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Stellungnahme

zum Gesetzentwurf des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes (Nds. MVollzG)

Grundsätzlich ist der Maßregelvollzug ein überholtes Konzept und entspricht nicht den heutigen menschenrechtlichen Standards. Die Novellierung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes setzt das bestehende System lediglich fort, ohne die grundlegenden Probleme zu lösen. Erforderlich wäre vielmehr eine tiefgreifende Reform, die die Rechte der Patient*innen stärkt und den Maßregelvollzug an moderne wissenschaftliche Erkenntnisse sowie internationale Standards anpasst. Der BdB fordert daher, die vorliegenden Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren insbesondere im Hinblick auf die Stellung rechtlicher Betreuer*innen, die therapeutische Ausrichtung des Vollzugs und die rechtsstaatliche Begrenzung eingriffsintensiver Maßnahmen nachzubessern.
Niedersachsen Beruf Betreuung