Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter, Parlamentarischer Staatssekretär Benjamin Strasser, BdB-Vorstandsmitglied Hennes Göers und Staatssekretär a. D. Gerd Schmitt
BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter, Parlamentarischer Staatssekretär Benjamin Strasser, BdB-Vorstandsmitglied Hennes Göers und Staatssekretär a. D. Gerd Schmitt. (c) BdB/Sven Darmer
Gespräch im Bundesjustizministerium

„Gehen Sie voran und setzen Sie Standards!“

Wie wird die Reform des Betreuungsrechts konkret umgesetzt? Diese Frage stand im Mittelpunkt der ersten Gesprächsrunde im Bundesministerium der Justiz nach dem Regierungswechsel.
08.04.2022
Betreuungsreform

Der Parlamentarische Staatssekretär Benjamin Strasser (FDP) begrüßte Hennes Göers, Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB), BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter sowie Staatssekretär a. D. Gerd Schmitt. „Ich freue mich auf den fachlichen Austausch“, sagte Strasser zu Beginn des Treffens.

Gesprochen wurde u.a. über den Entwurf der Verordnung über die Betreuerzulassung (BtRegV) sowie über die Evaluation der Betreuervergütung 2024.

Das Zulassungs- und Registrierungsverfahren sei ein Fortschritt, so Harald Freter, denn erstmals werde der Beruf anerkannt. Ein modulares System der Zulassung entspräche den Forderungen des BdB. Harald Freter: „Viele Kandidat*innen bringen bereits viele Kenntnisse und Qualifikationen mit. Sie brauchen dann nur die noch fehlenden Module belegen. Das ist sinnvoll.“

Kritisch sieht der Verband, dass die Zulassungskriterien in erster Linie juristisch ausgerichtet sind und beispielsweise die Organisationsstruktur eines Betreuerbüros keine Rolle spielen soll. Hennes Göers: „Aus unserer Sicht ist gute Organisation ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Auch Praktika sind ein wichtiges Element der Sachkunde.“

Der BdB wird über sein Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb) Kurse für den Sachkundenachweis anbieten, die auch diese darüber hinaus gehenden Elemente enthalten werden. Darüber hinaus steht der Verband in Kontakt mit der Technischen Hochschule Deggendorf und der Hochschule Wismar, um gemeinsam einen Studiengang Betreuung zu entwickeln.

Staatssekretär Benjamin Strasser begrüßte die Aktivitäten: „Gehen Sie voran und setzen Sie Standards. Es ist positiv zu bewerten, dass Sie in die eigene Qualität investieren. So eröffnen Sie sich langfristig auch weitere Chancen für eine bessere Vergütung.“

Die Vergütung der Berufsbetreuer*innen wurde 2019 erhöht. Bis Ende 2024 soll die Betreuervergütung evaluiert werden. Dem BdB ist es ein besonderes Anliegen, dass Mehraufwände, die mit der Reform einhergehen – wie erweiterte Berichtspflichten oder Kennenlerngespräche – in der Evaluation berücksichtigt werden. Hennes Göers: „Die Mehraufwände sind richtig. Wir unterstützen die Maßnahmen ausdrücklich, weil sie der Qualität dienen. Doch können wir sie nicht mit unbezahlter Arbeit leisten. Deswegen muss in der Evaluation ermittelt werden, wie hoch die Aufwände tatsächlich sind.“ Das Konzept für die Evaluation werde aktuell erarbeitet, so Staatssekretär Strasser.

Der BdB wird in einer Befragung seiner Mitglieder untersuchen, wie sich die Vergütungserhöhung von 2019 konkret ausgewirkt hat. Die Befragung startet noch im April. Ab Januar 2023 werden in einer zweiten Befragung die tatsächlichen Mehraufwände aufgrund des Reformgesetzes untersucht.

Gesprochen wurde auch über den Koalitionsvertrag, in dem rechtliche Betreuung zum Bedauern des BdB nicht enthalten ist. Benjamin Strasser begründete das damit, dass momentan kein weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe, sondern der praxisnahe Vollzug der letzten Reform im Mittelpunkt stehe. Deshalb habe man sich im Koalitionsvertrag auf Punkte konzentriert, bei denen die Koalitionspartner sehr unterschiedliche Positionen hätten. „Sie müssen sich also keine Sorgen machen“, so der Parlamentarische Staatssekretär.

Die Gesprächspartner vereinbarten, im Austausch zu bleiben. 

Mehr zum Thema

  • Stellungnahme des BdB zum Entwurf der Registrierungsverordnung für Berufsbetreuer*innen

    Stellungnahme

    Zum Entwurf der Registrierungsverordnung des BMJ

    06.04.2022 Der BdB nimmt Stellung zum Verordnungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz über die Registrierung von beruflichen Betreuern (Betreuerregistrierungsverordnung – BtRegV, Stand: 03.03.2022).

  • Stellungnahme

    Zum geplanten Reparaturgesetz für das Betreuungsgesetz

    07.02.2022 Der BdB bezieht Stellung zum vorliegenden Referentenentwurf eines „Reparaturgesetzes“ für das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.

  • Ansicht Bundesrat ©Bundesrat

    Betreuungsreform

    Bundesrat beschließt Gesetz zur Reform

    26.03.2021 Der Bundesrat hat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts verabschiedet. Am Freitag stimmte die Länderkammer mit großer Mehrheit für die Reform. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.