Fachlich, digital, fair bezahlt: Starke Betreuung braucht starke Reformen!
Jahrestagung 2026
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In Potsdam erwarten Sie drei Tage volles Programm unter dem Motto „Fachlich, digital, fair bezahlt: Starke Betreuung braucht starke Reformen!“ mit einem analogen Podcast mit den vertretungsberechtigten BdB-Vorstandsmitgliedern, einer Fachdiskussion, zwölf Arbeitsgruppen und vier Diskussionsforen. Auch eine Begrüßungsveranstaltung für Neumitglieder wird es wieder geben.
Mit Blick auf das Motto soll in unterschiedlichen Formaten der Tagung eine umfassende Bilanz nach mehr als drei Jahren seit Einführung der Betreuungsrechtsreform gezogen und ein Ausblick auf die anstehende Evaluation gewagt werden.
Den Eröffnungsvortrag zum Thema “Freiheitsrechte (nicht nur) am Lebensende: Chancen und Anforderungen einer menschenrechtsbasierten Betreuungsarbeit” am Donnerstagnachmittag wird Prof. Dr. Oliver Tolmein (Fachanwalt für Medizinrecht, Mitbegründer der Menschen und Rechte – Assoziation freier Rechtsanwält*innen in Hamburg; Honorar-Professor an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen) halten.
Die Anmeldung zur Jahrestagung ist ab 15. Januar 2026 möglich.
Tagungspreise
| Regulär | 440 Euro |
| BdB-Mitglied | 360 Euro |
| Neumitglieder (25% Rabatt) | 270 Euro |
| Begleitperson (ohne TN am Tagungsprogramm) | 270 Euro |
Tagungsprogramm
10:00 Begrüßungsveranstaltung für Neumitglieder
12:30 Mittagessen
14:00 Tagungseröffnung und Grußworte
14:30 Vortrag: Freiheitsrechte (nicht nur) am Lebensende: Chancen und Anforderungen einer menschenrechtsbasierten Betreuungsarbeit
Prof. Dr. Oliver Tolmein (Fachanwalt für Medizinrecht, Mitbegründer der Menschen und Rechte – Assoziation freier Rechtsanwält*innen in Hamburg; Honorar-Professor an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen)
15:15 Diskussion zum Vortrag
15:30 Kaffeepause
16:00 Analoger Podcast "Fachlich, digital, fair bezahlt: Starke Betreuung braucht starke Reformen!
Hülya Özkan, Christian Morgner und Fred Rehberg im Gespräch mit Anne Heitmann (ah kommunikation)
17:00 Fachdiskussion:
Fachexpert*innen aus dem und zum Betreuungswesen und Hülya Özkan; Moderation: Jan Schütte
18:15 Abendessen
20:30 Get together: Treffen, Austauschen, Netzwerken bei Lounge-Musik
09:00 Arbeitsgruppen
Teilnehmende können sich entweder für eine Intensivarbeitsgruppe oder zwei Kurzarbeitsgruppen entscheiden.
A) Intensivarbeitsgruppen
von 9:00 Uhr bis 12:00, mit Kaffeepause von ca. 10:15-10:45 Uhr
AG 1: Selbstbestimmung am Lebensende: Herausforderungen und Möglichkeiten einer guten Betreuungsarbeit
Sven Goldbach; Renate Faust
AG 2: KI trifft Betreuungspraxis
Dirk Brakenhoff; Kajetan Kubik
AG 3: Unterstützte Entscheidungsfindung beim Umgang mit demenziell veränderten Klient*innen
Dr. Jonas Karneboge; Mandy Catic
AG 4: Unterstützung von Klient*innen in psychischen Krisen
Alexander Laviziano; Isabel Simon
B) Kurzarbeitsgruppen
Die Kurzarbeitsgruppen finden einmal in der Zeit von 9:00 bis ca. 10:15 Uhr statt und werden nach einer Kaffeepause (10:15 -10:45 Uhr) inhaltlich wiederholt. So können die Teilnehmenden an zwei Arbeitsgruppen teilnehmen.
AG 5: Aktuelles aus dem Rechtsbereich
Kay Lütgens
AG 6: Spannungsfelder und Konflikte in der Kommunikation von Betreuer*innen und Angehörigen erfolgreich meistern
Klaus Fournell; Dominic Bauer
AG 7: Betreuungsverein 2.0 - Ressourcen effizient nutzen
Benedikt Merten; Christian Morgner
AG 8: Fehlerfrei durch die erste Zeit als Berufsbetreuer*in
Sven Eichner; Anette Fey
AG 9: Meine Rolle als rechtliche*r Betreuer*in - Abgrenzung von Aufgaben und wie ich freundlich Nein sage
Dagmar Minuth; Fred Rehberg
AG 10: Herausforderung digitale und elektronische Kommunikation mit Behörden und Gerichten
Tom Arenski; Katharina Rinne
AG 11: Betreuung von Klient*innen mit Migrationsbiografie: Was muss ich zum Asyl- und Migrationsrecht beachten?
Falko Behrens; Jana Haupt
AG 12: Umgang mit aggressivem Verhalten von Klient*innen
Dr. Sabine Bendix; Manuel Rudolph
12:30 Mittagessen
14:00 Delegiertenversammlung
16:00 Kaffeepause
16:30 Fortsetzung Delegiertenversammlung
18:30 Abendessen
19:30 Fortsetzung der Delegiertenversammlung
anschließend Disco
09:00 Foren
Forum A: Fachlich, digital, fair bezahlt: Starke Betreuung braucht starke Reformen!
Annette Schnellenbach, Prof. Dr. Dagmar Brosey, Birgit Holtermann
Holger Marx und weitere
Moderation: Dr. Harald Freter
Forum B: Fallsteuerung neu betrachtet
Alexander Laviziano,
Dr. Thorsten Stoy, Jurand Daszkowski und weitere
Moderation: Jana Haupt
Forum C: Chancen und Grenzen von KI in der rechtlichen Betreuung
Dirk Brakenhoff, Katharina Rinne,
Christian Morgner und weitere
Moderation: Dominic Bauer
Forum D: Assistierter Suizid im Rahmen der rechtlichen Betreuung: juristische, medizinische und ethische Aspekte
Sven Goldbach, Dr. Ilja Karl, Dr. Alexander Kremling, Fred Rehberg
und weitere
Moderation: Kay Lütgens
10:30 Kaffeepause
11:00 Politische Podiumsdiskussion
Evaluation der Vergütungsreform: An welchen Stellschrauben kann politisch gedreht werden?
Vertreter*innen der Bundestagsfraktionen
und Hülya Özkan
Moderation: Anne Heitmann
12:30 Ende der Tagung
Alle Informationen auch zum Download
Exposés zu Arbeitsgruppen und Foren
Sven Golbach; Renate Faust
Im Rahmen des BdB-Projekts zur Qualitätsentwicklung und zur Erstellung eines neuen Qualitätshandbuchs wurden Kern- und Risikoprozesse entwickelt, die die fachlichen Standards der Betreuung definieren. Der Risikoprozess „Unterstützung am Lebensende“ beschreibt, wie rechtliche Betreuerinnen die Selbstbestimmung ihrer Klientinnen bis zum letzten Lebenstag gewährleisten und unnötige Eingriffe verhindern können.
Die Arbeitsgruppe „Unterstützung von Menschen in der letzten Phase ihres Lebens“ widmet sich einem zentralen Risikoprozess der rechtlichen Betreuung. Menschen am Lebensende sind in besonderem Maße vulnerabel – körperlich, seelisch und in ihrer Fähigkeit, ihren Willen auszudrücken. Gleichzeitig bestehen hohe Risiken durch unnötige medizinische Maßnahmen, fehlende Willensklärung und eine unzureichende palliative Versorgung. Der neue betreuungsspezifische Risikoprozess soll Betreuer*innen dabei unterstützen, genau hier wirksam, sicher und selbstbewusst zu handeln.
Inhalt:
Renate Faust stellt den neu erarbeiteten Risikoprozess vor und beleuchten, welche Herausforderungen in der letzten Lebensphase zu professionellen Fehlentscheidungen führen können – etwa fehlende Kenntnisse über palliative Versorgung, Unsicherheit im Umgang mit medizinischer Autorität oder unzureichende Willensermittlung. Herr Goldbach wird aufzeigen, welche Bedeutung vorsorgende Planung, Patientenverfügungen, Vertreterdokumentationen und die gesundheitliche Versorgungsplanung nach § 132g SGB V haben. Ein besonderes Augenmerk wollen wir hier auf Advance Care Planning (ACP) legen, welches ein Konzept darlegt, den Patient*innenwillen oder den mutmaßlichen Patientenwillen im Rahmen eines ACP- Begleiter-Gespräches festzulegen.
Gemeinsam mit Sven Goldbach bringen wir Methoden und Erfahrungen aus Betreuungspraxis und palliativer Pflege zusammen. Wir diskutieren, wie Betreuer*innen ihre Vertretungsmacht nutzen können, um den geäußerten, vorausverfügten oder mutmaßlichen Willen durchzusetzen – gerade in kritischen medizinischen Situationen.
Zum Abschluss entwickeln wir gemeinsam Strategien, wie Betreuer*innen Risiken systematisch erkennen, sicher handeln und regionale Netzwerke der Palliativversorgung für ihre Klient*innen wirksam nutzen können.
Dirk Brakenhoff; Kajetan Kubik
Künstliche Intelligenz (KI) markiert einen tiefgreifenden technologischen und kulturellen Wandel, der inzwischen nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens erfasst. Auch in der rechtlichen Betreuung gewinnt KI zunehmend an Bedeutung und verändert den beruflichen Alltag spürbar.
Der BdB hat früh erkannt, dass KI die rechtliche Betreuung grundlegend prägt, und gründete im Jahr 2025 eine Bundesarbeitsgemeinschaft. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht die Frage, wie KI in der Betreuungspraxis sinnvoll und fachlich fundiert eingesetzt werden kann.
