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„Aber Sie sind doch der*die Betreuer*in….!“

Abgrenzung und Zusammenarbeit von rechtlicher Betreuung und anderen Unterstützungsleistungen

Rechtliche Betreuer*innen werden in ihrem Berufsalltag häufig mit unterschiedlichen und oft auch falschen Erwartungshaltungen in Bezug auf ihre Aufgaben konfrontiert. Drei Tipps können Sie dabei unterstützen, die Kooperation an den Schnittstellen mit anderen Bereichen im Sinne Ihrer Klient*innen bestmöglich zu gestalten und sich zum anderen von über Ihren Zuständigkeitsbereich hinausgehenden Aufgaben abzugrenzen.
01.09.2022
Beruf Betreuung

Die Aufgabe von rechtlichen Betreuer*innen formuliert das Bürgerliche Gesetzbuch so: Der*die Betreuer*in unterstützt den*die Klienten dabei, seine*ihre Angelegenheiten wieder rechtlich selbst zu besorgen. Damit schafft der Staat zwar den rechtlichen Rahmen - klar ist der Auftrag von Betreuer*innen damit jedoch nicht immer, denn die Grenzen zwischen der Besorgung von Angelegenheiten und anderen sozialen Unterstützungsleistungen erscheinen oft fließend. 

Zum einen besteht die Schwierigkeit, dass bei dem Versuch, verschiedene Hilfe- und Unterstützungssysteme voneinander abzugrenzen, eigentlich immer ein - manchmal rechtliches, aber v. a. tatsächliches - „Niemandsland“ übrig bleibt. Vielerorts treffen Berufsbetreuer*innen zudem auf überforderte soziale Hilfestrukturen, die ihren Aufgaben nicht gerecht werden. Regional fehlen auch nicht selten die Strukturen. Zudem finden sich aufgrund der hohen Zergliederung der Sozialsysteme viele Menschen nicht mehr zurecht, was ihnen zusteht und was nicht. Bei alledem genannten ist rechtliche Betreuung oft „Ausfallbürge“ und führt zum Teil Betreuungen, die eigentlich nicht nötig sein sollten, oder übernimmt Aufgaben, die nicht originär zur rechtlichen Betreuung gehören. 

Eine gute Kooperation mit angrenzenden Bereichen und eine exakte Abgrenzung von rechtlicher Betreuung zu anderen Unterstützungsleistungen sind der Schlüssel für eine bestmögliche Betreuung der betroffenen Menschen. Konkrete Fälle von falschen Erwartungshaltungen, die einem etwa bei der Zusammenarbeit mit einem sozialen Dienst, einer Pflegeeinrichtung oder einer Klinik begegnen, sollten vor allem mit Professionalität, Fachkompetenz und einem gefestigten beruflichen Selbstbewusstsein begegnet werden. Dabei unterstützen können Sie eine neu erschienene Handreichung des Deutschen Vereins, die BdB-Merkblätter zu Aufgaben und Pflichten von Betreuer*innen sowie ein Seminarangebot des ipb.

Abgrenzung und Kooperation von rechtlicher Betreuung und Sozialleistungen

Aktualisierte Handreichung des Deutschen Vereins

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat kürzlich eine aktualisierte Handreichung zum Thema „Kooperation und Abgrenzung –  Das Verhältnis von Rechtlicher Betreuung und sozialer, pflegerischer und gesundheitlicher Unterstützung“ herausgegeben. Mit der Handreichung hat sich der Verein zum Ziel gesetzt, die Konfliktlinien zwischen der Unterstützung mittels rechtlicher Betreuung und der Unterstützung durch soziale, pflegerische und gesundheitliche Leistungen zu minimieren und setzt die 2007 erstellte Erstauflage der Handreichung fort.


Die Handreichung richtet sich an rechtliche Betreuer*innen, Mitarbeiter*innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichten ebenso wie von Sozialverwaltungen, sozialen gesundheitlichen oder pflegerischen Einrichtungen. Sie bringt Klarheit und Orientierung zum Verhältnis von Tätigkeiten an der Schnittstelle von rechtlicher Betreuung und Sozialleistungen und dient als Orientierungshilfe für alle relevanten Akteure. Zudem enthält sie in übersichtlicher Form Checklisten zur Abgrenzung einzelner Tätigkeiten. Außerdem schafft die Handreichung einen Überblick über das umfangreiche soziale, gesundheitliche und pflegerische Unterstützungssystem in Deutschland.

Gerne weitergeben:

BdB-Merkblätter zu Aufgaben von rechtlichen Betreuer*innen

Der BdB hat bereits vor längerer Zeit drei Merkblätter herausgegeben, die die Aufgaben und Pflichten von rechtlichen Betreuer*innen gegenüber Dritten erklärt. Ziel ist es, ein besseres Verständnis für die Arbeit von Berufsbetreuer*innen bei Behörden, Banken und Ärzt*innen zu fördern und somit die Zusammenarbeit zu verbessern. Die Merkblätter dürfen Sie gerne nutzen und weitergeben:

  • Merkblatt

    Wirksamkeit der Einwilligung in ärztliche Maßnahmen

    25.04.2024 Ärztinnen und Ärzte sind gehalten, vor einer ärztlichen Maßnahme die Einwilligung ihrer Patient*innen einzuholen. Ärztliche Eingriffe und Untersuchungen sowie die Verabreichung von Medikamenten sind, auch wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen werden, Körperverletzungen. Damit diese rechtmäßig sind, ist die Einwilligung des Patienten bzw. der Patientin erforderlich. Seit Ende Februar 2013 sind die näheren Einzelheiten in den §§ 630 ff BGB (dem sogenannten Patientenrechtegesetz) geregelt, dort v.a. in den §§ 630d, 630e BGB.

  • Merkblatt

    Beziehung zwischen Banken und Betreuer*innen

    25.04.2024 Im Umgang mit Konten von Bankkund*innen, für die eine Betreuung eingerichtet wurde, gibt es nach wie vor auf beiden Seiten – Banken bzw. Sparkassen und Betreuer*innen – erhebliche Unsicherheiten. Dieses Merkblatt soll dabei helfen, einen für beide Seiten akzeptablen und reibungslosen Ablauf der Geschäftsbeziehung zu erreichen.

  • Merkblatt

    Aufgaben von Betreuer*innen gegenüber Behörden und Trägern der Sozialversicherungen

    25.04.2024 Ein*e Betreuer*in wird gem. § 1814 Abs.1 BGB bestellt, wenn ein*e Volljährige*r auf Grund einer Krankheit oder einer Behinderung seine*ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann. Ein*e Betreuer*in darf dabei nur für die Aufgabenbereiche bestellt werden, in denen es erforderlich ist (§ 1815 Abs. 1 S. 3 BGB).