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©Charles Yunck
Impressionen und Berichterstattung

BdB-Jahrestagung 2026

Fachlich, digital, fair bezahlt: Starke Betreuung braucht starke Reformen! Diesem Motto stellte sich der BdB vom 7. bis 9. Mai auf seiner Jahrestagung im Kongresshotel Potsdam am Templiner See.

Das war die BdB-Jahrestagung

Drei Tage voller Freude über den Austausch mit Kolleg*innen, Gesprächen mit Politiker*innen und fachlicher Diskussionen in 65 Sekunden zusammengefasst aus Momentaufnahmen vom Fotografen Charles Yunck und einzelner Delegierter der BdB-Landesgruppen. 

Politische Podiumsdiskussion und 4 Foren am Samstagmorgen

Der letzte Programmpunkt der Tagung ist sehr gut besucht. Unter der Leitung von Anne Heitmann diskutieren Winfried Oellers (MdB CDU), Beauftragter für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung der CDU/CSU-Fraktion und Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für das Thema rechtliche Betreuung, Awet Tesfaiesus (MdB Bündnis 90 / Die Grüne), die selbst als Berufsbetreuerin tätig war (beide digital zugeschaltet) und Hülya Özkan, BdB-Vorsitzende und Berufsbetreuerin mit Betreuungsbüro in Bielefeld. 

Tesfaiesus und Oellers blicken mit Sorge auf die derzeitige Situation seit Jahresbeginn. Beide waren unzufrieden mit dem Gesetzesentwurf, haben ihn aber, wie der BdB, im Hinblick auf die Evaluation unterstützt, auf die sie nun warten (und hoffen). 

 

„Wir haben den Eindruck, es brennt“

Awet Tesfaiesus

 

Dass das Gesetz keine Entlastung gebracht hat, macht Hülya Özkan deutlich: „Versprochen waren uns 12,7 Prozent mehr Vergütung, in meinem Büro habe ich 3,4 Prozent, und das seit sechs Jahren, und manche Kolleg*innen gehen sogar ins Minus. Das sollte nicht der Sinn des Gesetzes sein.“

Oellers kritisiert, dass in der Politik oft nur Bälle hin- und her gespielt werden, Tesfaiesus verweist auf die Kommunikation mit den Ländern, die sie auch in der vergangenen Legislaturperiode gesucht hat, und appelliert an den Bund, mehr Verantwortung zu übernehmen. Oellers, der auch im Ausschuss Arbeit und Soziales ist, sieht mehr die Länder in der Verantwortung und würde die Kosten auch bei den Justizministerien der Länder belassen sehen. Er will einen Maßnahmenkatalog voranbringen und (nicht nur) in den wöchentlichen Ausschüssen diskutieren lassen. Beide sind sich einig, dass die Evaluation schneller vorangehen müsse. 

 

Forum D: Assistierter Suizid im Rahmen der rechtlichen Betreuung:
juristische, rechtliche und ethische Aspekte

 


Im Folgenden geht es um mentale Gesundheit, seelische Krisen und Suizidalität. Wenn Sie sich selbst in einer schwierigen Situation befinden oder sich Sorgen um jemanden machen, finden Sie hier kostenfrei und anonym Hilfe:


 

Zu Beginn gab BdB-Justiziar Kay Lütgens den etwa 50 Teilnehmenden einen Rundumschlag über die verschiedenen Fallkonstruktionen dieses sensiblen Themas: passive Sterbehilfe und indirekte Sterbehilfe, Tötungsdelikte durch Unterlassung, Tötung auf Verlangen, Suizid und Beihilfe zum Suizid, und erörterte jeweils die rechtlichen Folgen, insbesondere Strafbarkeit und Strafmaß. 

Im Forum gaben anschließend vier Experten aus unterschiedlichen Bereichen Einblick aus ihrer Erfahrung: Sven Goldbach, Inhaber und Pflegedienstleiter im Goldbach Palliativ-Pflegeteam Hamburg, Dr. Ilja Karl, niedergelassener Hausarzt in Sachsen-Anhalt, stellvertretender Sektionssprecher in der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) sowie Dr. Alexander Kremling, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Geschichte und Ethik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und dort Leiter der Arbeitsgruppe Angewandte Ethik und Philosophie der Medizin, sowie Berufsbetreuer Fred Rehberg.

