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BdB im Gespräch mit dem SPD-Berichterstatter für Betreuungsrecht – Evaluation, Vergütungsstruktur, Heimbegriff und Zwangsmaßnahmen im Fokus

Helge Lindh: Berufsbetreuung braucht gute Rahmenbedingungen

„Nach der Reform ist vor der Evaluation: Die Vergütung der Berufsbetreuung wurde vor anderthalb Jahren stark angepasst. Nun ist es bald Zeit, eine Bilanz zu ziehen.“ Das sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Helge Lindh bei einem Gespräch mit dem Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) in Berlin. Helge Lindh ist Berichterstatter seiner Fraktion für das Betreuungsrecht. Das Gespräch habe bestätigt, „dass wir natürlich über die Frage der Evaluation und der Gesamtsystematik sprechen müssen“. Zugleich dankte Lindh dem BdB für konkrete Hinweise aus der Praxis, unter anderem zu den Problemen mit dem Heimbegriff.
Hülya Özkan (von links) mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Helge Lindh und Dr. Harald Freter nach dem Gespräch in Berlin. ©Sven Darmer
Beruf Betreuung

Den BdB vertraten die Vorsitzende Hülya Özkan und Geschäftsführer Dr. Harald Freter. Im Mittelpunkt standen die Vergütung von Berufsbetreuer*innen und die anstehende Evaluation, der unklare Heimbegriff sowie die geplante Reform der gesetzlichen Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen.

"Die letzte Erhöhung war nur ein Notnagel"

Aus Sicht des BdB hat die jüngste Anpassung der Vergütung die strukturellen Probleme nicht gelöst. Der Verband fordert weiterhin eine leistungs- und verantwortungsgerechte Vergütung. 

„Die letzte Erhöhung war ein Notnagel, aber keine nachhaltige Lösung. Mit jeder Reform steigen die Anforderungen und die Arbeitsbelastung. Gleichzeitig finden Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer in anderen Bereichen deutlich bessere Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten. Wenn sich daran nichts ändert, werden wir immer mehr qualifizierte Fachkräfte verlieren“, warnte Hülya Özkan.

Der Nachwuchsmangel sei längst in den Betreuungsbehörden angekommen. In einigen Regionen könnten Berufsbetreuer*innen ihre Tätigkeit nicht beenden, weil sich keine Nachfolger*innen für ihre Fälle finden. Gleichzeitig steigen Berufsanfänger*innen bereits während ihrer Qualifizierung wieder aus.

Am Ende leiden Klient*innen

Die Folgen treffen nach Ansicht des BdB nicht nur die Berufsbetreuer*innen. Sie gefährden auch die Qualität der rechtlichen Betreuung.

„Rechtliche Betreuung soll Menschen dabei unterstützen, eigene Entscheidungen zu treffen und ihre Rechte durchzusetzen. Dafür braucht es Zeit und persönlichen Kontakt. Wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dazu führen, dass diese Zeit immer knapper wird, geht das zulasten der Klientinnen und Klienten. Unterstützte Entscheidungsfindung und Selbstbestimmung dürfen nicht zu einem Anspruch werden, der in der Praxis kaum noch einzulösen ist“, betonte Hülya Özkan.

Der Bedarf an professioneller rechtlicher Betreuung werde gleichzeitig größer. Als Gründe nannte Hülya Özkan unter anderem die wachsende Zahl demenziell erkrankter Menschen sowie einen hohen Betreuungsbedarf bei jungen Erwachsenen. Schon heute blieben Anfragen teilweise über Monate unbearbeitet, weil keine Berufsbetreuer*innen gefunden würden.

Evaluation: “Die Zeit drängt”

Ein Schwerpunkt des Gesprächs war die bis Ende 2027 vorgesehene Evaluation der Betreuervergütung. Der BdB kritisiert, dass bislang kein konkretes Evaluationskonzept seitens des Bundesjustizministeriums erkennbar sei. Der Verband bietet ausdrücklich seine Mitarbeit an und will eigene Daten beisteuern.

„Die Zeit drängt. Eine Evaluation braucht eine sorgfältige Vorbereitung. Danach muss noch genügend Zeit bleiben, um die Ergebnisse mit den Fachverbänden und den Ländern zu beraten und daraus eine tragfähige Reform zu entwickeln“, sagte BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter. „Entscheidend ist, dass sich die Untersuchung an der wirtschaftlichen Realität selbstständiger Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer orientiert. Genau daran hat es bei der vergangenen Evaluation gefehlt.“

Der BdB startet deshalb am 15. Oktober eine eigene Mitgliederbefragung. Zudem wird der Verband den sogenannten Warenkorb aktualisieren, mit dem die tatsächliche Kostenentwicklung in der Berufsbetreuung erfasst werden soll. Der BdB fordert darüber hinaus eine regelmäßige Dynamisierung der Vergütung.

