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Fachlich, digital, fair bezahlt: Starke Betreuung braucht starke Reformen!

Jahrestagung 2026

Das Kongresshotel Potsdam ist inzwischen eine feste Adresse, wenn es um die BdB-Jahrestagung geht. 2026 ist der Verband zum vierten Mal mit seiner Jahrestagung im Kongresshotel am Templiner See zu Gast. Die Teilnehmer*innen erwarten drei Tage volles Programm unter dem Motto "Fachlich, digital, fair bezahlt: Starke Betreuung braucht starke Reformen!"

Wann:

Do., 7. Mai 2026 - Sa., 9. Mai 2026

Wo:

Kongresshotel Potsdam am Templiner See
Am Luftschiffhafen 1
14471 Potsdam

Von:

Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V.
Schmiedestr. 2
20095 Hamburg

In Potsdam erwarten Sie drei Tage volles Programm unter dem Motto „Fachlich, digital, fair bezahlt: Starke Betreuung braucht starke Reformen!“ mit einem analogen Podcast mit den vertretungsberechtigten BdB-Vorstandsmitgliedern, einer Fachdiskussion, zwölf Arbeitsgruppen und vier Diskussionsforen.  Auch eine Begrüßungsveranstaltung für Neumitglieder wird es wieder geben.

Mit Blick auf das Motto soll in unterschiedlichen Formaten der Tagung eine umfassende Bilanz nach mehr als drei Jahren seit Einführung der Betreuungsrechtsreform gezogen und ein Ausblick auf die anstehende Evaluation gewagt werden.

Den Eröffnungsvortrag zum Thema “Freiheitsrechte (nicht nur) am Lebensende: Chancen und Anforderungen einer menschenrechtsbasierten Betreuungsarbeit” am Donnerstagnachmittag wird Prof. Dr. Oliver Tolmein (Fachanwalt für Medizinrecht, Mitbegründer der Menschen und Rechte – Assoziation freier Rechtsanwält*innen in Hamburg; Honorar-Professor an der Juristischen Fakultät der Georg-AugustUniversität Göttingen) halten.

Die Anmeldung zur Jahrestagung ist ab Mitte Januar 2025 möglich.

Tagungspreise

Regulär 440 Euro
BdB-Mitglied360 Euro
Neumitglieder (25% Rabatt)270 Euro
Begleitperson (ohne TN am Tagungsprogramm)270 Euro

Tagungsprogramm

 
10:00 Begrüßungsveranstaltung für Neumitglieder
 
12:30 Mittagessen
 
14:00 Tagungseröffnung und Grußworte
 
14:30 Vortrag: Die Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die rechtliche Betreuung

Prof. Dr. phil. Dr. h.c. Dipl.-Psych. Andreas Kruse, Emeritus, Seniorprofessor distinctus der Universität Heidelberg (angefragt)

 
15:15 Diskussion zum Vortrag
 
15:30 Kaffeepause
 
16:00 Analoger Podcast "Fachlich, digital, fair bezahlt: Starke Betreuung braucht starke Reformen!

Hülya Özkan, Christian Morgner und Fred Rehberg im Gespräch mit Anne Heitmann (ah kommunikation)

 
17:00 Fachdiskussion:

Fachexpert*innen aus dem und zum Betreuungswesen und Hülya Özkan; Moderation: Jan Schütte

 
18:15 Abendessen
 
20:30 Get together: Treffen, Austauschen, Netzwerken bei Lounge-Musik
 

 
09:00 Arbeitsgruppen

Teilnehmende können sich entweder für eine Intensivarbeitsgrup­pe oder zwei Kurzarbeitsgruppen entscheiden.

 

A) Intensivarbeitsgruppen

von 9:00 Uhr bis 12:00, mit Kaffeepause von ca. 10:15-10:45 Uhr

 

  • AG 1: Selbstbestimmung am Lebensende: Herausforderungen und Möglichkeiten einer guten Betreuungsarbeit

         Sven Goldbach; Renate Faust

  • AG 2: KI trifft Betreuungspraxis

         Dirk Brakenhoff; Kajetan Kubik

  • AG 3: Unterstützte Entscheidungsfindung beim Umgang mit demenziell veränderten Klient*innen

         N.N.; Mandy Catic

  • AG 4: Unterstützung von Klient*innen in psychischen Krisen

         Alexander Laviziano; Isabel Simon

 

B) Kurzarbeitsgruppen

 

Die Kurzarbeitsgruppen finden einmal in der Zeit von 9:00 bis ca. 10:15 Uhr statt und werden nach einer Kaffeepause (10:15 -10:45 Uhr) inhaltlich wiederholt. So können die Teilnehmenden an zwei Arbeitsgruppen teilnehmen.

