Stellungnahme
Ganz konkret: Ergänzungen zu "Erprobung einer zeitlich begrenzten Fallverantwortung und Assistenz" für Justizministerium
Das Bundesjustizministerium wollte es genauer wissen und hat um Ergänzungen gebeten zu folgenden Punkten: In welchen Fallgestaltungen (insbesondere für welchen Personenkreis und in welchen denkbaren Situationen) kommt die selbst mandatierte Unterstützung in Betracht? In welchen Situationen soll rechtliche Betreuung bei Bedarf, d.h. bezogen auf eine bestimmte Entscheidung, punktuell erfolgen?
