Bundesfachstelle soll Qualität sichern

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Justizminister Poseck betonte in dem Gespräch: „Die professionellen und die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer leisten einen ganz wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Ihr herausragendes Engagement verdient die höchste Anerkennung.“
Zur Sicherung der Qualität in der rechtlichen Betreuung wirbt der BdB für die Einrichtung einer Bundesfachstelle „Unterstützte Entscheidungsfindung“. Aufgabe der Bundesfachstelle soll es sein, ein gemeinsames Verständnis von Unterstützter Entscheidungsfindung zu entwickeln, die ein zentrales Instrument der rechtlichen Betreuung ist, sowie allgemeinverbindliche Qualitätsstandards zu definieren. Thorsten Becker: „Solange es keine Hochschulausbildung gibt, die zum Beruf führt, muss es eine Stelle geben, die die Fachlichkeit der rechtlichen Betreuung im Blick hat und die Qualität auf ein verlässliches Niveau bringt. Alle Akteure im Betreuungswesen sollten ein gemeinsames Verständnis entwickeln, das sich auch überprüfen lässt.“
Die finanzielle Situation von Betreuungsvereinen und Berufsbetreuer*innen war das zweite Fokus-Thema des Gesprächs. Steigende Kosten aufgrund von Inflation, Folgen des Ukraine-Kriegs und erhöhten Mindestlöhnen bringen Vereine und Betreuer*innen-Büros in finanzielle Schieflage. Hinzu komme, so Geschäftsführer Freter, dass die Reform des Betreuungsrechts mit erheblichen Mehraufwänden und zusätzlichen Aufgaben verbunden ist: „Dafür muss es einen Ausgleich geben. Der Gesetzgeber kann nicht erwarten, dass dies durch unbezahlte Arbeit geleistet wird. Der BdB fordert eine sofortige Dynamisierung der Vergütung. Thorsten Becker: „Angesichts der rasanten Inflation können wir nicht bis 2025 auf die Ergebnisse der Evaluation warten, bis sich etwas an der Vergütung ändert.“
Roman Poseck: „Es ist gut nachvollziehbar, dass der BdB angesichts der hohen Inflationsraten eine Anhebung der Vergütung anstrebt. Auf den weiteren Austausch mit dem Verband zu den Folgen der Reform des Betreuungsrechts freue ich mich.“
Hintergrund: Das reformierte Betreuungsrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es ist am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtet und definiert Betreuung als Prozess, der Menschen darin unterstützt, autonom und selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen.