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©BdB/DAVIDS Bildagentur
Betreuungsreform

BdB-Vorsitzender lobt Gesetzentwurf, fordert jedoch Ausgleich für Mehraufwände

„Der hier vorliegende Entwurf markiert das nächste wichtige Etappenziel im laufenden Reformprozess“, sagte der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages.
16.12.2020
Betreuungsreform Vergütung
Thorsten Becker

Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen (BdB) Thorsten Becker hat am Morgen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages die Position des Verbandes zum Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts dargelegt. Besonders wertvoll sei die Anpassung des Betreuungsrechts an die UN-Behindertenrechtskonvention. „Das ist ein Meilenstein!“, so Thorsten Becker. Die Selbstbestimmung der Klient*innen werde so in den Mittelpunkt der Betreuung gestellt und die Stellvertretung in den Hintergrund gerückt. Weiter befürwortet der BdB die Einführung eines Zulassungs- und Registrierungsverfahrens. Dazu sagte Becker im Rechtsausschuss: „Berufsbetreuerin kann künftig nur sein, wer in diesem Register eingetragen ist: Hiermit wird Betreuung als Profession anerkannt. Endlich!“ Mit der Registrierung verbunden ist die Einführung einer fachlichen Mindestqualifikation. Die genauen Anforderungen an die Sachkunde sind noch zu entwickeln. Hierzu habe der BdB genaue Vorstellungen und werde an der entsprechenden Rechtsverordnung gern mitarbeiten.

In seiner Stellungnahme ging Thorsten Becker auf zwei Punkte ein, die dem Verband besonders wichtig sind: „Für Betreuer bedeutet die Reform einen erheblichen Mehraufwand. Der Gesetzentwurf sieht diesen Mehraufwand nicht, und folglich ist auch keine zusätzliche Vergütung vorgesehen. Dies halten wir für einen fatalen Irrtum! Schon jetzt können wir einige Beispiele nennen, wodurch sicher Mehrarbeit entsteht, unter anderem durch Kennenlern-Gespräche vor Beginn einer Betreuung, den Prozess der ‚Unterstützten Entscheidungsfindung‘ und viele zusätzliche Berichtspflichten. Wir fordern daher, dass Betreuung angemessen vergütet wird. Mehr Selbstbestimmung und die Partizipation von Klientinnen und Klienten – beides ist absolut gewollt - dürfen nicht auf Kosten und zulasten der Berufsbetreuerinnen und -betreuern gehen.“

In engem Kontext mit den Mehraufwänden steht laut Thorsten Becker die zweite wichtige Forderung des BdB, die das Inkrafttreten des Gesetzes betrifft. Sollte die Vergütung der Mehraufwände kein Gehör finden, wirbt der Verband umso mehr für ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2023. Denn nur so können die beschriebenen Mehraufwände in die Evaluation der Betreuervergütung einfließen, die für Ende 2024 vorgesehen ist.

Thorsten Becker appellierte im Ausschuss an die Abgeordneten: „Stimmen Sie im Bundestag für das neue Gesetz, denn es ist ein gutes Gesetz. Noch besser wird es aus unserer Sicht, wenn auch der Mehraufwand vergütet wird. Denn, und das ist mir wichtig: Unterm Strich müssen sich Klientinnen auf eine qualitätsvolle Betreuung verlassen können. Wenn Sie sich dafür stark machen, wären wir Ihnen sehr verbunden!“

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