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Stellungnahme

Zur "Zwangsbehandlung im Wege einer sogenannten stationsäquivalenten Behandlung"

Der Verband ist der Ansicht, dass grundsätzlich ein Richtungswandel beim Umgang mit Zwang stattfinden muss und es keine Option ist, stattdessen neuere „mildere“ Formen von Zwang zu etablieren. Das System muss in allen Teilen praktisch befähigt werden, Zwang im Zusammenhang mit Unterbringung und Behandlung zu vermeiden. Zwangsmaßnahmen sind dabei auch im Lichte der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu bewerten.
Recht