Seit ihrer Gründung bearbeitet die Bundesarbeitsgemeinschaft einen umfangreichen Fragenkatalog zu verschiedenen Themenfeldern. In der geplanten Arbeitsgruppe auf der Jahrestagung werden die zentralen Ergebnisse vorgestellt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der sogenannten Frageliste an die Anbieter von Fallsteuerungssoftware. Diese Liste ermöglicht einen systematischen Vergleich der in den jeweiligen Programmen integrierten KI-Funktionen und soll u.a. im Rahmen der Arbeitsgruppe vorgestellt werden
Die Auseinandersetzung mit den Potenzialen und Grenzen moderner KI ist nicht nur eine technologische und datenschutzrechtliche, sondern zugleich eine berufsethische Aufgabe. Der professionelle Einsatz von KI erfordert insbesondere in einem grundrechtssensiblen Bereich wie der rechtlichen Betreuung ein hohes Maß an Achtsamkeit und Verantwortungsbewusstsein. Vor diesem Hintergrund hält die Bundesarbeitsgemeinschaft eine Erweiterung der bestehenden Berufsethik um spezifische Leitlinien für den verantwortungsvollen Umgang mit KI für sinnvoll. Erste Überlegungen zu diesem Thema sollen in der Arbeitsgruppe ebenso vorgestellt und diskutiert werden.
Da sich die genannten Themen noch in der Entwicklung befinden, wird die endgültige Themenauswahl der Arbeitsgruppe erst kurz vor der Jahrestagung festgelegt. Es empfiehlt sich daher, die aktuellen Informationen zur Veranstaltung in nächster Zeit erneut zu prüfen.
Dr. Jonas Karneboge; Mandy Catic
Mit dem Thema „Kommunikation und Unterstützte Entscheidungsfindung im Umgang mit demenziell veränderten Klient*innen“ greift die Arbeitsgruppe ein zentrales Spannungsfeld der beruflichen Betreuung auf, das sowohl aktuelle wissenschaftliche Diskurse zur Entscheidungsfähigkeit und Autonomie im höheren Lebensalter, als auch die praktischen Anforderungen der Betreuungsführung nach der Reform des Betreuungsrechts berührt.
Ausgangspunkt der Arbeitsgruppe sind psychologisch-diagnostische Konzepte der Beurteilung von Entscheidungsfähigkeit sowie ressourcen- und fähigkeitsorientierte Ansätze zur Entscheidungsassistenz, wie sie u. a. in der Forschung zu Patient*innenselbstbestimmung, Einwilligungsfähigkeit und Autonomieförderung entwickelt wurden. Diese Perspektive wird in einem fachlichen Input von Dr. Jonas Karneboge aufgegriffen und bildet die Grundlage für die weitere gemeinsame Arbeit.
Darauf aufbauend wird eine Brücke zum Konzept der Unterstützten Entscheidungsfindung des Bundesverbandes der Berufsbetreuer*innen (BdB) geschlagen. Das BdB-Konzept versteht Unterstützte Entscheidungsfindung als professionellen, haltungs- und prozessorientierten Bezugsrahmen für die rechtliche Betreuung, der die Stärkung des Willens, den Abbau von Entscheidungsbarrieren und die Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in den Mittelpunkt stellt. Mandy Catic bringt hierzu sowohl die konzeptionelle Einordnung des BdB-Konzepts als auch ihre langjährige berufspraktische Erfahrung in der rechtlichen Betreuung ein.
Ziel der Arbeitsgruppe ist es, gemeinsam mit den Teilnehmenden zu reflektieren, wie diagnostische Einschätzungen von Entscheidungsfähigkeit, Konzepte der Entscheidungsassistenz und die normativen Anforderungen der Unterstützten Entscheidungsfindung in der rechtlichen Betreuung sinnvoll aufeinander bezogen werden können. Anhand von Videomaterial, Fallbeispielen aus der Praxis sowie der Arbeit in Kleingruppen werden typische Entscheidungssituationen mit demenziell veränderten Klient*innen bearbeitet und diskutiert. Im Vordergrund steht dabei die Klärung fachlicher Begriffe, professioneller Rollen und Handlungsspielräume, nicht die Entwicklung abschließender Lösungen.
Die Arbeitsgruppe kombiniert wissenschaftlichen Input mit interaktiven Elementen und fachlichem Austausch und richtet sich an Berufsbetreuer*innen, die ihre Handlungssicherheit im Umgang mit Fragen der Entscheidungsfähigkeit und Unterstützten Entscheidungsfindung vertiefen möchten.
Alexander Laviziano; Isabel Simon
Rechtliche Betreuer*innen stehen in akuten psychischen Krisen vor schwerwiegenden Entscheidungen: Sie müssen zwischen dem Schutz vor erheblicher Selbstschädigung und traumatisierenden Eingriffen in die Freiheitsrechte betreuter Personen abwägen. Im Rahmen seines Qualitätsprojekts beschreibt der BdB e.V. die „Unterstützung von Menschen in psychischen Krisen“ als einen Risikoprozess der Berufsbetreuung. Dieser menschenrechtsbasierte Prozessstandard definiert - auf der Grundlage von Fachliteratur und Erfahrungswissen - ein systematisches Vorgehen zur vorbeugenden Krisenintervention, zur Einschätzung von Gefährdungslagen und zur verantwortungsvollen Anwendung bzw. Vermeidung von Zwangsmaßnahmen.
