Carsten Müller: Berufsbetreuung muss attraktiv bleiben
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Für den BdB nahmen die Vorsitzende Hülya Özkan, Geschäftsführer Dr. Harald Freter und Frank Cremer-Neihaus, Landessprecher des BdB Schleswig-Holstein, an dem Gespräch teil. Im Mittelpunkt standen die wirtschaftliche Situation der Berufsbetreuer*innen, die geplante Evaluation der Betreuervergütung, der unklare Heimbegriff im Vergütungsrecht sowie die anstehende Reform der gesetzlichen Regelungen zu Zwangsmaßnahmen.
„Ohne Selbstausbeutung funktioniert das System nicht“
Der BdB machte deutlich, dass die wirtschaftliche Situation für viele Berufsbetreuer*innen weiterhin angespannt ist. Viele erfahrene Fachkräfte verlassen den Beruf, während gleichzeitig zu wenig Nachwuchs nachkommt.
„Wir versuchen mit aller Kraft, unsere Mitglieder im Beruf zu halten. Aber die Vergütung steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den Anforderungen und zur Verantwortung. Viele wechseln in andere soziale Berufe, zu Behörden oder Pflegeeinrichtungen. Andere gehen in den Ruhestand, ohne dass genügend Nachwuchs nachkommt. Ohne Selbstausbeutung funktioniert das System für viele Berufsbetreuer*innen nicht mehr“, sagt BdB-Vorsitzende Hülya Özkan.
Der BdB hatte bereits im Juni anlässlich der Justizministerkonferenz vor einem weiteren Wegbrechen professioneller Betreuungsstrukturen gewarnt. Der Verband fordert ein Vergütungssystem, das den tatsächlichen Anforderungen professioneller Betreuungsarbeit entspricht.
Leidtragende sind die betreuten Menschen
Welche Folgen der wirtschaftliche Druck für die tägliche Arbeit hat, schilderte Frank Cremer-Neihaus aus der Praxis. Steigende Kosten und eine unzureichende Vergütung zwängen Berufsbetreuer*innen zunehmend dazu, ihre Arbeit auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.
„Wir reden nicht nur über die wirtschaftliche Situation unserer Büros. Am Ende leiden darunter die Menschen, die wir betreuen. Anhand meiner Fahrtkosten kann man erkennen, wie sehr ich den Kontakt zu den betreuten Menschen in der Vergangenheit reduzieren musste. Trotz gestiegener Benzinpreise an den Zapfsäulen haben sich für mich die Ausgaben für Benzin reduziert. Das zeigt, dass auf Grund des gestiegenen Verwaltungsaufwands in den letzten Jahren, einhergehend mit der Verringerung der Realvergütung, immer weniger Zeit für die Klienten bleibt“, erklärt Frank Cremer-Neihaus.
Evaluation: BdB fordert schnelle Klarheit
Ein Schwerpunkt des Gesprächs war die für 2027 vorgesehene Evaluation der Betreuervergütung. Der BdB kritisiert, dass bislang kein mit den Ländern abgestimmtes Evaluationskonzept vorliegt. Der Verband wird deshalb selbst Daten erheben und plant von Oktober 2026 bis Januar 2027 eine Mitgliederbefragung. Die Ergebnisse sollen im März 2027 veröffentlicht werden.
„Die Evaluation muss die tatsächliche wirtschaftliche Situation selbstständiger Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer abbilden. Bei der vergangenen Evaluation war das aus unserer Sicht nicht ausreichend der Fall. Wir brauchen jetzt schnell ein tragfähiges Konzept, einen klaren Zeitplan und die verbindliche Einbeziehung der beruflichen Praxis“, fordert BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter.
Carsten Müller kündigte an, sich dazu an Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig zu wenden. „Ich werde beim Bundesjustizministerium nachfragen, wie der aktuelle Stand der Evaluation ist, wie die Struktur der selbstständigen Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer berücksichtigt wird und welche Zeitschiene vorgesehen ist. Wichtig ist auch die Frage, wie die Abstimmung mit den Ländern erfolgen soll.“
BdB fordert einheitliche Fallpauschale
Grundsätzlichen Reformbedarf sieht der BdB auch bei der Struktur der Vergütung. Die Höhe hängt derzeit von verschiedenen Kriterien ab – etwa vom Aufenthaltsort und der finanziellen Situation des betreuten Menschen, der Dauer der Betreuung sowie der Qualifikation des Berufsbetreuers oder der Berufsbetreuerin.
„Dieses System ist kompliziert und erzeugt zusätzlichen Verwaltungsaufwand – bei den Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern ebenso wie bei den Gerichten. Wir plädieren deshalb für eine einheitliche Fallpauschale. Das würde die Vergütung transparenter machen und könnte gleichzeitig die Justiz erheblich entlasten“, sagt Harald Freter.
Auch Carsten Müller sieht Potenzial für Vereinfachungen. Im Gespräch bat er den BdB um konkrete Vorschläge, wie bürokratische Anforderungen praxisnah reduziert und gleichzeitig Gerichte und Rechtspfleger*innen entlastet werden können.
Unklarer Heimbegriff: BdB fordert sofortige Klarstellung
Dringenden Handlungsbedarf sieht der Verband beim sogenannten Heimbegriff im Vergütungsrecht. Nach Einschätzung des BdB führt die derzeitige Regelung dazu, dass Gerichte vergleichbare Wohnformen unterschiedlich bewerten. Einrichtungen werden als Heim eingestuft, obwohl die tatsächliche Betreuungssituation aus Sicht des Verbands nicht der klassischen Heimunterbringung entspricht. Für Berufsbetreuer*innen kann dies trotz unverändert hohen Arbeitsaufwands eine geringere Vergütung bedeuten.
„Wir haben früh vor diesen Problemen gewarnt. Die Praxis zeigt jetzt, dass eine gesetzliche Klarstellung notwendig ist. Das darf nicht bis zur Evaluation warten. Grundsätzlich wollen wir weg von der Annahme, dass der Betreuungsaufwand automatisch geringer ist, nur weil ein Mensch in einer bestimmten Wohnform lebt“, erklärt Freter.
Reform der Zwangsmaßnahmen
Zum Abschluss tauschten sich Carsten Müller und die BdB-Vertreter*innen über die geplante Reform der gesetzlichen Regelungen zu Zwangsmaßnahmen aus. Der BdB hatte hierzu bereits zum Referentenentwurf Stellung genommen. Nach Auffassung des Verbands sollten in eng begrenzten Einzelfällen auch Behandlungen außerhalb eines Krankenhauses möglich sein. Zugleich müssen Selbstbestimmung und Schutz der betroffenen Menschen im Mittelpunkt stehen.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird sich im Oktober im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzesvorhaben befassen. Der BdB will seine Praxiserfahrungen in das weitere parlamentarische Verfahren einbringen.
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.