Rechtliche Betreuung im fachlichen Austausch
Die DVSG, fachliche Kooperationspartnerin des BdB, feiert in diesem Jahr ihr 100-jähriges Bestehen. Ihr Kongress widmete sich der Frage, wie Soziale Arbeit angesichts gesellschaftlicher Veränderungen und wachsender Anforderungen im Gesundheitswesen wirksam handeln und die Versorgung mitgestalten kann. Dabei ging es auch um professionelle Haltung, soziale Teilhabe und die Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen.
Wie wichtig diese Zusammenarbeit für die rechtliche Betreuung ist, zeigte die sehr gut besuchte Session 17. Marco Blam, Mitglied des Landesvorstands der BdB-Landesgruppe Bayern, gestaltete sie gemeinsam mit Elisabeth Harmuth von der DVSG und Dr. Dagmar Brosey vom Betreuungsgerichtstag (BGT). Rund 70 Teilnehmende beschäftigten sich mit den Aufgaben und Schnittstellen von rechtlicher Betreuung und Sozialer Arbeit. Das rege Interesse und der angeregte Austausch machten deutlich, wie groß der Gesprächsbedarf zu Zuständigkeiten, gegenseitigen Erwartungen und einer gelingenden Zusammenarbeit ist.
Welche Aufgaben übernimmt die rechtliche Betreuung?
Auch am Informationsstand des BdB entstanden zahlreiche Gespräche. Pia Konrad aus der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen stellte Interessierten das Berufsbild vor, erläuterte die Tätigkeit beruflicher Betreuerinnen und Betreuer und beantwortete Fragen aus der Praxis. Dr. Anja Pfeifer, Mitglied des BdB-Bundesvorstands, nutzte den Kongress für Gespräche mit möglichen Netzwerkpartnern und informierte über Aufgaben und Bedeutung rechtlicher Betreuung.
Der Bundeskongress bot damit eine wertvolle Gelegenheit, rechtliche Betreuung im Gesundheits- und Sozialwesen sichtbar zu machen, Kontakte zu knüpfen und die fachliche Kooperation mit der DVSG mit Leben zu füllen. Für den BdB ist dieser Austausch wichtig: Ein gemeinsames Verständnis der jeweiligen Aufgaben schafft die Grundlage dafür, Menschen mit Unterstützungsbedarf verlässlich zu begleiten und ihre Selbstbestimmung zu stärken.