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Neue Betreuungsvergütungsformularverordnung

Landesgruppensprecherin löst Probleme bei der Umstellung auf ein neues Formular

Die BdB-Landesgruppensprecher sind auch dann für unsere Mitglieder im Einsatz, wenn es bei der Auszahlung ihrer Vergütung nicht rund läuft.
27.05.2026
Nordrhein-Westfalen Beruf Betreuung

Zum 1. April trat in Nordrhein-Westfalen die Betreuungsvergütungsformularverordnung in Kraft. Seitdem müssen Berufsbetreuer*innen (§ 19 Abs. 2 BtOG) und Betreuungsvereine (§ 14 BtOG) für Anträge auf Auszahlung ihrer Pauschalvergütung gemäß §§ 8 und 9 VBVG nach neuem Recht das mit der Verordnung eingeführte einheitliche Formular verwenden. Ab dem 1. Juli 2026 ist die Einreichung des Formulars nur noch als elektronisches Dokument zulässig. 

Für die Übermittlung im Rahmen des ERV steht neben dem besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) und dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) auch das kostenfreie Mein Justizpostfach (MJP) zur Verfügung. 

 

Auszahlung läuft jetzt wieder

Bei der Umstellung kam es zu erheblichen Problemen bei der Verwendung des neuen Formulars, weshalb sich BdB-Landesgruppensprecherin Renate Faust auf unserem LinkedIn-Account - hier duzen wir unsere Follower bzw. Community - zu Wort gemeldet hat. Hier erklärt sie, wie sie sich ins Zeug legen musste, damit die Auszahlung der Vergütung rund läuft. 

 

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