 

  • AG 5: Aktuelles aus dem Rechtsbereich

         Kay Lütgens

  • AG 6: Spannungsfelder und Konflikte in der Kommunikation von Betreuer*innen und Angehörigen erfolgreich meistern

    N.N.; Dominic Bauer

  • AG 7: Betreuungsverein 2.0 - Ressourcen effizient nutzen

         Benedikt Merten; Christian Morgner

  • AG 8: Fehlerfrei durch die erste Zeit als Berufsbetreuer*in

         Sven Eichner; Anette Fey

  • AG 9: Meine Rolle als rechtliche*r Betreuer*in - Abgrenzung von Aufgaben und wie ich freundlich Nein sage

         Dagmar Minuth; Fred Rehberg

  • AG 10: Herausforderung digitale und elektronische Kommunikation mit Behörden und Gerichten

         Tom Arenski; Katharina Rinne

  • AG 11:  Betreuung von Klient*innen mit Migrationsbiografie: Was muss ich zum Asyl- und Migrationsrecht beachten?

         Falko Behrens; Jana Haupt

  • AG 12: Umgang mit aggressivem Verhalten von Klient*innen

         Dr. Sabine Bendix; Manuel Rudolph

 

12:30 Mittagessen

 

14:00 Delegiertenversammlung

 

16:00 Kaffeepause

 

16:30 Fortsetzung Delegiertenversammlung

 

18:30 Abendessen

 

19:30 Fortsetzung der Delegiertenversammlung

            anschließend Disco

 

 
09:00 Foren

 

  • Forum A: Fachlich, digital, fair bezahlt: Starke Betreuung braucht starke Reformen!

         Annette Schnellenbach, Prof. Dr. Dagmar Brosey, Birgit Holtermann
         Holger Marx und weitere
         Moderation: Dr. Harald Freter

  • Forum B: Fallsteuerung neu betrachtet

         Alexander Laviziano, 
         Dr. Thorsten Stoy, Jurand Daszkowski und weitere 
         Moderation: Jana Haupt

  • Forum C: Chancen und Grenzen von KI in der rechtlichen Betreuung

         Dirk Brakenhoff, Katharina Rinne,
         Christian Morgner und weitere 
         Moderation: Dominic Bauer

  • Forum D: Assistierter Suizid im Rahmen der rechtlichen Betreuung: juristische, medizinische und ethische Aspekte

         Sven Goldbach, Dr. Ilja Karl, Fred Rehberg und weitere
         Moderation: Kay Lütgens

 

10:30 Kaffeepause

 

11:00 Politische Podiumsdiskussion

 

  • Evaluation der Vergütungsreform: An welchen Stellschrauben kann politisch gedreht werden?

         Vertreter*innen der Bundestagsfraktionen 
         und Hülya Özkan 
         Moderation: Anne Heitmann

 

12:30 Ende der Tagung

 

Exposés zu Arbeitsgruppen und Foren

Sven Golbach; Renate Faust
 

Im Rahmen des BdB-Projekts zur Qualitätsentwicklung und zur Erstellung eines neuen Qualitätshandbuchs wurden Kern- und Risikoprozesse entwickelt, die die fachlichen Standards der Betreuung definieren. Der Risikoprozess „Unterstützung am Lebensende“ beschreibt, wie rechtliche Betreuerinnen die Selbstbestimmung ihrer Klientinnen bis zum letzten Lebenstag gewährleisten und unnötige Eingriffe verhindern können.

Die Arbeitsgruppe „Unterstützung von Menschen in der letzten Phase ihres Lebens“ widmet sich einem zentralen Risikoprozess der rechtlichen Betreuung. Menschen am Lebensende sind in besonderem Maße vulnerabel – körperlich, seelisch und in ihrer Fähigkeit, ihren Willen auszudrücken. Gleichzeitig bestehen hohe Risiken durch unnötige medizinische Maßnahmen, fehlende Willensklärung und eine unzureichende palliative Versorgung. Der neue betreuungsspezifische Risikoprozess soll Betreuer*innen dabei unterstützen, genau hier wirksam, sicher und selbstbewusst zu handeln.

 

Inhalt:

Renate Faust stellt den neu erarbeiteten Risikoprozess vor und beleuchten, welche Herausforderungen in der letzten Lebensphase zu professionellen Fehlentscheidungen führen können – etwa fehlende Kenntnisse über palliative Versorgung, Unsicherheit im Umgang mit medizinischer Autorität oder unzureichende Willensermittlung. Herr Goldbach wird aufzeigen, welche Bedeutung vorsorgende Planung, Patientenverfügungen, Vertreterdokumentationen und die gesundheitliche Versorgungsplanung nach § 132g SGB V haben. Ein besonderes Augenmerk wollen wir hier auf Advance Care Planning (ACP) legen, welches ein Konzept darlegt, den Patient*innenwillen oder den mutmaßlichen Patientenwillen im Rahmen eines ACP- Begleiter-Gespräches festzulegen. 

 

Gemeinsam mit Sven Goldbach bringen wir Methoden und Erfahrungen aus Betreuungspraxis und palliativer Pflege zusammen. Wir diskutieren, wie Betreuer*innen ihre Vertretungsmacht nutzen können, um den geäußerten, vorausverfügten oder mutmaßlichen Willen durchzusetzen – gerade in kritischen medizinischen Situationen.

Zum Abschluss entwickeln wir gemeinsam Strategien, wie Betreuer*innen Risiken systematisch erkennen, sicher handeln und regionale Netzwerke der Palliativversorgung für ihre Klient*innen wirksam nutzen können.

Dirk Brakenhoff; Kajetan Kubik
 

 

N.N.; Mandy Catic
 

 

Alexander Laviziano; Isabel Simon
 

Rechtliche Betreuer*innen stehen in akuten psychischen Krisen vor schwerwiegenden Entscheidungen: Sie müssen zwischen dem Schutz vor erheblicher Selbstschädigung und traumatisierenden Eingriffen in die Freiheitsrechte betreuter Personen abwägen. Im Rahmen seines Qualitätsprojekts beschreibt der BdB e.V. die „Unterstützung von Menschen in psychischen Krisen“ als einen Risikoprozess der Berufsbetreuung. Dieser menschenrechtsbasierte Prozessstandard definiert - auf der Grundlage von Fachliteratur und Erfahrungswissen - ein systematisches Vorgehen zur vorbeugenden Krisenintervention, zur Einschätzung von Gefährdungslagen und zur verantwortungsvollen Anwendung bzw. Vermeidung von Zwangsmaßnahmen. 

Die im Rahmen des Qualitätsprojekts erarbeiteten Kern- und Risikoprozesse umfassen neben der Darstellung zentraler Handlungsabläufe auch konkrete Arbeitshilfen wie Checklisten, Entscheidungsbäume, Leitfragen und Hinweise auf relevante Quellen. Damit möchte der BdB Handlungsorientierung vermitteln und gleichzeitig auch Werkzeuge für eine gute Betreuungsarbeit bereitstellen.

Im Rahmen der Arbeitsgruppe werden wir den aktuellen Entwurf des Risikoprozesses präsentierten und wir freuen uns auf eine intensive, vielstimmige und fallbezogene Diskussion zur Unterstützung von Klient*innen in psychischen Krisen. 

Kay Lütgens

 

N.N.; Dominic Bauer

 

Benedikt Merten; Christian Morgner

Die Betreuungsvereine in Deutschland stehen vor einer Reihe von Herausforderungen, die ihre Existenz gefährden können. So sind die Betreuungsvereine finanziell stark abhängig von der nicht auskömmlichen staatlichen Finanzierung, dagegen stehen stetig steigende Kosten. Diese Kostensteigerung betrifft nicht nur die tariflichen Erhöhungen, die sie für das Personal aufwenden müssen. Auch auf der Ebene der Sachkosten sind sie der allgemeinen Inflation ausgesetzt.

Der Fachkräftemangel führt ebenfalls zu mitunter schwierigen Situationen, die ebenfalls existenzbedrohend sein können und bereits zu Schließungen von Vereinen geführt haben.

Diese Herausforderungen erfordern eine sorgfältige Planung und Strategie, um die Betreuungsqualität und die Existenz der Vereine zu sichern. Betreuungsvereine sind letztlich Unternehmen der Sozialwirtschaft.

Sie müssen unternehmerisch geführt werden und benötigen Managementstrategien, wie jedes andere Unternehmen auch, um sich zukunftssicher aufzustellen.

In der AG geht es dabei insbesondere darum, diese Strategien zu diskutieren und zu entwickeln.

In den Fokus genommen werden dabei folgende Aspekte:

  1. Diversifikation und Ausschöpfung der Erlös- und Finanzierungsquellen
  2. Kostenmanagement
  3. Digitalisierung und Technologieintegration
  4. Organisations- und Personalentwicklung sowie Mitarbeiterbindung
  5. Kooperations- und Netzwerkmanagement

Sven Eichner; Anette Fey

Der Workshop richtet sich an Berufseinsteiger*innen in der rechtlichen Betreuung, die nach dem absolvierten Sachkundenachweis die ersten Betreuungsverfahren übernehmen.

Gemeinsam werden hilfreiche erste Schritte zu einem guten Betreuungsstart vermittelt und der Umgang mit unterschiedlichen Problemlagen besprochen. Ein weiterer Inhalt ist die Findung und Definition der neuen beruflichen Rolle. Mit vielen Praxisbeispielen und realistischen Fallerzählungen werden die Themen anschaulich erklärt. 

Eine aktive Mitarbeit der Teilnehmenden ist ausdrücklich erwünscht, um auch mitgebrachte Fragen und Anliegen besprechen zu können. 

Der Workshop wird von Anette Fey und Sven Eichner geleitet. Gemeinsam bringen beide mehr als 50 Jahre Erfahrung im Bereich der Berufsbetreuung, im Coaching sowie der Supervision (Anette Fey) und als Dozent*in für Betreuungsthemen als auch im Mentoring für Berufsbetreuer (Sven Eichner) mit.

Dagmar Minuth; Fred Rehberg

 

Tom Arenski; Katharina Rinne
 

 

Falko Behrens; Jana Haupt

Das Asyl- und Migrationsrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung bei der Berufsbetreuung. Der aufenthaltsrechtliche Status von Menschen hat erhebliche Auswirkungen auf die Lebenssituation und die Perspektiven in Deutschland. Auch der
Umfang von Sozialleistungen und diverse weitere Rechte, wie zum Beispiel der Arbeitsmarktzugang, Familiennachzug oder die Möglichkeit einer Einbürgerung hängen entscheidend vom Aufenthaltsstatus ab.

Für Asylsuchende, die vor Krieg oder Verfolgung geflüchtet sind, hat der Ausgang des Asylverfahrens eine weichenstellende Bedeutung. Nur im Falle eines positiven Ausgangs erhalten Betroffene einen Aufenthaltstitel. Im Falle eines negativen Ausgangs entsteht eine Ausreisepflicht. 

Doch auch in Konstellationen abgelehnter Asylsuchender können im Einzelfall Lösungen herausgearbeitet werden. Ziel der Kurzarbeitsgruppe ist es, einen Überblick über die wichtigsten Fallgruppen herauszuarbeiten, um die Rechte und Perspektiven
von Klient*innen grob einordnen zu können. Hierbei werden drei Gruppen voneinander unterschieden: Personen, die sich im Asylverfahren befinden, Personen, deren Asylverfahren negativ verlaufen ist und Personen, die in Besitz einer befristeten
Aufenthaltserlaubnis sind.

Dr. Sabine Bendix; Manuel Rudolph

 

Referent*innen: Annette Schnellenbach, Prof. Dr. Dagmar Brosey, Holger Marx, Birgit Holtermann und weitere
 

Moderation: Dr. Harald Freter

 

Die rechtliche Betreuung in Deutschland sieht sich einer Reihe von Herausforderungen gegenüber. Wie der Titel der gesamten Jahrestagung und dieses Forums zeigt, liegen diese im fachlichen, digital-technologischen und nach wie vor im ökonomischen Bereich.

Am 1.1.2026 ist das neue Vergütungsgesetz in Kraft getreten, von dem der Gesetzgeber sich eine Steigerung der Betreuervergütung erhofft. Tatsächlich dürften die Auswirkungen differenziert sein, zumal gleichzeitig der 2024 eingeführte Inflationsausgleich wegfällt. Daher dürfte der im Gesetz vorgesehenen Evaluation bis Ende 2027 eine große Bedeutung zukommen. In diesem Forum soll daher erörtert werden, wie diese Evaluation fachlich gut fundiert gestaltet werden kann, so dass am Ende die Politik in die Lage versetzt wird, gute zukunftsorientierte Entscheidungen zu treffen, die den Bestand des Betreuungswesens langfristig sicherstellen. Der BdB erhofft sich aus der Diskussion im Forum auch Anregungen für seine eigene Mitgliederbefragung, die er in der zweiten Jahreshälfte durchführen und mit der er einen eigenen Beitrag zur Evaluation leisten möchte.