Die im Rahmen des Qualitätsprojekts erarbeiteten Kern- und Risikoprozesse umfassen neben der Darstellung zentraler Handlungsabläufe auch konkrete Arbeitshilfen wie Checklisten, Entscheidungsbäume, Leitfragen und Hinweise auf relevante Quellen. Damit möchte der BdB Handlungsorientierung vermitteln und gleichzeitig auch Werkzeuge für eine gute Betreuungsarbeit bereitstellen.
Im Rahmen der Arbeitsgruppe werden wir den aktuellen Entwurf des Risikoprozesses präsentierten und wir freuen uns auf eine intensive, vielstimmige und fallbezogene Diskussion zur Unterstützung von Klient*innen in psychischen Krisen.
Kay Lütgens
Klaus Fournell; Dominic Bauer
Die Zusammenarbeit zwischen Berufsbetreuer*innen und Angehörigen ist von hohen Erwartungen, emotionaler Beteiligung und unterschiedlichen Rollenverständnissen geprägt. Wir erleben Angehörige in unserem Alltag als Wesen zwischen Himmel und Hölle. Angehörige wünschen sich Orientierung, Sicherheit und Beteiligung – und oft vor allem Entlastung, bringen aber zugleich eigene Lebensrealitäten, Belastungen und Erfahrungen mit. Sie stehen häufig zwischen familiärer Verantwortung, persönlichen Verpflichtungen und der Sorge um die betreute Person – und übernehmen dabei oftmals seit Jahren einen erheblichen Teil der praktischen Unterstützung. Dabei ist nicht zu vergessen, dass Angehörige ein eigenes Leben führen und aufgrund eigener Verpflichtungen häufig selbst ein Bedürfnis nach Abgrenzung haben, da die betreute Person nicht dauerhaft im Zentrum ihres Alltags stehen kann.
Die Kurzarbeitsgruppe rückt das gegenseitige Verständnis in den Mittelpunkt. Sie geht der Frage nach, wie Betreuer*innen die Lebensrealität und Belastungen der Angehörigen wahrnehmen und anerkennen können. Angehörige sind keine Störgröße, sondern eine Chance für die rechtliche Betreuung, wenn Zusammenarbeit bewusst, respektvoll und transparent gestaltet wird.
Anhand konkreter Praxisbeispiele wird gezeigt, wie Erwartungen offen angesprochen, Rollen geklärt und Gespräche so gestaltet werden können, dass gegenseitiger Respekt entsteht. Typische Konfliktsituationen mit Angehörigen werden aufgegriffen und es wird dargestellt, aus welchen Erfahrungen, Belastungen und emotionalen Hintergründen heraus Angehörige mitunter wütend, fordernd oder misstrauisch reagieren. Die Arbeitsgruppe zeigt Wege auf, wie Betreuer*innen darauf reagieren können, ohne in Rechtfertigungen oder Übernahme fremder Aufgaben zu geraten. Abgrenzung und Entgegenkommen werden dabei nicht als Widerspruch verstanden, sondern als notwendige Voraussetzung für eine stabile Zusammenarbeit. Ein Schwerpunkt liegt darauf, wie Berufsbetreuer*innen gemeinsam mit Angehörigen ein tragfähiges Hilfenetzwerk aufbauen können.
Die Arbeitsgruppe bietet Raum für Austausch, Reflexion und die Entwicklung praxistauglicher Kommunikations- und Kooperationsstrategien.
Benedikt Merten; Tanja Schreiber; Christian Morgner
Die Betreuungsvereine in Deutschland stehen vor einer Reihe von Herausforderungen, die ihre Existenz gefährden können. So sind die Betreuungsvereine finanziell stark abhängig von der nicht auskömmlichen staatlichen Finanzierung, dagegen stehen stetig steigende Kosten. Diese Kostensteigerung betrifft nicht nur die tariflichen Erhöhungen, die sie für das Personal aufwenden müssen. Auch auf der Ebene der Sachkosten sind sie der allgemeinen Inflation ausgesetzt.
Der Fachkräftemangel führt ebenfalls zu mitunter schwierigen Situationen, die ebenfalls existenzbedrohend sein können und bereits zu Schließungen von Vereinen geführt haben.
Diese Herausforderungen erfordern eine sorgfältige Planung und Strategie, um die Betreuungsqualität und die Existenz der Vereine zu sichern. Betreuungsvereine sind letztlich Unternehmen der Sozialwirtschaft.
Sie müssen unternehmerisch geführt werden und benötigen Managementstrategien, wie jedes andere Unternehmen auch, um sich zukunftssicher aufzustellen.
In der AG geht es dabei insbesondere darum, diese Strategien zu diskutieren und zu entwickeln.
In den Fokus genommen werden dabei folgende Aspekte:
- Diversifikation und Ausschöpfung der Erlös- und Finanzierungsquellen
- Kostenmanagement
- Digitalisierung und Technologieintegration
- Organisations- und Personalentwicklung sowie Mitarbeiterbindung
- Kooperations- und Netzwerkmanagement
Sven Eichner; Anette Fey
Der Workshop richtet sich an Berufseinsteiger*innen in der rechtlichen Betreuung, die nach dem absolvierten Sachkundenachweis die ersten Betreuungsverfahren übernehmen.
