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Die Pflegereform 2027

Wichtig für Betreute mit Pflegebedarf – ein Überblick

Zum 1.1.2027 sind entscheidende Änderungen der Pflegeversicherung geplant. Dafür wurde das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) auf den Weg gebracht.
Der entsprechende Kabinettsbeschluss zur geplanten Neuordnung liegt bereits vor, die endgültige Verabschiedung noch in der Zukunft. Es kann also noch Veränderungen geben.
30.10.2026

Zwei der geplanten Änderungen sind essenziell: Neue Schwellenwerte und die Einführung von Budgets. 
 

  1. Die neuen Schwellenwerte bedeuten im Klartext, dass Betroffene bei der Pflegebegutachtung mehr Punkte benötigen, um einen Pflegegrad erhalten zu können. Dies gilt für Pflegegrad 1 bis 3, für 4 und 5 bleiben die Anforderungen unverändert.
     
  2. Statt Pflegegeld wird ein Entlastungsbudget eingeführt, dies soll einfacher und flexibler nutzbar sein als die bisherigen Regelungen.
     
  3. Das Sachleistungsbudget ersetzt die bisherigen ambulanten Pflegesachleistungen, soll aber auch z.B. die professionelle Ersatzpflege finanzieren. Der bisherige Umwandlungsanspruch für anerkannte Unterstützung im Alltag entfällt.
     
  4. Das Sozialraumbudget: hierher wird der bisherige Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI überführt. Zwar soll dieses Budget künftig nur noch für die Pflegegrade 2 bis 5 gelten, dafür wird es aber erhöht auf monatlich 175,- Euro.
     
  5. Für Leistungen, die bisher z.B. durch die Kurzzeitpflege erbracht wurden, soll es künftig ein Überbrückungsbudget geben. Dieses Budget ermöglicht die Finanzierung von Leistungen, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist, und andere ambulante Überbrückungsleistungen.
     

Achtung: Zwar beinhalten die vorgesehenen Gesetzesänderungen einen Besitzstandsschutz, dieser bezieht sich aber lediglich auf den anerkannten Pflegegrad und garantiert nicht den Fortbestand der Leistungsansprüche.

Von daher sollte man am besten noch im laufenden Jahr 2026 eine Höherstufung beantragen.

Für bestehende und zukünftige Mandanten der MEDIRENTA besonders relevant sind die geplanten Regelungen des Sozialraumbudgets, da die Beihilfespezialisten in mehreren Bundesländern über eine Zulassung nach § 45b SGB XI verfügen und einen Teil der Beiträge darüber abrechnen können. Die vorgesehene Erhöhung auf monatlich 175,- Euro in diesem Bereich kann daher für die Mandanten eine deutliche Verbesserung darstellen.

MEDIRENTA

Mit mehr als 40 Jahren Erfahrung in der Beihilfeberatung sowie im Krankenkosten-Abrechnungsservice ist MEDIRENTA die Nummer Eins in Deutschland. „Durch persönliche Beratung, schnelle und verlässliche Abwicklung und gute Kontakte zu nahezu allen beteiligten Stellen haben wir uns Vertrauen erworben, auf das Sie bauen können“, versprechen Monica und Bruno Hohn, die Gründer von MEDIRENTA. Vom Standort Berlin aus arbeitet das Team von Spezialisten bundesweit als Beihilfeberater und amtlich zugelassen zur Rechtsdienstleistung gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

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