In der Praxis sehen sich die in der Betreuung Tätigen aber auch mit einer Fülle von bürokratischen Aufwänden und Hürden konfrontiert, die die Arbeit im Betreuungsalltag belasten. Hier wird es zum einen darum gehen, die umfangreichen Berichtspflichten dahingehend zu vereinfachen, dass die fachlich sinnvollen und für die Interessen der Klient*innen wirklich wichtigen Themen behandelt werden. Die Digitalisierung der Kommunikation zwischen Betreuer*innen, Behörden und Gerichten wird hier eine wichtige Rolle spielen. Auch KI, in Form v.a. großer Sprachmodelle, hat bereits Einzug in die Betreuung gehalten und ist hier nicht mehr wegzudenken.

Schließlich sind die mit der Reform von 2023 verbundenen Akzentuierungen, wie der Primat der Wunschbefolgung und die Unterstützte Entscheidungsfindung, nach wie vor für die Betreuer*innen sehr anspruchsvoll. Dazu gehören vor allem auch grundrechtsrelevante Eingriffe wie Unterbringungen, Zwangsbehandlungen oder Entscheidungen am Lebensende, die ein hohes Maß an Fachlichkeit erfordern.

Diese Themenkomplexe – Fachlichkeit, Digitalisierung und Vergütung – sind die Leitthemen der gesamten Tagung und sollen im Rahmen dieses Forums sowohl von Expert*innen aus der Betreuungswelt, aber letztlich auch den Teilnehmer*innen erörtert werden.

Wenn die rechtliche Betreuung im Interesse ihrer Klient*innen gestärkt werden soll, dann bedarf es hierzu starker Reformen.

 

Referent*innen: Alexander Laviziano, Dr. Thorsten Stoy, Jurand Daszkowski und weitere
 

Moderation: Jana Haupt

 

 

Referent*innen:  Dirk Brakenhoff, Katharina Rinne, Christian Morgner und weitere
 

Moderation: Dominic Bauer

 

 

 

 

Referent*innen:  Sven Goldbach, Dr. Ilja Karl, Fred Rehberg und weitere
 

Moderation: Kay Lütgens

 

Übernachten zu BdB-Konditionen

Buchen Sie schon heute Ihr Zimmer im Kongresshotel Potsdam

Bis 25. März 2026 steht dem BdB im Kongresshotel Potsdam (Adresse: Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam) gesichert ein Zimmerkontingent zur Verfügung, aus dem zu folgenden Konditionen Übernachtungen gebucht werden können:
 

Übernachtungspreise:

  • Einzelzimmer/Frühstück:                                      135,54 Euro / Person / Nacht   
  • Doppelzimmer (EZ-Nutzung)/Frühstück:       157,04 Euro / Person / Nacht    
  • Doppelzimmer (DZ-Nutzung)/Frühstück:       183,04 Euro / Nacht

Im Übernachtungspreis enthalten sind bereits 7,5 % Bettensteuer, die die Stadt Potsdam seit 2025 erhebt. 

Konditionen:

Bis 10 Wochen vor Anreise (26.02.2026, 18 Uhr) können Zimmer aus dem Kontingent des BdB im Kongresshotel kostenfrei storniert werden. Danach ist eine Stornierung nur noch mit 90 Prozent des Zimmerpreises möglich, sofern das Hotel das Zimmer nicht anderweitig verkaufen kann.

Ihre Zimmerreservierung können Sie zu den oben genannten Preisen online über den nachstehenden Button vornehmen: 

 

Jetzt Ihr Zimmer online buchen

 

Wichtiger Hinweis zur alternativen Zimmerreservierung:

Die Online-Reservierung eines Zimmers im Kongresshotel erfordert die Angabe einer Kreditkartennummer als Sicherheit.

Sofern Sie über keine Kreditkarte verfügen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an reservierung@kongresshotel-potsdam.de und geben Sie an, dass Sie aus dem Kontingent der BdB-Jahrestagung 2026 (Stichwort: BdB) ein Zimmer reservieren wollen, jedoch über keine Kreditkarte verfügen. Das Hotel ermöglicht Ihnen dann auf diesem Weg eine alternative Zimmerbuchung.

Tel.: 0331 / 907-0

E-Mail: reservierung@kongresshotel-potsdam.de

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