
Abgrenzung und Zusammenarbeit von rechtlicher Betreuung und anderen Unterstützungsleistungen
Die Aufgabe von rechtlichen Betreuer*innen formuliert das Bürgerliche Gesetzbuch so: Der*die Betreuer*in unterstützt den*die Klienten dabei, seine*ihre Angelegenheiten wieder rechtlich selbst zu besorgen. Damit schafft der Staat zwar den rechtlichen Rahmen - klar ist der Auftrag von Betreuer*innen damit jedoch nicht immer, denn die Grenzen zwischen der Besorgung von Angelegenheiten und anderen sozialen Unterstützungsleistungen erscheinen oft fließend.
Zum einen besteht die Schwierigkeit, dass bei dem Versuch, verschiedene Hilfe- und Unterstützungssysteme voneinander abzugrenzen, eigentlich immer ein - manchmal rechtliches, aber v. a. tatsächliches - „Niemandsland“ übrig bleibt. Vielerorts treffen Berufsbetreuer*innen zudem auf überforderte soziale Hilfestrukturen, die ihren Aufgaben nicht gerecht werden. Regional fehlen auch nicht selten die Strukturen. Zudem finden sich aufgrund der hohen Zergliederung der Sozialsysteme viele Menschen nicht mehr zurecht, was ihnen zusteht und was nicht. Bei alledem genannten ist rechtliche Betreuung oft „Ausfallbürge“ und führt zum Teil Betreuungen, die eigentlich nicht nötig sein sollten, oder übernimmt Aufgaben, die nicht originär zur rechtlichen Betreuung gehören.
Eine gute Kooperation mit angrenzenden Bereichen und eine exakte Abgrenzung von rechtlicher Betreuung zu anderen Unterstützungsleistungen sind der Schlüssel für eine bestmögliche Betreuung der betroffenen Menschen. Konkrete Fälle von falschen Erwartungshaltungen, die einem etwa bei der Zusammenarbeit mit einem sozialen Dienst, einer Pflegeeinrichtung oder einer Klinik begegnen, sollten vor allem mit Professionalität, Fachkompetenz und einem gefestigten beruflichen Selbstbewusstsein begegnet werden. Dabei unterstützen können Sie eine neu erschienene Handreichung des Deutschen Vereins, die BdB-Merkblätter zu Aufgaben und Pflichten von Betreuer*innen sowie ein Seminarangebot des ipb.

Abgrenzung und Kooperation von rechtlicher Betreuung und Sozialleistungen
Aktualisierte Handreichung des Deutschen Vereins
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat kürzlich eine aktualisierte Handreichung zum Thema „Kooperation und Abgrenzung – Das Verhältnis von Rechtlicher Betreuung und sozialer, pflegerischer und gesundheitlicher Unterstützung“ herausgegeben. Mit der Handreichung hat sich der Verein zum Ziel gesetzt, die Konfliktlinien zwischen der Unterstützung mittels rechtlicher Betreuung und der Unterstützung durch soziale, pflegerische und gesundheitliche Leistungen zu minimieren und setzt die 2007 erstellte Erstauflage der Handreichung fort.
Die Handreichung richtet sich an rechtliche Betreuer*innen, Mitarbeiter*innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichten ebenso wie von Sozialverwaltungen, sozialen gesundheitlichen oder pflegerischen Einrichtungen. Sie bringt Klarheit und Orientierung zum Verhältnis von Tätigkeiten an der Schnittstelle von rechtlicher Betreuung und Sozialleistungen und dient als Orientierungshilfe für alle relevanten Akteure. Zudem enthält sie in übersichtlicher Form Checklisten zur Abgrenzung einzelner Tätigkeiten. Außerdem schafft die Handreichung einen Überblick über das umfangreiche soziale, gesundheitliche und pflegerische Unterstützungssystem in Deutschland.
Gerne weitergeben:
BdB-Merkblätter zu Aufgaben von rechtlichen Betreuer*innen
Der BdB hat bereits vor längerer Zeit drei Merkblätter herausgegeben, die die Aufgaben und Pflichten von rechtlichen Betreuer*innen gegenüber Dritten erklärt. Ziel ist es, ein besseres Verständnis für die Arbeit von Berufsbetreuer*innen bei Behörden, Banken und Ärzt*innen zu fördern und somit die Zusammenarbeit zu verbessern. Die Merkblätter dürfen Sie gerne nutzen und weitergeben: