Retten Sie die Betreuungslandschaft!

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Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB) fordert durch einen vorgezogenen Inflationsausgleich das wirtschaftliche Überleben der Betreuungslandschaft zu sichern und unverzüglich das Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen: „Wenn die Politik jetzt nicht handelt, werden Betreuungsvereine und selbstständige Berufstreuer*innen reihenweise aufgeben müssen. Klient*innen werden die Unterstützung verlieren, die sie benötigen, um ihr Leben selbstbestimmt gestalten zu können. Das kann nicht im Sinne unserer Gesellschaft sein“.
Mit diesem dringenden Appell übergaben Vertreter*innen der Landesgruppe Berlin die Resolution des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen an Georg Eisenreich, Vorsitzender der Justizministerkonferenz und bayerischer Staatsminister der Justiz. Anlass des Treffens war die Justizministerkonferenz am 10. November in Berlin. Georg Eisenreich dankte Sylvie Kairis, Heike Wanke und Fred Rehberg für die Resolution. Minister Eisenreich: „Die großen Herausforderungen stellen sich zurzeit in vielen Bereichen. Die Länder werden sich mit der Resolution kurzfristig befassen.“
Die Betreuungslandschaft als Ganzes ist in Not geraten. Die Preisexplosion bei Energie, Mobilität, Sach- und Mietkosten sowie die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro bedrohen Betreuungsvereine und selbstständige Berufsbetreuer*innen existenziell. Die rechtliche Betreuung in Deutschland droht zu kollabieren, so die Warnung des Verbands. Industrie und Gewerbe könnten die Kostenentwicklungen zumindest teilweise auffangen oder weitergeben. Betreuungsvereinen und Berufsbetreuer*innen sei dies nicht möglich, da die Vergütung durch den Staat geregelt und festgelegt wird.
Die Betreuervergütung war 2019 erhöht worden. Nach mehr als 14 Jahren ohne Anpassung. Der angekündigte Wert von 17 Prozent ist jedoch nicht erreicht worden, wie eine aktuelle Studie des BdB belegt. Für die Studie wurden die zwei meistgenutzten Arbeitsprogramme der Berufsinhaber*innen ausgewertet. Die zeitliche Entwicklung der Betreuungsvergütung wurde 2019 nicht berücksichtigt. Denn mit der Dauer einer Betreuung reduziert sich die Vergütung. Von den geplanten 17 Prozent sind im Mittel nur 12,3 Prozent tatsächlich angekommen.
Der BdB hat die Resolution an die Justizministerien des Bundes und der Länder, an Abgeordnete des Bundestages und der Landtage sowie andere Entscheidungsträger übergeben. Der Verband hofft nun, dass sich die Politik zügig bewegt, um eine Lösung zu finden.
Den vollständigen Text der Resolution finden Sie hier