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Bundesrat unterstützt Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts

06.11.2020
Betreuungsreform

Berlin/Hamburg, 06. November 2020 -  Der Bundesrat unterstützt den Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts. Einige der Änderungsanträge aus den Ausschüssen des Bundesrates wurden angenommen. Zwei Änderungsanträge aus Schleswig-Holstein sind aus Sicht des Verbands wesentlich. So soll Paragraf 53 der Zivilprozessordnung überarbeitet werden. Nach geltender Prozessordnung verliert ein*e Betreute*r ihre*seine Prozessfähigkeit, sobald der*die Betreuer*in in das Verfahren eintritt. BdB-Vorsitzender Thorsten Becker: „Diese Regelung widerspricht momentan in eklatanter Weise dem Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention. Wir haben seit Jahren auf diesen Missstand aufmerksam gemacht und uns für eine Änderung des Paragrafen 53 ZPO eingesetzt. Insofern begrüßen wir ausdrücklich die Initiative aus Schleswig-Holstein.“ Zum Zweiten soll es künftig für das Zulassungs- und Registrierungsverfahren eine Positivliste zur Anerkennung der Sachkunde geben, also eine Liste von Ausbildungen, bei denen die Sachkunde „unwiderlegbar vermutet“ werden kann. Ein Vorschlag, der ebenfalls einer Forderung des BdB entspricht und daher von ihm unterstützt wird.

"Es bleibt im Wesentlichen bei den bekannten Reforminhalten", resümiert der stellvertretende BdB-Vorsitzende Hennes Göers, der gemeinsam Thorsten Becker in Berlin die Sitzung verfolgte. Wenn alles wie geplant abläuft, wird das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet. Allerdings soll das Inkrafttreten nach dem Willen des Bundesrates jetzt nicht mehr am 1. Januar 2023, sondern „zwei Jahre nach Veröffentlichung“ sein. Das wäre dann erst Mitte 2023, was den Evaluierungszeitraum für die Vergütung deutlich verknappen würde. Thorsten Becker: „Damit wird der geplante Evaluierungszeitraum der Vergütungsregelungen deutlich verknappt, was wir kritisch sehen. Die Reform des Betreuungsrechts geht mit deutlich höheren Aufwänden einher, die auf Berufsinhaber*innen zukommen werden. Wir wollen die Anpassung an die Maßgaben der UN-BRK ausdrücklich. Sie sind jedoch mit Mehraufwänden verbunden, die wir nicht in unbezahlter Mehrarbeit erbringen können und wollen. Die Evaluation ist daher aus unserer Sicht von zentraler Bedeutung.“

Der BdB wird das Gesetzgebungsverfahren weiterhin aktiv begleiten. In Kürze wird die Bundesregierung ihre Gegenäußerung vorlegen. Diese wird anschließend zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates in den Bundestag eingebracht, der am 26. November tagen wird. Zu diesem Gesamtpaket wird der BdB noch eine Stellungnahme erarbeiten und bei der Anhörung am 16. Dezember im Rechtsausschuss des Bundestages vertreten.

Die Regierungskoalition hatte am 23. September ihren Entwurf vorgelegt, zu dem der Bundesrat nun seine Stellungnahme abgegeben hat. Der BdB beurteilt den Gesetzentwurf insgesamt als Fortschritt für Klient*innen und den Berufsstand.

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