BdB trifft Hessens Minister der Justiz Roman Poseck (CDU)

Bundesfachstelle soll Qualität sichern

Die Reform der rechtlichen Betreuung stand im Zentrum eines Gesprächs, zu dem Hessens Minister der Justiz Prof. Dr. Roman Poseck (CDU) Vertreter des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen geladen hatte. Der Termin fand virtuell statt; für den BdB nahmen der Verbandsvorsitzende Thorsten Becker und Geschäftsführer Dr. Harald Freter teil.

Hessens Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck

Justizminister Poseck betonte in dem Gespräch: „Die professionellen und die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer leisten einen ganz wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Ihr herausragendes Engagement verdient die höchste Anerkennung.“
Zur Sicherung der Qualität in der rechtlichen Betreuung wirbt der BdB für die Einrichtung einer Bundesfachstelle „Unterstützte Entscheidungsfindung“. Aufgabe der Bundesfachstelle soll es sein, ein gemeinsames Verständnis von Unterstützter Entscheidungsfindung zu entwickeln, die ein zentrales Instrument der rechtlichen Betreuung ist, sowie allgemeinverbindliche Qualitätsstandards zu definieren. Thorsten Becker: „Solange es keine Hochschulausbildung gibt, die zum Beruf führt, muss es eine Stelle geben, die die Fachlichkeit der rechtlichen Betreuung im Blick hat und die Qualität auf ein verlässliches Niveau bringt. Alle Akteure im Betreuungswesen sollten ein gemeinsames Verständnis entwickeln, das sich auch überprüfen lässt.“

Die finanzielle Situation von Betreuungsvereinen und Berufsbetreuer*innen war das zweite Fokus-Thema des Gesprächs. Steigende Kosten aufgrund von Inflation, Folgen des Ukraine-Kriegs und erhöhten Mindestlöhnen bringen Vereine und Betreuer*innen-Büros in finanzielle Schieflage. Hinzu komme, so Geschäftsführer Freter, dass die Reform des Betreuungsrechts mit erheblichen Mehraufwänden und zusätzlichen Aufgaben verbunden ist: „Dafür muss es einen Ausgleich geben. Der Gesetzgeber kann nicht erwarten, dass dies durch unbezahlte Arbeit geleistet wird. Der BdB fordert eine sofortige Dynamisierung der Vergütung. Thorsten Becker: „Angesichts der rasanten Inflation können wir nicht bis 2025 auf die Ergebnisse der Evaluation warten, bis sich etwas an der Vergütung ändert.“

Roman Poseck: „Es ist gut nachvollziehbar, dass der BdB angesichts der hohen Inflationsraten eine Anhebung der Vergütung anstrebt. Auf den weiteren Austausch mit dem Verband zu den Folgen der Reform des Betreuungsrechts freue ich mich.“

Hintergrund: Das reformierte Betreuungsrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es ist am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtet und definiert Betreuung als Prozess, der Menschen darin unterstützt, autonom und selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen.

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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.