Reform des Betreuungsrechts einen Diskussionsprozess auf den Weg gebracht, an dem in vier Facharbeitsgruppen ausgewählte Expertinnen und Experten zu verschiedenen betreuungsfachlichen Schwerpunktthemen diskutieren.


    Das Forum A trägt hier die gleiche Überschrift wie die Fach-Arbeitsgruppe 1 im BMJV-Diskussionsprozess. Wie in der Facharbeitsgruppe wird sich das Forum übergreifend mit der Fragestellung befassen, durch welche Maßnahmen das Selbstbestimmungsrecht der Klient/innen bei der Entscheidung über die Einrichtung bzw. Aufrechterhaltung einer Betreuung, der Auswahl des/der konkreten Betreuers bzw. Betreuerin und bei der Führung der Betreuung noch besser gewährt und damit die Qualität der rechtlichen Betreuung insgesamt verbessert werden kann.


    Da die Aufsicht der Betreuungsführung und die Möglichkeit der Kontrolle von Entscheidungen durch das Betreuungsgericht eine essenzielle Rolle bei der Sicherstellung von Qualität im Interesse und zum Schutz der Klient/innen in der Betreuung spielt, wird zudem die Aufgabenwahrnehmung der Gerichte insgesamt thematisiert und behandelt.


    Gemeinsam mit ausgewählten Expert/innen aus der Facharbeitsgruppe 1 im BMJV werden wir zum Thema der Fach-AG und damit auch des Forums kontrovers diskutieren. Die Teilnehmer/innen des Forums sollen im Rahmen der Veranstaltung einen Einblick erhalten, welche verschiedenen Standpunkte zum Thema in die Diskussion im BMJV einfließen und ihre eigenen Ansichten in das Gespräch mit einbringen können.

    Expert/innen aus der Fach-Arbeitsgruppe im BMJV und Thorsten Becker 

    Moderation: Jochen Halbreiter

    Das BMJV hat im Hinblick auf die Reform des Betreuungsrechts einen Diskussionsprozess auf den Weg gebracht, an dem in vier Facharbeitsgruppen ausgewählte Expertinnen und Experten zu verschiedenen betreuungsfachlichen Schwerpunktthemen diskutieren.


    Das Forum B trägt hier die gleiche Überschrift wie die Fach-Arbeitsgruppe 2 im BMJV-Diskussionsprozess. Wie in der Facharbeitsgruppe wird sich das Forum mit den generellen Eignungsvoraussetzungen für Berufsbetreuer/innen, insbesondere deren Qualifikation, und die Zulassung als Berufsbetreuer/in befassen.


    Zudem werden das Verfahren der Auswahl der Berufsbetreuer/innen und die Vergütung der beruflich tätigen Betreuerinnen und Betreuer thematisiert.


    Auch der aktuell vorliegende Referentenentwurf bzgl. der Vergütungserhöhung, der entsprechend des Koalitionsvertrages der Regierungskoalitionen zeitnah umgesetzt werden soll, wird thematisch aufgegriffen und diskutiert.


    Gemeinsam mit ausgewählten Expert/innen aus der Facharbeitsgruppe 2 im BMJV werden wir zum Thema der Fach-AG und damit auch des Forums kontrovers diskutieren. Die Teilnehmer/innen des Forums sollen im Rahmen der Veranstaltung einen Einblick erhalten, welche verschiedenen Standpunkte zum Thema in die Diskussion im BMJV einfließen und ihre eigenen Ansichten in das Gespräch mit einbringen können.

    Expert/innen aus der Fach-Arbeitsgruppe im BMJV und Hennes Göers

    Moderation: Christian Kästner

    Das BMJV hat im Hinblick auf die Reform des Betreuungsrechts einen Diskussionsprozess auf den Weg gebracht, an dem in vier Facharbeitsgruppen ausgewählte Expertinnen und Experten zu verschiedenen betreuungsfachlichen Schwerpunktthemen diskutieren.


    Das Forum C trägt hier die gleiche Überschrift wie die Fach-Arbeitsgruppe 3 im BMJV-Diskussionsprozess. Wie in der Facharbeitsgruppe wird sich das Forum mit dem Ehrenamt in der rechtlichen Betreuung befassen. Die Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuer/innen und notwendige Qualitätsanforderungen und -verbesserungen bei ehrenamtlich geführten Betreuungen werden thematisiert.


    Die Qualität ehrenamtlich geführter Betreuungen hängt maßgeblich von einer guten Unterstützung und Begleitung ab. Insoweit beschäftigt sich die Fach-AG und hier auch das Forum mit Fragen der Verbesserung der von den Betreuungsvereinen geleisteten Querschnittsarbeit und der Aufgabenteilung in der Querschnittsarbeit.


    Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei die ausreichende Finanzierung der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine.


    Darüber hinaus sind ausgewählte Fragen im Hinblick auf die Vorsorgevollmacht Gegenstand der fachlichen Diskussion und sollen auch im Forum Berücksichtigung finden.


    Gemeinsam mit ausgewählten Expert/innen aus der Facharbeitsgruppe 3 im BMJV werden wir zum Thema der Fach-AG und damit auch des Forums kontrovers diskutieren. Die Teilnehmer/innen des Forums sollen im Rahmen der Veranstaltung einen Einblick erhalten, welche verschiedenen Standpunkte zum Thema in die Diskussion im BMJV einfließen und ihre eigenen Ansichten in das Gespräch mit einbringen können.

    Expert/innen aus der Fach-Arbeitsgruppe im BMJV und Iris Peymann

    Moderation: Heike Looser

    Das BMJV hat im Hinblick auf die Reform des Betreuungsrechts einen Diskussionsprozess auf den Weg gebracht, an dem in vier Facharbeitsgruppen ausgewählte Expertinnen und Experten zu verschiedenen betreuungsfachlichen Schwerpunktthemen diskutieren.


    Das Forum D trägt hier die gleiche Überschrift wie die Fach-Arbeitsgruppe 4 im BMJV-Diskussionsprozess. Wie in der Facharbeitsgruppe wird sich das Forum mit der Schnittstelle zwischen rechtlicher und sozialer Betreuung auseinandersetzen und Möglichkeiten einer effektiveren Umsetzung des betreuungsrechtlichen Erforderlichkeitsgrundsatzes thematisieren.

    Es gibt Bestrebungen, sozialrechtliche Hilfen, die auch zur Vermeidung rechtlicher Betreuung beitragen können, stärker mit dem Betreuungssystem zu verknüpfen. U.a. in diesem Zusammenhang wird die bisherige Struktur des Betreuungssystems, insbesondere die Aufgabenverteilung zwischen der Betreuungsbehörde und dem Betreuungsgericht, im Hinblick auf eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Klient/innen in der Betreuung untersucht.


    Gemeinsam mit ausgewählten Expert/innen aus der Facharbeitsgruppe 4 im BMJV werden wir zum Thema der Fach-AG und damit auch des Forums kontrovers diskutieren. Die Teilnehmer/innen des Forums sollen im Rahmen der Veranstaltung einen Einblick erhalten, welche verschiedenen Standpunkte zum Thema in die Diskussion im BMJV einfließen und ihre eigenen Ansichten in das Gespräch mit einbringen können.