Gemeinsam werden hilfreiche erste Schritte zu einem guten Betreuungsstart vermittelt und der Umgang mit unterschiedlichen Problemlagen besprochen. Ein weiterer Inhalt ist die Findung und Definition der neuen beruflichen Rolle. Mit vielen Praxisbeispielen und realistischen Fallerzählungen werden die Themen anschaulich erklärt.
Eine aktive Mitarbeit der Teilnehmenden ist ausdrücklich erwünscht, um auch mitgebrachte Fragen und Anliegen besprechen zu können.
Der Workshop wird von Anette Fey und Sven Eichner geleitet. Gemeinsam bringen beide mehr als 50 Jahre Erfahrung im Bereich der Berufsbetreuung, im Coaching sowie der Supervision (Anette Fey) und als Dozent*in für Betreuungsthemen als auch im Mentoring für Berufsbetreuer (Sven Eichner) mit.
Dagmar Minuth; Fred Rehberg
Problemstellung:
An Berufsbetreuer*innen werden in Ihrem Berufsalltag immer wieder fachfremde Anforderungen gestellt.
Dem liegen unterschiedliche Ursachen zu Grunde, wie z.B. fehlende Informationen über die tatsächliche Aufgabe der Rechtsfürsorge, Personalmangel oder auch strukturelle Defizite des Sozialsystems.
Dies führt dazu, dass Betreuer*innen viel Aufklärungsarbeit leisten müssen, um Dritten Beteiligten zu erläutern, dass Berufsbetreuer*innen nicht als Ausfallbürgen bestellt sind und auch keine praktischen Tätigkeiten durchführen.
Zielsetzung der Arbeitsgruppe:
Dritten die rechtlichen, tatsächlichen Aufgaben zu erläutern und sich freundlich, aber konsequent abzugrenzen, erfordert ein hohes Maß an Empathie, Fachkenntnis und Rückgrat.
Wie das Selbstverständnis der eigenen Rolle Sicherheit auf beiden Seiten vermittelt und in welchem Umfang praktische Unterstützung der Eingliederungshilfe die Rechtsfürsorge ergänzt, ist Thema der Kurzarbeitsgruppe.
Gliederung:
- Einleitung
- Rechtliche Grundlagen
- BGH/BSG/BFH Urteile zur Definition
- Bedarfe – rechtlich und praktisch
- Aufgabe der EGH und der Rechtsfürsorge im Vergleich
- Fazit
Tom Arenski; Katharina Rinne
Mit der Digitalisierung der Justiz stellen sich neue Herausforderungen. In der AG werden wir uns mit den vielfältigen Fragestellungen in diesem Zusammenhang befassen. Sind Berufsbetreuer*innen zur Nutzung digitaler oder elektronischer Kommunikation gegenüber dem Betreuungsgericht verpflichtet? Werden Vergütungsanträge zukünftig nur noch auf Formularvordrucken im elektronischen Weg eingereicht werden können? Können Behörden oder Krankenversicherungen verlangen, dass die elektronische Kommunikation ausschließlich über deren eigenen Apps oder Portale erfolgt? Welche datenschutzrechtlichen Aspekte gilt es zu beachten? Was sind eBO, MJP und Co?
Neben den rechtlichen Aspekten und Umsetzungsschwierigkeiten wird in der AG auch auf die Chancen der digitalen Kommunikation und die Einbettung in die tägliche Arbeit und Büroorganisation eingegangen.
Falko Behrens; Jana Haupt
Das Asyl- und Migrationsrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung bei der Berufsbetreuung. Der aufenthaltsrechtliche Status von Menschen hat erhebliche Auswirkungen auf die Lebenssituation und die Perspektiven in Deutschland. Auch der Umfang von Sozialleistungen und diverse weitere Rechte, wie zum Beispiel der Arbeitsmarktzugang, Familiennachzug oder die Möglichkeit einer Einbürgerung hängen entscheidend vom Aufenthaltsstatus ab.
Für Asylsuchende, die vor Krieg oder Verfolgung geflüchtet sind, hat der Ausgang des Asylverfahrens eine weichenstellende Bedeutung. Nur im Falle eines positiven Ausgangs erhalten Betroffene einen Aufenthaltstitel. Im Falle eines negativen Ausgangs entsteht eine Ausreisepflicht.
Doch auch in Konstellationen abgelehnter Asylsuchender können im Einzelfall Lösungen herausgearbeitet werden. Ziel der Kurzarbeitsgruppe ist es, einen Überblick über die wichtigsten Fallgruppen herauszuarbeiten, um die Rechte und Perspektiven von Klient*innen grob einordnen zu können. Hierbei werden drei Gruppen voneinander unterschieden: Personen, die sich im Asylverfahren befinden, Personen, deren Asylverfahren negativ verlaufen ist und Personen, die in Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis sind.
