Stellungnahme
zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Betreuungsrecht
Mit § 17 BtOG besteht seit dem 1. Januar 2023 ein Anspruch anerkannter Betreuungsvereine auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 15 Abs. 1 BtOG. Der Gesetzentwurf setzt diesen Anspruch nunmehr landesrechtlich um und löst damit das bisherige, lediglich auf einer Förderrichtlinie beruhende System ab.
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e. V. (BdB) begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf
und das damit verfolgte Ziel, die Finanzierung der anerkannten Betreuungsvereine in Niedersachsen
auf eine verlässliche gesetzliche Grundlage zu stellen.
Niedersachsen
Beruf Betreuung