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+++ Die Geschäftsstelle wird vom 22. Dezember 2025 bis einschließlich 2. Januar 2026 aufgrund von Betriebsferien nicht erreichbar sein.
Merkblatt

Aufgaben von Betreuer*innen gegenüber Behörden und Trägern der Sozialversicherungen

Ein*e Betreuer*in wird gem. § 1814 Abs.1 BGB bestellt, wenn ein*e Volljährige*r auf Grund einer Krankheit oder einer Behinderung seine*ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann. Ein*e Betreuer*in darf dabei nur für die Aufgabenbereiche bestellt werden, in denen es erforderlich ist (§ 1815 Abs. 1 S. 3 BGB).
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