 

„Vor dem Wunsch zu sterben sind Menschen
oft schon sozial gestorben“

Fred Rehberg

 

Eine der Fragen ist die nach den weltanschaulichen oder religiösen Anschauungen des*der Berufsbetreuer*in. Hier gibt es, manchmal leider nur theoretisch, die Möglichkeit einer Ergänzungsbetreuung, oder aber man lässt das Gericht feststellen, dass man nicht geeignet ist. Menschen aus dem Nahfeld sind oft sehr geeignet, den Willen eines Menschen, der zur freien Willensäußerung nicht mehr fähig herauszufinden, allerdings nur, wenn sie dabei keine eigenen Interessen verfolgen. 

Ob die freie Willensbildung möglich ist, muss im Zweifelsfall vom Betreuungsgericht geklärt werden, andernfalls kann der*die Berufsbetreuer*in seinen*ihren Job nicht machen. Peer support, ein kollegialer Austausch, ist eine gute Idee sein, auch, um die eigene Haltung zu reflektieren.

Auch wenn es, erwartungsgemäß, keine finalen Antworten gab, bleibt wichtig festzuhalten, dass Betreuer *innen den Prozess begleiten, aber nicht entscheiden, auch wenn sich das in der Praxis der ein oder die andere Akteur*in durchaus wünschen. Und Prozess bedeutet auch: Es gibt Zeit für viele Fragen, und die braucht es auch.

Kay Lütgens schloss das Forum mit einer humanistischen Bitte, oder, wie er es formulierte, mit einer lebenspraktischen Sache: Die Kontrolle über das eigene Leben verloren zu haben, sei für viele Menschen sehr schlimm. Viele wollten dann nicht noch anderen, Angehörigen, Pflegenden, zu Last fallen. Deshalb sein Appell an die Berufsbetreuer*Innen: „Vermittelt den Leuten, dass sie euch nicht zur Last fallen, und wenn ihr sie besucht, zeigt ihnen, dass ihr sie gerne besucht.“

Die Verbandsreform – ein Meilenstein

Auf dem Podium sitzen nur noch die Versammlungsleitung und die Geschäftsleitung, der Vorstand hat sich unter die Delegierten gemischt und macht damit deutlich, dass die Verbandsreform von Mitgliedern entwickelt wurde. Jana Haupt lässt den zweijährigen Prozess Revue passieren, während der viele kluge Köpfe viel nachgedacht, entwickelt und kommuniziert haben.

Eine neue Führungs- und Gremienstruktur für den BdB soll den Verband zukunftsfähig- und -sicher machen. Zu den Verbesserungen und Vorteilen der neuen Struktur zählen: 

  • flachere Hierarchien

  • effizientere Zusammenarbeit der Organe

  • kürzere Reaktionszeiten auf aktuelle Fragen

  • weniger Mehrfachbefassung mit gleichen Themen, dadurch weniger „Verschwendung“ von Ressourcen

  • mehr Verbandsdemokratie durch klare Aufgabenteilung

  • Einheit von Aufgaben, Kompetenz, Verantwortung.

Die Delegiertenversammlung und die Jahrestagung sollen entkoppelt werden, damit kann die Tagung noch fachlicher werden. 

In der Delegiertenversammlung wurde intensiv diskutiert und Fragen wurden geklärt, auch durch Prof. Stumpf (relatio GmbH), der die Projektentwicklung zwei Jahre lang begleitet hat und der durch die Satzungsänderungen geführt hat. Es gab mehrere Änderungsanträge, über die abgestimmt wurde (eine wurde als unzulässig abgelehnt). 

Die Verbandsreform wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen.

Für die Umsetzung ist nun ein Jahr Zeit, die Reform tritt am 4. Juni 2027 in Kraft, das ist der Termin der nächsten Delegiertenversammlung.

Hülya Özkan dankte allen Beteiligten für die intensive Arbeit an der Vorbereitung.

Der Leitantrag

Die Delegierten haben den Leitantrag zur politischen Ausrichtung mit überwältigender Mehrheit angenommen (die Änderungen sind hier noch nicht enthalten und werden nach Drucklegung aktualisiert), auch die Satzungsänderungen sind angenommen worden. Der BdB, der immer schon für Demokratie und Menschenrechte stand und dieses in seinen Geschäftsräumen mit großen Buchstaben in den Fenstern der Mitarbeiter*innen nach außen wie nach innen deutlich macht, hat damit die Unvereinbarkeit von Funktionen im BdB mit Funktionen in gesichert extremistischen Parteien oder Organisationen in seiner Satzung verankert. 

Delegiertenversammlung

Die Delegierten wurden begrüßt, die Formalia sind erledigt, Hülya Özkan präsentiert den Vorstandsbericht. „Zwar dominiert der Einsatz für gute Rahmenbedingungen seit vielen Jahren unsere Agenda, aber noch nie war die Lage so dramatisch – und wer wüsste das besser als wir alle in diesem Saal!“, sagt die BdB-Vorsitzende zum Einsatz für die Evaluierung der Vergütung und die Reform des Vergütungssystems. Dieser habe die Verbandspolitik im Jahr 2025 am stärksten geprägt. 

 

Sie nennt die Forderungen des BdB:

  • eine leistungs- und verantwortungsgerechte Fallpauschale in Höhe von 426 Euro pro Fall und Monat. Das entspricht einem Stundensatz von rund 86,55 Euro, den wir gutachterlich ermittelt haben und einem Zeitaufwand von 4,92 Stunden.
  • „gleiches Geld für gleiche Leistung“ – einheitlich und unabhängig von Vermögensverhältnissen, Aufenthaltsort oder Betreuungsdauer.
  • spezielle Pauschalen für besonders komplexe oder arbeitsintensive Fälle. 
  • eine regelmäßige Dynamisierung, damit sich die Vergütung automatisch an Lohn- und Preisentwicklungen anpasst.
  • grundsätzlich die Finanzierung der Vergütung aus der Staatskasse, um Klient*innen zu entlasten und die Qualität der Betreuung dauerhaft zu sichern. 

Ein weiteres großes Handlungsfeld ist die BdB-Verbandsreform - eines der wichtigsten Vorhaben, um den BdB zukunftsfest aufzustellen, so Özkan. Sie verfolge vier große Ziele:

  • die Stärkung von Länderrat und Landesgruppen
  • die Erhöhung der Schlagkraft des Verbandes und die Straffung von Abläufen
  • die Entlastung des Ehrenamts
  • finanzielle Einsparungen

Zur Qualitätsentwicklung sagt Özkan: „Genau genommen gehört diese seit der Verbandsgründung zum Markenkern des BdB. Und zur Wahrheit gehört auch, dass wir die Qualität immer nach vorn gestellt haben, obwohl die finanziellen Rahmenbedingungen oft nicht dazu gepasst haben.“ : Im Mittelpunkt des BdB-Qualitätsprojekts stehe, allen BdB-Mitgliedern Orientierung für ihre praktische Betreuungsarbeit zu bieten.

Die Arbeitsgruppen am Freitagvormittag

In den Kurz- und Intensivarbeitsgruppen am Freitagvormittag standen zwölf Themen auf dem Programm, etwa die Arbeitsgruppe “Meine Rolle als rechtliche*r Betreuer*in - Abgrenzung von Aufgaben und wie ich freundlich Nein sage”, die von Dagmar Minuth (Landesgruppe Nordrhein-Westfalen) und Fred Rehberg (BdB-Bundesvorstand) geleitet wurde. 

In der Diskussion und im kollegialen Austausch wurden mögliche Ursachen auf beiden Seiten angesprochen, wie Erwartungsdruck, der aus der Unsicherheit darüber entsteht, was die eigene Aufgabe ist, dass einem ein schlechtes Gefühl vermittelt wird, dass man ein schlechter Betreuer sei, Loyalität gegenüber dem*der Klient*innen auf Seiten der Berufsbetreuer*innen. Besonders kritisch wird es da, wo Behörden oder Richter*innen ebenfalls falsche Erwartungen formulieren, und zu denen der*die Betreuer*innen in einem Abhängigkeitsverhältnis steht.

Für eine bessere Argumentation wurde erinnert an die rechtlichen Grundlagen, die Subsidiarität der rechtlichen Betreuung, und nicht zuletzt an den Rehabilitationsgedanken. Bottom Line: Betreuung ist kein Ersatz für fehlende Hilfesysteme und nicht als Ausfallbürgschaft konzipiert. Personelle und strukturelle Lücken zu schließen ist Ausgabe der Politik. Die Kunst des professionellen Nein-Sagens ist nicht nur für die eigene Rolle, aus Haftungsgründen, zur besseren Verwendung von Ressourcen wichtig, sondern auch im Sinne des*der Klient*in. Ein Nein ist deshalb oftmals rechtlich geboten. Auch die Struktur des professionellen Neins wurde im Workshop erarbeitet. 

 

Die Rechte der Klient*innen schützen

In ihrer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Unterstützung von Menschen am Lebensende beleuchteten Renate Faust, Berufsbetreuerin und Landesgruppensprecherin aus Nordrhein-Westfalen und Sven Goldbach, Leiter eines palliativen Pflegedienstes in Hamburg, die besonderen Herausforderungen rechtlicher Betreuung in dieser sensiblen Lebensphase aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven. Anhand praxisnaher Fallbeispiele diskutierten die Teilnehmer*innen typische Konstellationen aus dem Betreuungsalltag. Renate Faust verdeutlichte, welche Rolle Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Vertreterdokumentationen dabei spielen, um in Krisensituationen Orientierung zu geben und Handlungssicherheit zu schaffen. Gleichzeitig wurde aus der Diskussion heraus deutlich, dass vorhandene Verfügungen in der Praxis nicht immer selbstverständlich berücksichtigt werden. „Patientenverfügung im Krankenhaus – teilweise muss man drohen, um diese durchzusetzen“, schilderte eine Teilnehmerin ihre Erfahrungen aus dem Berufsalltag. Die Diskussion zeigte, wie belastend solche Situationen für Betreuer*innen sein können und wie wichtig ein klares Rollenverständnis sowie rechtliche Sicherheit im Umgang mit medizinischen Einrichtungen sind.

„Der Wille oder der mutmaßliche Wille ist das wichtigste Instrument“, betonte Renate Faust im Verlauf der Arbeitsgruppe. Entscheidend sei, dass rechtliche Betreuer*innen ihre Aufgabe nicht darin sehen, eigene Wertvorstellungen umzusetzen oder medizinische Entscheidungen zu bewerten, sondern den Willen der betreuten Person festzustellen und diesem Geltung zu verschaffen. Gerade am Lebensende sei dies von zentraler Bedeutung. Sven Goldbach ergänzte die Perspektive durch seine Expertise aus der palliativen Versorgung. Er stellte die Entwicklung und Bedeutung von Advance Care Planning (ACP) vor und zeigte anhand von Beispielen aus seinem Praxisalltag wie strukturierte vorausschauende Versorgungsplanung dazu beitragen kann, den Willen von Menschen frühzeitig zu klären und in Krisensituationen verlässlich umzusetzen. 

Deutlich wurde, dass ACP nicht nur ein Instrument der Vorsorge ist, sondern auch dazu beitragen kann, Konflikte in Akutsituationen zu reduzieren. Frühzeitige Gespräche, strukturierte Dokumentation und die Einbindung aller Beteiligten schaffen tragfähige Grundlagen für Entscheidungen, die sich am Willen der betroffenen Person orientieren. 