Helge Lindh unterstrich ebenfalls die Bedeutung der Evaluation: „Das Parlament erwartet genauso wie die Berufsverbände eine fundierte Evaluation der jüngsten Reform. Wir sind sicher, dass das BMJV diese im Laufe des Jahre 2027 vorlegen wird.“ Gleichzeitig warnt der Abgeordnete vor allzu großen Erwartungen: „Der Bund bestimmt das Gesetz, die Länder zahlen. Das sind keine einfachen Verhandlungen. Wichtig ist mir deshalb gleichzeitig zu schauen, wo der Aufwand – ohne Abstriche bei Qualitätssicherung und Rechtsaufsicht – für die Betreuer reduziert werden kann.“

Einheitliche Fallpauschale statt komplizierter Vergütungsstruktur

Der BdB fordert eine grundlegende Vereinfachung des Vergütungssystems. Dazu gehört eine einheitliche Fallpauschale, die komplizierte Differenzierungen ablöst. „Unser Ziel ist ein einfaches und nachvollziehbares Vergütungssystem. Eine einheitliche Fallpauschale würde fachfremde Kriterien aus der Vergütung herausnehmen, Bürokratie abbauen und auch die Gerichte entlasten“, erklärte Harald Freter. „Die Vergütung muss sich an der professionellen Leistung orientieren und nicht daran, in welcher Wohnform ein betreuter Mensch lebt.“

Heimbegriff: BdB fordert schnelle Korrektur

Besonders problematisch ist aus Sicht des BdB der seit Anfang 2026 geltende Heimbegriff im Vergütungsrecht. Die Abgrenzung zwischen stationären und ambulanten Wohnformen sei unklar und führe zu unterschiedlichen Entscheidungen der Gerichte. Werden Wohnformen als Heim eingestuft, erhalten Berufsbetreuer*innen eine niedrigere Vergütung – obwohl der tatsächliche Arbeitsaufwand nicht geringer sein muss. 

„Der aktuelle Heimbegriff schafft Rechtsunsicherheit und führt zu realen Einkommensverlusten. Unsere grundsätzliche Forderung lautet deshalb: Die Unterscheidung muss weg. Wenn der Gesetzgeber daran festhält, brauchen wir zumindest sofort eine eindeutige Definition“, sagte Freter.

BdB als Sachverständiger zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen

Auch die geplante Neuregelung ärztlicher Zwangsmaßnahmen war Thema des Gesprächs. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird sich im Oktober in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf befassen. Der BdB ist als Sachverständiger eingeladen. Helge Lindh begrüßte die Beteiligung des Verbands und kündigte an, sich auf „kundige, entschiedene und meinungsstarke, aber auch fundierte Beiträge“ des BdB zu freuen.

Der BdB unterstützt den Grundsatz, dass eine ärztliche Zwangsbehandlung nur als Ultima Ratio und weiterhin in der Regel in einem Krankenhaus erfolgen soll. Zugleich fordert der Verband Ausnahmen von dieser Ausnahme für eng begrenzte Einzelfälle. Dem war auch das Bundesverfassungsgericht gefolgt. Nach Einschätzung des BdB bildet der vorliegende Gesetzentwurf die vom Bundesverfassungsgericht beschriebenen Lebenssituationen bislang nicht ausreichend ab.

Mehr Informationen: 

www.berufsbetreuung.de | LinkedIn

Pressekontakt:
nic communication & consulting | Bettina Melzer
Tel.: 030 – 34 66 19 41 | mobil: 0163 – 575 1343 | bm@niccc.de | www.niccc.de
 

Angebot an Journalist*innen: Sie wollen einmal einen Berufsbetreuer oder eine Berufsbetreuerin in Ihrer Nähe begleiten? Sie brauchen ein Beispiel von Klient*innen, die von Berufsbetreuung profitieren? Möchten Sie eine Expertin oder einen Experten aus Ihrer Region sprechen? Oder benötigen Sie mehr Hintergrundinformationen? Rufen Sie uns einfach an. Oder schreiben Sie uns. Wir helfen gern weiter!
 

Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.