BdB trifft Staatssekretär im Saarländischen Justizministerium Dr. Jens Diener

Betreuerinnen und Betreuer müssen angemessen vergütet werden

„Die Arbeit der Berufsbetreuerinnen und –betreuer ist von großer Bedeutung für ein funktionierendes rechtsstaatliches Betreuungswesen, in dem die betroffene Person im Mittelpunkt steht“, sagte Dr. Jens Diener, Staatssekretär im Ministerium der Justiz des Saarlandes, im Gespräch mit BdB-Vorstandsmitglied Andrea Schwin-Haumesser, Landesgruppensprecher Alfons Huber und BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter.

Im Mittelpunkt stand die Forderung des Verbandes nach einem vorgezogenen Inflationsausgleich für rechtliche Betreuer*innen. Thorsten Becker: „Rechtliche Betreuung ist mit hohen Anforderungen und großer Verantwortung verbunden. Um dem komplexen System Betreuung und vor allem den Klient*innen weiterhin gerecht werden zu können, müssen Betreuer*innen in der aktuellen Notlage unterstützt werden. Es wäre fatal, wenn Betreuungsvereine aufgeben müssen, weil sie die enorm gestiegenen Energie-, Miet- und Sachkosten nicht länger tragen können.“ Betreuer*innen seien im Gegensatz zu vielen anderen Berufsgruppen nicht in der Lage, Kosten zu refinanzieren. Die Vergütung hänge gänzlich vom Gesetzgeber ab, so Becker.

Jens Diener signalisierte Verständnis: „Das Engagement, mit dem die weit überwiegende Mehrzahl der Berufsbetreuerinnen und -betreuer die ihnen übertragenen Aufgaben wahrnehmen, wird von Seiten der Justiz wertgeschätzt. Dazu gehört auch, dass Berufsbetreuerinnen und -betreuer für ihre verantwortungsvolle und gute Arbeit angemessen vergütet werden. Dem hierzu aktuell initiierten Diskussionsprozess auf Länderebene stehe ich offen gegenüber, ohne seinem Ergebnis vorgreifen zu wollen“, so der Staatssekretär.

Gegenwärtig ermittelt das Institut durch eine Befragung der BdB-Mitglieder einen Warenkorb für Berufsbetreuer*innen, der im Februar Bund und Ländern vorgelegt wird.

Harald Freter erläuterte, dass zusätzlich Mehraufwände aufgrund der Reform des Betreuungsrechts auf rechtliche Betreuer*innen zukämen: „Wir haben uns lange dafür eingesetzt, dass der Beruf anerkannt wird und die Rechte der Klient*innen gestärkt werden. Deshalb begrüßen wir die Reform, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Doch sind die neuen Anforderungen in Kombination mit der Kostenexplosion durch die Inflation mit dem jetzigen Vergütungsstatus nicht zu schaffen.“

Zuletzt war die Betreuervergütung im Jahr 2019 erhöht worden, nach mehr als 14 Jahren ohne Anpassung. Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Vergütung bis Ende 2024 zu evaluieren. Der Verband appelliert an die Länder, sich zusammen mit dem Bund frühzeitig Gedanken um die Evaluation zu machen. Es sei wichtig, die Gesamtstruktur der Betreuervergütung zu überdenken.

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Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.