In der abschließenden Diskussion wurde deutlich, dass viele Teilnehmer*innen ähnliche Herausforderungen aus ihrem Berufsalltag kennen. Besonders der Umgang mit medizinischer Autorität, Zeitdruck in Entscheidungssituationen sowie Unsicherheiten in der Willensermittlung wurden als belastend beschrieben. Gleichzeitig bestand Einigkeit darüber, dass rechtliche Betreuer*innen eine entscheidende Rolle dabei einnehmen, nicht gewünschte Maßnahmen zu verhindern und die Rechte ihrer Klient*innen zu schützen. 

 

KI trifft Betreuungspraxis

Diese Arbeitsgruppe stieß auf großes Interesse und führte zu einer lebhaften Diskussion über Chancen, Grenzen und praktischen Einsatzmöglichkeiten von KI in der rechtlichen Betreuung. Besonders intensiv wurde erörtert, welche konkreten Entlastungen KI bereits heute im Betreuungsalltag bieten kann und an welchen Stellen menschliche Kontrolle sowie fachliche Verantwortung weiterhin unverzichtbar bleiben. Auch die unterschiedlichen Entwicklungsstände der Betreuungssoftware sowie Fragen des Datenschutzes, der Nachvollziehbarkeit und des Automatisierungsgrades wurden ausführlich diskutiert. Insgesamt verdeutlichte die Veranstaltung, dass KI in der Betreuungspraxis bereits angekommen ist, zugleich jedoch weiterhin erheblicher Orientierungs- und Diskussionsbedarf hinsichtlich einer sachgerechten und verantwortungsvollen Nutzung besteht.

Berufsbetreuer über notwendige Reformen und starke Betreuungen

Getreu dem Tagungsmotto "Fachlich, digital, fair bezahlt: Starke Betreuung braucht starke Reformen!" äußern sich Delegierte der BdB-Jahrestagung im Kongresshotel Potsdam am Templiner See über die Vielzahl an "Baustellen", mit denen die rechtliche Betreuung aktuell noch zu kämpfen hat. 

Alle sind sich einig, dass die Politik ins Handeln kommen muss. 

 

Sieben Delegierte und ihre Reform-Ansätze

Neben der BdB-Vorsitzenden Hülya Özkan kommen im YouTube-Short die Delegierten Sven Eichner aus Dresden, Daniela Esefeld und Doreen Stark aus Thüringen, der Leiter der Betreuungsbehörde der Landeshauptstadt Potsdam, Oliver Lata, Pia Konrad aus Nordrhein-Westfalen und Sven Sorgenfrei aus Sachsen-Anhalt zu Wort. 

Eröffnungsvortrag, neues Format für das Gespräch mit dem Bundesvorstand und Fachdiskussion

In seinem Eröffnungsvortrag zu Freiheitsrechten (nicht nur) am Lebensende: Chancen und Anforderungen einer menschenrechtsbasierten Betreuungsarbeit ging Prof. Dr. Oliver Tolmein zunächst ausführlich auf den Begriff der Freiheit ein, ausgehend vom Freiheitsbegriff von Hannah Arendt. Tolmein ist Fachanwalt für Medizinrecht, Mitbegründer von „Menschen und Rechte – Assoziation freier Rechtsanwält*innen“ in Hamburg sowie Honorar-Professor an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen.

 

„Frei zu sein und zu handeln ist das selbe.“

Hannah Arendt, 1961

 

Gedankenfreiheit, die Freiheit in der inneren Freiheit, die innere Emigration – Tolmein nahm das Publikum mit auf einen pointierten und scharfsinnigen Vortrag durch die deutsche Geschichte vom Nationalsozialismus über die Anfänge der Behinderten- und der Krüppelbewegung bis hin zur UN-Behindertenkonvention und dem reformierten Betreuungsgesetz und zeigte: Freiheit hat man nicht, man muss sie sich nehmen, und sie entsteht. So, wie Hannah Arendt Handeln nicht als einfache Tätigkeit, Arbeit und Routine verstand, sondern Freiheit da sah, wo etwas Ungewohntes passiert, man weiß noch nicht, wie etwas ausgeht, ein bleibender Wert, eine bleibende Veränderung geschaffen wird.

