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Externe Delegation geglückt!

Gute Argumente und Hartnäckigkeit führten zum Erfolg

Ein Betreuer darf einen externen Dienstleister mit der Abwicklung der Kranken- und Pflegekosten für seinen Betreuten auf dessen Kosten beauftragen – mit ausdrücklicher Zustimmung des Betreuungsgerichts. Was war passiert?
07.08.2026

Der Wunsch des erfahrenen Berufsbetreuers aus Deutschlands Norden, einen externen Dienstleister mit der Übernahme der Tätigkeiten rund um die Kranken- und Pflegekosten seines langjährigen Betreuten beauftragen zu dürfen, war vom zuständigen Gericht ausdrücklich abgelehnt worden. 

Daraufhin wandte sich der Betreuer an die zuständige Betreuungsbehörde und beantragte die Entlassung aus dieser Betreuung „wegen seit 7 Jahren anhaltender monatlicher Zeitüberhänge“. 

Insbesondere der Bereich der Vermögenssorge stelle mit den regelmäßig anfallenden Prüfungen und Abwicklungen von Rechnungen sowie der damit verbundenen Korrespondenz mit der privaten Krankenversicherung, der Beihilfestelle, den Ärzten und dem Pflegeheim eine gleichbleibend hohe Belastung dar. Der seit Jahren hohe durchschnittliche monatliche Zeitaufwand von ca. 1,5 Stunden verhindere zunehmend, die Betreuung „vorurteilsfrei“ zu führen. Denn Betreuungen mit Beamtenstatus kosten überproportional mehr Zeit als andere Betreuungen ohne diesen Status. Als mögliche Lösung schlug der Betreuer einen Betreuerwechsel oder das Einschalten eines externen Dienstleisters für den Teil der Vermögenssorge vor, der mit den vorgenannten Abrechnungen zu tun hat. 

Die Betreuungsbehörde würdigte in ihrer Stellungnahme ans Gericht ausdrücklich, dass zwischen dem Betreuer und seinem Betreuten ein weiterhin tragfähiges und vom Betroffenen ausdrücklich gewünschtes Betreuungsverhältnis bestehe. Zudem verfüge der Betreute über ausreichende finanzielle Mittel, die eine externe Unterstützung in vermögensrechtlichen Belangen möglich und zumutbar erscheinen lassen. 

Diese Stellungnahme der Betreuungsstelle diente dem Betreuungsgericht schlussendlich als Grundlage, keine Bedenken gegen das Einschalten eines externen Dienstleisters für die Übernahme der einschlägigen Abrechnungen mehr zu haben und dies schriftlich zu bestätigen. Der Betreuer solle lediglich nach der erfolgten Auftragserteilung mitteilen, für welchen Anbieter er sich entschieden habe und welche Kosten auf den Betreuten zukämen. 

Eine gute Nachricht für alle Betreuer*innen, die bisher Betreuungen von Beihilfeberechtigten aufgrund der meist zu hohen zeitlichen Belastung ablehnen mussten. 

MEDIRENTA

Mit mehr als 40 Jahren Erfahrung in der Beihilfeberatung sowie im Krankenkosten-Abrechnungsservice ist MEDIRENTA die Nummer Eins in Deutschland. „Durch persönliche Beratung, schnelle und verlässliche Abwicklung und gute Kontakte zu nahezu allen beteiligten Stellen haben wir uns Vertrauen erworben, auf das Sie bauen können“, versprechen Monica und Bruno Hohn, die Gründer von MEDIRENTA. Vom Standort Berlin aus arbeitet das Team von Spezialisten bundesweit als Beihilfeberater und amtlich zugelassen zur Rechtsdienstleistung gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

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