CDU-Bundestagsabgeordneter Wilfried Oellers:

Die Betreuervergütung gehört auf den Prüfstand

Am 1. Januar 2023 tritt das reformierte Betreuungsrecht in Kraft. Bis Ende 2024 sollen die Betreuervergütung und die Mehraufwände evaluiert werden, die durch die Reform entstehen werden. „Die Zeit ist knapp“, meint der CDU-Bundestagsabgeordnete Wilfried Oellers im Gespräch mit dem Vorsitzenden des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB) Thorsten Becker und BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter.
Bundestagsabgeordneter Wilfried Oellers

Oellers fordert: „Die Evaluation muss gut vorbereitet sein. Ein Zeitplan, wie sie durchgeführt werden soll, ist vonnöten. Die Regierung sollte sich schon während der Evaluation Gedanken über Lösungen machen“, so der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Menschen mit Behinderungen.
 
Der BdB fordert eine Dynamisierung der Vergütung. Thorsten Becker: „Inflation, steigender Mindestlohn und die Folgen des Ukraine-Krieges bringen Betreuungsvereine und Berufsbetreuer*innen schon jetzt in große finanzielle Nöte. Dem muss dringend entgegengewirkt werden, will man die rechtliche Betreuung nicht gefährden. Die Dynamisierung sollte daher vorgezogen werden.“ Harald Freter ergänzte: „Eine leistungsgerechte Vergütung wirkt auf zwei Ebenen: Sie sichert die Qualität der rechtlichen Betreuung und sie macht den Beruf attraktiv.“
 
Wilfried Oellers kann die Argumente nachvollziehen. Aus Sicht des CDU-Politikers sollte es spätestens mit Abschluss der Evaluation zu einer Regelung kommen: „Die Dynamisierung ist nötig. Schon allein im Blick auf die Frage der Nachwuchsgewinnung.“
 
Ein weiteres Thema des Treffens, das virtuell stattfand, war Einrichtung einer Bundesfachstelle „Unterstützte Entscheidungsfindung“. Aufgabe der Bundesfachstelle soll es sein, ein gemeinsames Verständnis von Unterstützter Entscheidungsfindung zu entwickeln, die ein zentrales Instrument der rechtlichen Betreuung ist. Thorsten Becker: „Solange es keine Betreuerkammer und keine Hochschulausbildung gibt, die zum Beruf führt, muss es eine Stelle geben, die die Fachlichkeit der rechtlichen Betreuung im Blick hat und die Qualität auf ein verlässliches Niveau bringt.“
 
Wilfried Oellers sagte zu, sich sowohl für die Bundesfachstelle „Unterstützte Entscheidungsfindung“ als auch für die Einführung einer Betreuerkammer einsetzen zu wollen.

Pressekontakt:
nic communication & consulting | Bettina Melzer
Tel.: 030 – 279 879 50 | mobil: 0163 – 575 1343 | bm@niccc.de | www.niccc.de


Angebot an Journalist*innen: Sie wollen einmal einen Berufsbetreuer oder eine Berufsbetreuerin in Ihrer Nähe begleiten? Sie brauchen ein Beispiel von Klient*innen, die von Berufsbetreuung profitieren? Möchten Sie eine Expertin oder einen Experten aus Ihrer Region sprechen? Oder benötigen Sie mehr Hintergrundinformationen? Rufen Sie uns einfach an. Oder schreiben Sie uns. Wir helfen gern weiter!


Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.