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Stellungnahme

Zum Gesetzentwurf zur Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde zur Betreuerregistrierung

Der BdB nimmt Stellung zum Gesetzentwurf zur Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 5 Absatz 2 und 3, § 7 Absatz 3 und § 8 Absatz 1 der Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (ZuBeRegV-VO)
Landesgruppen Schleswig-Holstein