Dr. Sabine Bendix; Manuel Rudolph
Aggressives Verhalten von Klient*innen stellt Berufsbetreuer*innen im Arbeitsalltag immer wieder vor besondere Herausforderungen. Es kann verbal oder tätlich auftreten und ist häufig Ausdruck von Überforderung, Angst, innerer Anspannung oder krankheitsbedingten Wahrnehmungsverzerrungen. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen können Situationen als bedrohlich erlebt werden, obwohl objektiv keine Gefahr besteht.
Die Arbeitsgruppe vermittelt ein grundlegendes Verständnis für verschiedene Formen aggressiven Verhaltens sowie deren Ursachen. Dabei werden emotionale, psychische und situative Faktoren ebenso beleuchtet wie psychische Erkrankungen, die mit einer veränderten Wahrnehmung der Umwelt einhergehen. Ziel ist es, die Erlebenswelt der Betroffenen besser zu verstehen und aggressives Verhalten differenzierter einordnen zu können.
Darauf aufbauend liegt ein Schwerpunkt auf der praktischen Handlungsebene im Betreuungsalltag. Ein Fokus liegt auf dem Selbstschutz der Berufsbetreuer*innen. Behandelt werden Warnsignale zur frühzeitigen Einschätzung von Gefährdungslagen sowie konkrete, alltagstaugliche Maßnahmen zur persönlichen Sicherheit, etwa die bewusste Positionierung im Raum, die Beachtung von Fluchtwegen und das rechtzeitige Beenden eskalierender Situationen. Thematisiert werden außerdem Kommunikationsstrategien im Umgang mit verbaler Aggression, der bewusste Einsatz von Sprache, Haltung und nonverbalen Signalen sowie der professionelle Umgang mit emotionaler Dynamik. Ein zentrales Anliegen ist es, aggressives Verhalten nicht zu personalisieren und die eigene professionelle Rolle klar zu halten.
Referent*innen: Annette Schnellenbach, Prof. Dr. Dagmar Brosey, Holger Marx, Birgit Holtermann und weitere
Moderation: Dr. Harald Freter
Die rechtliche Betreuung in Deutschland sieht sich einer Reihe von Herausforderungen gegenüber. Wie der Titel der gesamten Jahrestagung und dieses Forums zeigt, liegen diese im fachlichen, digital-technologischen und nach wie vor im ökonomischen Bereich.
Am 1.1.2026 ist das neue Vergütungsgesetz in Kraft getreten, von dem der Gesetzgeber sich eine Steigerung der Betreuervergütung erhofft. Tatsächlich dürften die Auswirkungen differenziert sein, zumal gleichzeitig der 2024 eingeführte Inflationsausgleich wegfällt. Daher dürfte der im Gesetz vorgesehenen Evaluation bis Ende 2027 eine große Bedeutung zukommen. In diesem Forum soll daher erörtert werden, wie diese Evaluation fachlich gut fundiert gestaltet werden kann, so dass am Ende die Politik in die Lage versetzt wird, gute zukunftsorientierte Entscheidungen zu treffen, die den Bestand des Betreuungswesens langfristig sicherstellen. Der BdB erhofft sich aus der Diskussion im Forum auch Anregungen für seine eigene Mitgliederbefragung, die er in der zweiten Jahreshälfte durchführen und mit der er einen eigenen Beitrag zur Evaluation leisten möchte.
In der Praxis sehen sich die in der Betreuung Tätigen aber auch mit einer Fülle von bürokratischen Aufwänden und Hürden konfrontiert, die die Arbeit im Betreuungsalltag belasten. Hier wird es zum einen darum gehen, die umfangreichen Berichtspflichten dahingehend zu vereinfachen, dass die fachlich sinnvollen und für die Interessen der Klient*innen wirklich wichtigen Themen behandelt werden. Die Digitalisierung der Kommunikation zwischen Betreuer*innen, Behörden und Gerichten wird hier eine wichtige Rolle spielen. Auch KI, in Form v.a. großer Sprachmodelle, hat bereits Einzug in die Betreuung gehalten und ist hier nicht mehr wegzudenken.
Schließlich sind die mit der Reform von 2023 verbundenen Akzentuierungen, wie der Primat der Wunschbefolgung und die Unterstützte Entscheidungsfindung, nach wie vor für die Betreuer*innen sehr anspruchsvoll. Dazu gehören vor allem auch grundrechtsrelevante Eingriffe wie Unterbringungen, Zwangsbehandlungen oder Entscheidungen am Lebensende, die ein hohes Maß an Fachlichkeit erfordern.
Diese Themenkomplexe – Fachlichkeit, Digitalisierung und Vergütung – sind die Leitthemen der gesamten Tagung und sollen im Rahmen dieses Forums sowohl von Expert*innen aus der Betreuungswelt, aber letztlich auch den Teilnehmer*innen erörtert werden.
Wenn die rechtliche Betreuung im Interesse ihrer Klient*innen gestärkt werden soll, dann bedarf es hierzu starker Reformen.
Referent*innen: Alexander Laviziano, Dr. Thorsten Stoy, Jurand Daszkowski und weitere
Moderation: Jana Haupt
Zweck der Fallsteuerung in der rechtlichen Betreuung ist die qualifizierte Umsetzung der rechtlichen Vorgaben zur „Führung der Betreuung“, die in den §§ 1821 ff. BGB verankert sind.
