Stellungnahme: Bundesverband der Berufsbetreuer/innen fordert Nachbesserungen beim Gesetz zum Schutz vulnerabler Personen bei richterlichen Anhörungen | Videoanhörung in Betreuungsverfahren ist kein Ersatz für persönliche Anhörung

Hamburg/Berlin, den 18. Juni 2020 – Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zum Schutz vulnerabler Personen bei richterlichen Anhörungen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, den der Bundesrat Mitte Mai beschlossen hat. Der Entwurf soll in Kürze in den Bundestag eingebracht werden.