BdB legt Positionspapier zur Evaluierung und Reform vor

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BdB fordert unabhängige und praxisnahe Evaluation
Der BdB hatte zahlreiche Kritikpunkte an der Evaluation formuliert, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) 2024 durchgeführt hatte. Die nun geplante Evaluation müsse wissenschaftlich fundiert, unabhängig und methodisch breiter aufgestellt sein. Sie müsse außerdem berücksichtigen, dass die Mehrheit der Berufsbetreuer*innen selbstständig tätig ist. Die Evaluation 2024 hatte den festangestellten Vereinsbetreuer zur Grundlage gemacht. Tatsächlich übt mit rund 81 Prozent die Mehrheit der beruflichen Betreuer*innen, ihre Tätigkeit selbstständig aus. Die Gruppe der Vereinsbetreuer*innen macht dagegen mit etwa 19 Prozent nur einen relativ kleinen Teil des Gesamtspektrums aus.
„Die nächste Evaluation muss die Wirklichkeit des Berufsalltags realistisch abbilden. Dazu gehören die tatsächlichen Fallzahlen, Zeitaufwände, Betriebskosten und eine differenzierte Betrachtung der Tätigkeitsbereiche“, erklärt die BdB-Vorsitzende Hülya Özkan. Der BdB fordert eine enge Beteiligung der Praxis sowie eine transparente Datenbasis.
Nachhaltigkeit bedeutet: planbare, dynamisierte Vergütung
Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich: „Wir werden das Betreuervergütungsgesetz zeitnah evaluieren und eine nachhaltige, leistungs- und verantwortungsgerechte Reform der Vergütungsstruktur verabschieden.“ Daraus leitet der BdB seine Forderungen ab. Der Verband kritisiert, dass die jüngst verabschiedete Übergangsregelung weder nachhaltig noch dynamisch ist: „Ein nachhaltiges Vergütungssystem ist eines, das dauerhaft tragfähig ist und nicht ständig nachgesteuert werden muss. Deshalb ist eine Dynamisierung unverzichtbar“, betont Hülya Özkan.
Vergütung muss Verantwortung und Leistung abbilden
Ein zukunftsfestes System müsse endlich der hohen Verantwortung, der fachlichen Komplexität und dem gestiegenen Aufwand in der rechtlichen Betreuung gerecht werden. Der BdB spricht sich dafür aus, auch Aspekte wie Inflation, digitale Infrastruktur, Qualifikation, Erreichbarkeit und Bereitschaftszeiten in die Vergütung einzubeziehen.
Vor diesem Hintergrund hatte der BdB 2024 ein Gutachten beauftragt, das die Finanzsituation in Betreuungsbüros aus betriebswirtschaftlicher Sicht in Blick nahm. Die Berechnungen ermittelten eine Fallpauschale in Höhe von 86,55 Euro pro Stunde bzw. 426 Euro pro Fall und Monat. Ein reformiertes Vergütungssystem sollte ferner Anreize schaffen, um die Qualität der Betreuung gezielt zu fördern: „Wir brauchen ein Vergütungssystem, das dem professionellen Anspruch des Berufs und der hohen Verantwortung, die Berufsbetreuer*innen übernehmen, gerecht wird – und nicht den niedrigsten Standards genügt“, so Hülya Özkan.
BdB bringt Konzept in politische Diskussion ein
Der Verband kündigt an, das Positionspapier und sein Konzept für die Reform des Vergütungssystems in den kommenden Wochen in politische Gespräche einzubringen. Ziel ist es, die Ausgestaltung der Evaluation und der künftigen gesetzlichen Neuregelung frühzeitig und praxisnah mitzugestalten.
Das vollständige Positionspapier steht zum Download bereit.
Mehr Informationen: www.berufsbetreuung.de | LinkedIn | BdB-Vergütungskampagne
Pressekontakt:
nic communication & consulting | Bettina Melzer
Tel.: 030 – 34 66 19 41 | mobil: 0163 – 575 1343 | bm@niccc.de | www.niccc.de
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.