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Registrierung für Betreuer*innen

Bayern befürwortet hohe Fachlichkeit und verlängerte Übergangsregelung

Die beiden Referentinnen für Betreuungsrecht im Bayerischen Justizministerium machten im Gespräch mit Vertreter*innen des Landesvorstands ihre Unterstützung für die BdB-Positionen deutlich
25.10.2021
Landesgruppen Bayern Betreuungsreform

Die bayrischen Landesgruppenvorstände Coralie Amon-Prigali, Jochen Grimm und Peter Berger trafen sich zu  einem ersten Kennenlernen mit den neuen Referentinnen für Betreuungsrecht im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Frau Dr. Katrin Herresthal und Frau Dr. Julia Deufel. Frau Dr. Herresthal verantwortet als Nachfolgerin von Frau von Massenbach die materiellrechtliche Seite des Betreuungsrechts, in den neu geschaffenen Verantwortungsbereich von Frau Dr. Deufel fällt das öffentliche Betreuungsrecht, also u. a. die Umsetzung der Regelungen aus dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

Nach einer kurzen Vorstellungsrunde zeigte sich schnell, dass Ministerium und BdB weiterhin an einem offenen und vertrauensvollen Austausch interessiert sind. Frau Dr. Deufel schildete ihre Eindrücke aus den Bund-Länder-Gesprächen, u. a. zur Rechtsverordnung zur Registrierung der Betreuer*innen. Der bayrische BdB-Landessprecher Peter Berger äußerte die Befürchtung, dass die Anforderungen an den Sachkundenachweis aufgeweicht werden könnten, und schilderte die Position des Verbandes, hohe Anforderungen an die Sachkunde zu stellen. Letztlich ginge es um die Sicherstellung der Qualität in der Betreuung, für die eine hohe Sachkunde unerlässlich sei. Beide Referatsleiterinnen traten dem Eindruck einer Aufweichung des Sachkundenachweises entgegen. Auch aus Bayern würde eine hohe Fachlichkeit befürwortet.

Angesprochen wurde auch die Notwendigkeit eines „Reparaturgesetzes“, mit dem die Fristen zum Nachweis der Sachkunde insbesondere für die Übergangsfälle, also die Betreuer*innen, die nach dem 01.01.2020 ihre Berufstätigkeit aufgenommen haben, weiter nach hinten verschoben wird. Hier herrschte absolute Einigkeit mit dem Ministerium. Bayern befürwortet eine Verlängerung der Übergangsregelung.

Frau Dr. Herresthal warf die Frage auf, ob die erweiterte Unterstützung im Vorfeld oder anstelle einer Betreuung für die Betreuerlandschaft ein Problem sei. Hierzu gab es eine klare Botschaft der BdB-Vertreter*innen: Eine Einführung über Modellprojekte wird ausdrücklich unterstützt und könnte sowohl die Betreuer*innen als auch die Justizkasse entlasten.

Ein Gespräch zum Thema Betreuung kann nicht ohne einen Querverweis auf die Vergütungsfrage stattfinden. Es wurde deutlich auf die Mehraufwände durch die erweiterten Berichtspflichten nach der Betreuungsrechtsreform hinwiesen. Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, dass schon die letzte Vergütungserhöhung unter dem tatsächlichen Bedarf geblieben ist. Seitdem gab es die Einführung des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) sowie drei Jahre mit zuletzt erheblicher Inflation. Dies belegten die BdB-Vertreter*innen auch mit Fallbeispielen und Zahlen.

Die Vertreterinnen des Ministeriums nahmen die Ausführungen interessiert zur Kenntnis und äußerten Verständnis für die Forderungen aus der Betreuerlandschaft. Sicher müsse man die Vergütung nach der bis Ende 2024 vorgesehenen Evaluation neu aufgreifen.

Die BdB-Landesgruppe und das Staatsministerium werden sich auch in Zukunft weiterhin zu den Themen des Betreuungsrechts austauschen. Ein nächster Termin könnte nach der Verabschiedung der Rechtsverordnung erfolgen. Beide Vertreterinnen des Staatsministeriums betonten ausdrücklich, dass sie an den Erfahrungen und den Basiskenntnissen der Betreuer*innen stets interessiert sind.

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