Die Fallsteuerung in der rechtlichen Betreuung ist auf die folgenden Ziele ausgerichtet:
- den*die Klient*in in einem personenzentrierten und kooperativen Verfahren zu unterstützen, ihr Leben selbstbestimmt nach Maßgabe der eigenen Wünsche und Lebensvorstellungen zu gestalten,
- die betreute Person zu unterstützen, Hilfen zu koordinieren, die sie gegebenenfalls benötigt, um ihre persönlichen Anliegen rechtswirksam umsetzen zu können und
- sicherzustellen, dass der*die Betreuer*in im Rahmen ihrer Unterstützungsarbeit die verfügbaren Mittel zielgerichtet und wirtschaftlich im Interesse der betreuten Personen einsetzt.
Der BdB forciert und unterstützt seit der Jahrtausendwende die Adaption des Case Managements für die Betreuungsführung, um eine geordnete Fallgestaltung als beruflichen Standard zu etablieren. Im Rahmen der Studie zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ im Auftrag des BMJV, deren Ergebnisse 2018 von einem interdisziplinären Forschungsteam veröffentlicht wurden, gaben immerhin 59% der Berufsbetreuer*innen an, über mindestens gute Fachkenntnisse in diesem Bereich zu verfügen.
In seiner aktuellen Qualitätsinitiative beschreibt der BdB die Fallsteuerung als einen der drei Kernprozesse professioneller Betreuungsarbeit - neben der Unterstützten Entscheidungsfindung und der Anwendung rechtlicher Vertretungsmacht. Die Beschreibungen der Kernprozesse samt zugeordneter Qualitätskriterien und Arbeitsmittel bilden die Grundlage eines digitalen Qualitätshandbuchs, das der BdB den Berufsangehörigen als Instrument zur Reflexion und Weiterentwicklung ihrer beruflichen Praxis zur Verfügung stellen wird. Mit dem neuen Qualitätssystem möchte der BdB fachliche Orientierung geben und die Arbeit erleichtern – ganz im Sinne der Losung: „Nichts ist so praktisch wie eine gute Theorie.“
Wir freuen uns auf einen kritischen, erfahrungsorientierten und vielstimmigen Austausch über die Theorie und die Praxis einer geordneten Fallsteuerung. Diskutieren Sie mit uns!
Referent*innen: Dirk Brakenhoff, Katharina Rinne, Christian Morgner und weitere
Moderation: Dominic Bauer
Künstliche Intelligenz (KI) markiert einen tiefgreifenden technologischen und zugleich kulturellen Wandel, der mittlerweile nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens prägt. Sie automatisiert Wissen, indem sie kognitive Aufgaben wie Schreiben, Übersetzen oder Programmieren übernimmt, und macht komplexe Inhalte zugleich für Menschen leichter zugänglich.
Auch in der rechtlichen Betreuung führt KI zu Veränderungen, die noch vor wenigen Jahren kaum vorstellbar gewesen wären. Digitale Assistenten, die speziell auf die Anforderungen der rechtlichen Betreuung zugeschnitten sind, haben sich von reinen technischen Neuerungen zu vielseitigen Arbeitsinstrumenten entwickelt. Sie unterstützen Berufsbetreuer*innen heute in zahlreichen Bereichen ihrer Tätigkeit.
Die technologische Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz schreitet mit einer Geschwindigkeit voran, mit der Gesellschaft, Politik und Verwaltung kaum Schritt halten können. Ihrem enormen Potenzial stehen zugleich erhebliche Risiken gegenüber. Vor diesem Hintergrund wird auch in der Berufsbetreuung deutlich: Die Auseinandersetzung mit den Potenzialen und Grenzen moderner KI ist nicht nur eine technologische, sondern zugleich eine datenschutzrechtliche und berufsethische Aufgabe. Potenziale wie Effizienzsteigerung, Entlastung und Qualitätsverbesserung müssen dabei stets sorgfältig gegen mögliche Risiken für Datenschutz, Verantwortung und Persönlichkeitsrechte der Klient*innen abgewogen werden.
Die Referent*innen des Forum C beleuchten und diskutieren dabei die Chancen und Grenzen von KI in der rechtlichen Betreuung aus unterschiedlichen Perspektiven.
Referent*innen: Sven Goldbach, Dr. Ilja Karl, Dr. Alexander Kremling, Fred Rehberg und weitere
Moderation: Kay Lütgens
Mit Wirkung ab 2023 hat der Gesetzgeber das Betreuungsrecht zuletzt umfänglich reformiert. Es passt sich den menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) an und rückt die Selbstbestimmung und die Wünsche von Menschen noch stärker in den Mittelpunkt der Betreuung. Die Wünsche der betreuten Menschen sind dabei für rechtliche Betreuer*innen handlungsweisend bzw. stehen im Mittelpunkt des betreuerischen Handelns. Im Falle eines geäußerten Wunsches oder im Rahmen eines schriftlich verfügten Wunsches eines*einer Klient*in, sterben zu wollen, nehmen rechtliche Betreuer*innen hier eine entscheidende Schlüsselfunktion an der Schnittstelle zu Ärzten, Pflegediensten usw. ein. Sie bewegen sich dabei auch auf einer Gratwanderung zwischen dem Wunsch ihrer Klient*innen, dem sie verpflichtet sind, und den gesellschaftlichen Normvorstellungen und rechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten sowie auch eigener ethischer Werte. Dies wollen wir in einer fachlichen Diskussion mit unterschiedlichen Professionen aufgreifen und diskutieren.
