Stellungnahme
zum Gesetzentwurf des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes (Nds. MVollzG)
Grundsätzlich ist der Maßregelvollzug ein überholtes Konzept und entspricht nicht den heutigen
menschenrechtlichen Standards. Die Novellierung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes
setzt das bestehende System lediglich fort, ohne die grundlegenden Probleme zu lösen. Erforderlich
wäre vielmehr eine tiefgreifende Reform, die die Rechte der Patient*innen stärkt und den
Maßregelvollzug an moderne wissenschaftliche Erkenntnisse sowie internationale Standards anpasst. Der BdB fordert daher, die vorliegenden Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren
insbesondere im Hinblick auf die Stellung rechtlicher Betreuer*innen, die therapeutische Ausrichtung
des Vollzugs und die rechtsstaatliche Begrenzung eingriffsintensiver Maßnahmen nachzubessern.
Niedersachsen
Beruf Betreuung