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Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschaft- und Betreuungsrechts

Betreuungsreform im Bundestag

30.11.2020
Betreuungsreform

Hamburg/Berlin, 30. November 2020 - Der Bundestag hat sich am 26. November mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts beschäftigt. Für die Debatte war eine halbe Stunde eingeplant. Wir werden darüber noch ausführlich berichten. Im nächsten Schritt wird die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Dort ist der BdB als Experte am 16. Dezember vertreten und wird Stellung beziehen.

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