BdB begrüßt Ankündigung der neuen Koalition zur Reform der Betreuervergütung
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- Beruf Betreuung
- Vergütung
BdB sieht zentrale Forderungen aufgegriffen
Für den BdB ist dies ein starkes politisches Signal. Der Verband hatte sich in den vergangenen Monaten für eine solche Formulierung eingesetzt. Der Verbandsvorsitzende Thorsten Becker sagt: „Die Koalitionäre haben wörtlich unser zentrales Anliegen nach einer leistungs- und verantwortungsgerechten Vergütung aufgenommen. Das gibt Hoffnung. Ebenso wie die Formulierung ‚wir werden‘ anstelle von ‚wir wollen‘. Das bedeutet, dass die künftige Koalition das Vorhaben umsetzt und nicht unter Finanzierungsvorbehalt stellt. Das ist ein großer Erfolg.“
Evaluation muss zügig erfolgen
Die angekündigte Evaluation sei ein wichtiger erster Schritt – und sie müsse zügig eingeleitet werden. Der Verband fordert deshalb, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte „zeitnahe Evaluation“ unmittelbar vorbereitet wird.
Der BdB wird in Kürze ein Konzept für die Umsetzung der Evaluation vorlegen. Ziel ist eine umfassende Analyse der rechtlichen und praktischen Wirklichkeit, um die Reform auf eine solide Grundlage zu stellen.
Nachhaltigkeit heißt: Dynamisierung
In dem Koalitionsvertrag ist von einer „nachhaltigen“ Reform die Rede. Für den BdB bedeutet das: „Es muss eine dauerhaft tragfähige Lösung gefunden werden, die nicht in kurzen Abständen verändert wird und deshalb eine Dynamisierung enthalten muss“, sagt Thorsten Becker.
Verband nimmt Gespräche auf
Der BdB kündigt an, zeitnah an die neue Hausleitung des Bundesministeriums der Justiz sowie an die zuständigen Berichterstatter*innen der Bundestagsfraktionen heranzutreten. Ziel ist es, den Reformprozess konstruktiv zu begleiten und die fachliche Expertise der Berufsbetreuerinnen aktiv einzubringen.
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.