Betreuungslandschaft in akuter Not!

BdB beschließt Resolution zur Rettung von Betreuungsvereinen und Berufsbetreuer*innen

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB) schlägt Alarm: Die Betreuungslandschaft als Ganzes ist in Not. Infolge der Preisexplosion bei Energie, Mobilität, Sach- und Mietkosten sowie der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro sind Betreuungsvereine und selbstständige Berufsbetreuer*innen existenziell bedroht. Auf der Sitzung des Länderrates in Schwerin verabschiedete der Verband eine Resolution, die das sofortige Handeln der Politik in Bund und Ländern fordert.

Der BdB-Länderrat tagte vom 6. bis 7. Oktober 2022 in Schwerin. Er ist das zweithöchste Organ des Verbandes und berät und beschließt über grundsätzliche Fragen der Verbandsstrategie.

„Wenn Bund und Länder jetzt nicht handeln, werden viele Betreuungsvereine und selbstständige Betreuer*innen ihre Tätigkeit aufgeben müssen. Die rechtliche Betreuung in Deutschland droht zu kollabieren“, warnt der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker. Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, durch einen vorgezogenen Inflationsausgleich das wirtschaftliche Überleben der Betreuungslandschaft zu sichern und unverzüglich das Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen, das dafür nötig ist.

Die gestiegenen Kosten könnten weder aufgefangen noch weitergeben werden, so Thorsten Becker: „Unter diesen Umständen können wir zentrale Ziele der Betreuungsrechtsreform 2023 nicht erreichen – wie die Sicherung der Qualität in der Betreuung und die weitere Stärkung der Selbstbestimmung der Klient*innen. Das ist fatal!“

Die Betreuervergütung war 2019 erhöht worden. Nach mehr als 14 Jahren ohne Anpassung. Der angekündigte Wert von 17 Prozent ist jedoch nicht erreicht worden, wie eine aktuelle Studie des BdB belegt. Für die Studie wurden die zwei meistgenutzten Arbeitsprogramme der Berufsinhaber*innen ausgewertet. Thorsten Becker: „Die zeitliche Entwicklung der Betreuungsvergütung wurde 2019 nicht berücksichtigt. Denn mit der Dauer einer Betreuung reduziert sich die Vergütung. Von den geplanten 17 Prozent sind daher im Mittel nur 12,3 Prozent tatsächlich angekommen. Ein deutliches Defizit!“

Hinzu komme, dass der Gesetzgeber bei der Kalkulation der Betreuungspauschalen vorausschauend eine erwartete Tarifsteigerung von nur 2 Prozent eingerechnet hatte, so Becker: „Betrachten wir jedoch die Inflationsentwicklung seit 2019 sowie die aktuellen Kostenexplosionen, reden wir mittlerweile aber von Kostensteigerungen im zweistelligen Prozentbereich. Industrie und Gewerbe können die Kostenentwicklungen zumindest teilweise auffangen oder weitergeben. Dies ist Betreuungsvereinen und Berufsbetreuer*innen nicht möglich.“

Der BdB wird die Resolution an die Justizministerien des Bundes und der Länder, an Abgeordnete des Bundestages und der Landtage sowie andere Entscheidungsträger übergeben. Thorsten Becker: „Wir hoffen, dass die Politik ins Handeln kommt. Wir brauchen eine Lösung. Jetzt!“

"Betreuungsvereine und Berufsbetreuer*innen jetzt retten! Die Betreuungslandschaft ist in akuter Not!"

BdB-Resolution

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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.