Von hier aus schlug er die Brücke zu den Berufsbetreuer*innen, die ihr eigenes Prozessziel setzen, und eben keine Routinearbeit leisten, die alles am Laufen hält und stellte die Frage, ob denn eine Gesellschaft Eingliederungshilfe beliebig begrenzen könne (nein, denn es sei die gleiche Gesellschaft, die Barrieren schafft). Und Tolmein sieht, erwartungsgemäß, viel Verbesserungspotenzial beim Betreuungsrecht in seiner heutigen Form.

 

Das “Analoge Podcast”-Format

Das neue Format löst das traditionelle Interview mit der Vorsitzenden ab, auf Wunsch von Hülya Ozkan, der „Team“ wichtig ist, sie sehe sich zwar als Sprachrohr des Vorstands, aber die anderen Vorstandsmitglieder arbeiten mit (sie wollten aber nicht zu sechst dastehen, sonst wäre die Bühne voll!).

Im Gespräch erzählten die drei BdB-Vorstandsmitglieder von ihrer Arbeit hinter den Kulissen, den politischen Gesprächen, wo sie immer noch Überraschungsmomente erleben, wenn Politiker*innen von der tatsächlichen Vergütung erfahren oder lieber nicht von der Vergütung sprechen wollen, da diese doch gerade erst evaluiert werde. Von der Haftung, die sie als Vorstand haben, was ihnen bewusst sei, aber im Alltag Gott sei Dank nicht immer präsent, von der Geschäftsstelle, dank der Hülya Ozkan sich erst getraut habe, sich aufzustellen, von dem Positionspapier, das vergangenen Sommer erstellt wurde und mit dem sie sozusagen auf Deutschlandtournee gegangen sind.

Spürbar sei, dass der BdB immer mehr als Experte wahrgenommen und gefragt werde. Die Mitarbeit des Vorstands in verschiedenen Arbeitsgruppen wurde thematisiert, die Öffentlichkeitsarbeit und ihre neueren Formate, eine Mitgliederbefragung zur Vergütung angekündigt und für die Verbandsreform geworben, über die die Delegiertenversammlung morgen abstimmt. Diese sei die natürliche Weiterentwicklung, die den Verband zukunftssicher und zukunftsweisend aufstelle. 

 

Fachdiskussion: Mehr Selbstbestimmung oder nur mehr Arbeit?

In einer dynamischen Fachdiskussion, geleitet von Jan Schütte von ah Kommunikation, wurden die verschiedenen Perspektiven der Akteure und Akteurinnen im Betreuungssystem deutlich. Im Podium saßen Tanja Schreiber, Geschäftsführerin im Institut für Persönliche Hilfen e.V., der u.a. Träger zweier Betreuungsvereine in Braunschweig und Wolfenbüttel ist, sowie 1. Vorsitzende der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine (BuKo), Kristian Fuhs, Dipl. Rechtspflegerin, Amtsgericht Potsdam; Stellvertretende Vorsitzende in der Bundesleitung des Bund Deutscher Rechtspfleger e.V., Oliver Lata, Arbeitsgruppenleiter der Betreuungsbehörde der Landeshauptstadt Potsdam, Martina Heland-Graf, Vorständin im Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V. und Mitglied im BdB-Beirat für Qualitätsentwicklung, sowie die BdB-Vorsitzende. 

Gefragt nach dem Unterschied, den die Reform des Betreuungsrechts im Hinblick auf die Selbstbestimmung macht – Wunsch und Wille statt Wohl – wurde übereinstimmend festgestellt, dass viele Berufsbetreuer*innen dies schon so gehandhabt haben, bevor es gesetzlich verankert wurde. Unterstützte Entscheidungsfindung ist aber, auch hier bestand Konsens, ein Prozess, der zeitaufwändig und nicht eingepreist ist.

