"Habe Verständnis für den Wunsch nach Reformen"

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Für den BdB nahmen Geschäftsführer Dr. Harald Freter, Christian Morgner, Mitglied im Bundesvorstand, und Katja Metternich von der BdB-Landesgruppe Hessen teil. Grundlage des Gesprächs war das Positionspapier des BdB zur anstehenden Evaluierung und zur Ausgestaltung eines zukunftsfesten Vergütungssystems.
„Anforderungen haben sich erheblich verändert“
Justizminister Christian Heinz zeigte Verständnis für die Anliegen des Verbands: „Ich hatte mit dem Bundesverband der Berufsbetreuer einen sehr interessanten Austausch.. Wir haben über die Betreuervergütung gesprochen und auch über die rechtlichen Grundlagen der Vergütung. Die Anforderungen an Betreuerinnen und Betreuer haben sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert.
BdB fordert seriöse Evaluation und Beteiligung der Praxis
BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter betonte die Bedeutung eines fundierten Evaluationsprozesses: „Wir konnten unsere Vorstellungen zur Evaluation und zur künftigen Ausgestaltung eines leistungs- und verantwortungsgerechten Vergütungssystems vorstellen. Entscheidend ist, dass Bund und Länder sich zeitnah auf ein Konzept verständigen und die Expertise der Fachpraxis einbeziehen.“
Der BdB kündigte an, eine eigene Mitgliederbefragungen durchzuführen und die gewonnenen Daten zur Verfügung zu stellen. Harald Freter: „Wir hoffen, dass unsere Vorschläge auf offene Ohren stoßen und die politischen Prozesse jetzt Fahrt aufnehmen. Wir stehen mit unserer Expertise bereit.“
„Selbstständige Berufsbetreuer müssen Maßstab sein“
BdB-Vorstandsmitglied Christian Morgner unterstrich die Notwendigkeit, die Evaluation realistisch anzulegen: „Wir gehen mit einem guten Gefühl aus dem Gespräch. Die Themen, die uns bewegen, sind angekommen. Wichtig ist uns, dass diesmal der selbstständig tätige Berufsbetreuer als Referenz dient – nicht der angestellte Vereinsbetreuer. Nur so kann die Evaluation ein realistisches Bild der Praxis zeichnen.“
Hintergrund: Rund 81 Prozent der Berufsbetreuer*innen sind selbständig tätig. Daher haben sie eine völlig andere Kostenstruktur als der festangestellte Vereinsbetreuer. So müssen sie aus dem Umsatz alle Kosten abdecken – von Büromiete über Mitarbeitende bis hin zu Versicherungen. Was bleibt, ist zu versteuern. Deshalb müssen aus Sicht des BdB die Selbständigen die Referenz sein.
Einheitliche Fallpauschale
Das Positionspapier des BdB sieht eine einheitliche Fallpauschale von 426 Euro pro Klient*in und Monat vor, basierend auf einem durchschnittlichen Zeitaufwand von fünf Stunden und einem Stundensatz von 86,55 Euro.
Hessen: Betreuer*innen warten teilweise monatelang auf ihr Geld
Ein weiteres Thema war die Verzögerung bei der Auszahlung von Vergütungen an einigen hessischen Amtsgerichten. Immer wieder kommt es zu langen Bearbeitungszeiten, die Betreuungsbüros in finanzielle Schieflage bringen.
Katja Metternich berichtete aus der Praxis: „Ich konnte einige Fälle schildern, in denen Vergütungsanträge über Monate nicht beglichen wurden. Einige Betreuerbüros stehen dadurch vor der Insolvenz. Ich habe aber den Eindruck, dass das Ministerium die Problematik ernst nimmt und Lösungen sucht.“
„Politik darf Berufsbetreuer*innen nicht alleinlassen“
Christian Morgner betonte abschließend die gesellschaftliche Bedeutung des Berufs: „Rechtliche Betreuer*innen leisten täglich Arbeit, die für das Funktionieren unseres Rechtsstaats unverzichtbar ist. Sie unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen und sichern Selbstbestimmung und Teilhabe. Dafür brauchen sie endlich verlässliche Rahmenbedingungen.“
Mehr Informationen: www.berufsbetreuung.de | LinkedIn | BdB-Vergütungskampagne
Pressekontakt:
nic communication & consulting | Bettina Melzer
Tel.: 030 – 34 66 19 41 | mobil: 0163 – 575 1343 | bm@niccc.de | www.niccc.de
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.