Melden Sie sich jetzt zur BdB-Jahrestagung an!
Anmeldung für Mitglieder und Anwärter*innen (natürliche Personen):
Für Mitglieder und Anwärter*innen (natürliche Personen) erfolgt die Anmeldung zur Jahrestagung ganz bequem über unsere Online-Geschäftsstelle.
Bitte beachten Sie gerne auch die Informationen, die wir Ihnen hierzu per E-Mail zugesendet haben. Für Ihre Anmeldung loggen Sie sich bitte zunächst mit Ihren Daten in die Online-Geschäftsstelle ein. Sie finden dort unter dem Reiter „Jahrestagung“ einen Link „Anmeldung“, über den Sie zum Online-Anmeldeformular gelangen. Sollten Sie Ihr Passwort für die Online-Geschäftsstelle vergessen haben, klicken Sie bitte auf „Passwort vergessen?“ und setzen Sie Ihr Passwort zurück.
Wir freuen uns, wenn Sie mit dabei sind!
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Anmeldung für Mitarbeiter*innen von Betreuungsvereinen und Nicht-Mitglieder:
Für Mitarbeiter*innen von Betreuungsvereinen und Nicht-Mitglieder erfolgt die Anmeldung zur Tagung bitte zunächst formlos per E-Mail an online-geschaeftsstelle@bdb-ev.de.
Alle Mitglieds-Betreuungsvereine werden hierzu eine E-Mail des BdB mit entsprechenden Informationen erhalten. Sofern Sie die Nachricht nicht finden können, schauen Sie bitte auch in Ihrem Spam-Ordner nach oder wenden sich per E-Mail an online-geschaeftsstelle@bdb-ev.de.
Für die Anmeldung zur Tagung benötigen wir bitte von jedem*jeder Teilnehmenden folgende Angaben:
- Name, Vorname
- Mitgliedsnummer Betreuungsverein (sofern Anmeldung Mitarbeiter*in Bt-Verein)
- die gewünschten Programmbestandteile
(Get Together, AG(s) (bitte jeweils eine Intensiv- oder alternativ zwei Kurz-AGs auswählen), Forum - SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung, von welcher der Tagungsbeitrag abgebucht werden soll (siehe weiter oben Formular zum Download)
- Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweisen (Sie finden diese als Anhang in der Info-Mail oder in unserem Downloadcenter zum Abruf).
- Sofern eine Begleitperson zur Tagung mitkommen soll, bitten wir um Angabe des Vor- und Nachnamens der Begleitperson und der Person, die sie begleitet.
Anmeldeschluss zur Jahrestagung ist der 22. April 2026.
Übernachten zu BdB-Konditionen
Buchen Sie schon heute Ihr Zimmer im Kongresshotel Potsdam
Bis 25. März 2026 steht dem BdB im Kongresshotel Potsdam (Adresse: Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam) gesichert ein Zimmerkontingent zur Verfügung, aus dem zu folgenden Konditionen Übernachtungen gebucht werden können:
Übernachtungspreise:
- Einzelzimmer/Frühstück: 135,54 Euro / Person / Nacht
- Doppelzimmer (EZ-Nutzung)/Frühstück: 157,04 Euro / Person / Nacht
- Doppelzimmer (DZ-Nutzung)/Frühstück: 183,04 Euro / Nacht
Im Übernachtungspreis enthalten sind bereits 7,5 % Bettensteuer, die die Stadt Potsdam seit 2025 erhebt.
Konditionen:
Bis 10 Wochen vor Anreise (26.02.2026, 18 Uhr) können Zimmer aus dem Kontingent des BdB im Kongresshotel kostenfrei storniert werden. Danach ist eine Stornierung nur noch mit 90 Prozent des Zimmerpreises möglich, sofern das Hotel das Zimmer nicht anderweitig verkaufen kann.
Ihre Zimmerreservierung können Sie zu den oben genannten Preisen online über den nachstehenden Button vornehmen:
Jetzt Ihr Zimmer online buchen
Wichtiger Hinweis zur alternativen Zimmerreservierung:
Die Online-Reservierung eines Zimmers im Kongresshotel erfordert die Angabe einer Kreditkartennummer als Sicherheit.
Sofern Sie über keine Kreditkarte verfügen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an reservierung@kongresshotel-potsdam.de und geben Sie an, dass Sie aus dem Kontingent der BdB-Jahrestagung 2026 (Stichwort: BdB) ein Zimmer reservieren wollen, jedoch über keine Kreditkarte verfügen. Das Hotel ermöglicht Ihnen dann auf diesem Weg eine alternative Zimmerbuchung.
Tel.: 0331 / 907-0