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Stellungnahme

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Betreuungsrecht

Mit § 17 BtOG besteht seit dem 1. Januar 2023 ein Anspruch anerkannter Betreuungsvereine auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 15 Abs. 1 BtOG. Der Gesetzentwurf setzt diesen Anspruch nunmehr landesrechtlich um und löst damit das bisherige, lediglich auf einer Förderrichtlinie beruhende System ab. Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e. V. (BdB) begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf und das damit verfolgte Ziel, die Finanzierung der anerkannten Betreuungsvereine in Niedersachsen auf eine verlässliche gesetzliche Grundlage zu stellen.
Niedersachsen Beruf Betreuung