Tagungseröffnung und Grußworte

Hülya Özkan, Vorsitzende des BdB-Vorstands, eröffnete die Jahrestagung, betonte die Herausforderungen des Berufs und dass das Tagungsmotto die aktuelle Situation im Betreuungswesen sehr präzise beschreibe. In Stellvertretung für Oberbürgermeisterin Nousha Aubel, überbrachte Brigitte Meier, Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Potsdam, ein Grußwort. Wenn es um Betreuung gehe, sagte sie, denke man oft an Recht, Gesetze, Verfahren, Zuständigkeiten, im Wesentlichen aber gehe es um die Unterstützung von Menschen darin, selbstbestimmt leben zu können. 

Dr. Benjamin Grimm, Minister der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg, betonte in seinem digitalen Grußwort, die Umsetzung von fortbestehenden Herausforderungen sei „unsere gemeinsame Aufgabe“. Zu den Themen, die die Politik seit der BdB-Jahrestagung 2025 sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene beschäftigt haben, gehörten „hochsensible Fragestellungen des Selbstbestimmungsrechtes und dem Schutz der betroffenen Person“ (Evaluation der bereuungsrechtlichen Sterilisationsregelungen, der Regelung zur Genehmigung von Zwangsbehandlungen - dazu die Stellungnahme des BdB.)

Aufhorchen lässt, dass die Arbeitsgruppe zur Evaluierung des Registrierungsverfahrens und zur Verbesserung der beruflichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene sich u.a. mit operativen Vorschlägen zur Erleichterung verfahrensrechtlicher Vorgaben befasst. Auch die Themen zentrales Vorsorgeregister und bundesweites Berufsbetreuerregister würden auf Bundesebene weiter vorangetrieben, so Grimm. Auf Landesebene unterstütze sein Ministerium weiterhin die Arbeit der überörtlichen Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen, die auch unter Beteiligung des BdB eine entscheidende Rolle für die interdisziplinäre Vernetzung aller Akteure spiele. Ausdrücklich dankte Grimm dem Bundesverband sowie insbesondere den Mitgliedern der Landessgruppe Brandenburg für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Etablierung eines Gesprächsformats auf Fachebene, das einen regelmäßigen Austausch mit der Betreuungspraxis gewährleiste. 

 

Das BMJV evaluiert bereits

Für Anette Kramme, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist „eine faire Bezahlung (…) in der Tat ein wichtiger Baustein für die Attraktivität Ihres Berufs“. Die Vergütungsreform, die zu Jahresanfang in Kraft getreten sei, wertete sie als Erfolg, auch wenn die Forderungen des BdB höher lagen, ein Erfolg sei v.a. nach dem vorzeitigen Ampel-Aus, dass die Reform überhaupt verabschiedet werden konnte. Das BMJV befinde sich bereits mitten in der Evaluierung von Teilen der Betreuungsrechtsreform aus dem Jahr 2023, u.a. werde geprüft, durch welche Gesetzesänderungen welche Arbeitsprozesse, insbesondere bei der Kommunikation mit anderen Akteuren, aber auch bei der Geltendmachung und Abrechnung der Betreuervergütung Verbesserungen möglich sein können. 

Prof. Dr. Dagmar Brosey, Bundesvorsitzende Betreuungsgerichtstag e. V., Professorin für Soziales Recht an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der TH Köln, betonte die enge Zusammenarbeit, die der Betreuungsgerichtstag als befreundeter Fachverband seit vielen Jahren mit dem BdB führe. Diesen lobte sie dafür, dass er immer wieder die Fachlichkeit in den Mittelpunkt stelle und dass die Staatssekretärin Kramme die Arbeit von Berufsbetreuer*innen anerkenne, sei ein wichtiger Schritt nach vorne, an dem der BdB wichtigen Anteil habe. 

Die Begrüßung der Neuen

Ein breites Fachpublikum unter den knapp 400 Teilnehmer*innen ‑ vorwiegend Berufsbetreuer*innen aus ganz Deutschland, aber auch Hochschullehrer*innen, Richter*innen, Behördenmitarbeiter*innen und Politiker*innen ‑ ist zwischenzeitlich zur Jahrestagung angereist, die am heutigen Donnerstag, den 7. Mai um 10 Uhr startete. 

Der erste Tag begann mit einer außerordentlich gut besuchten Begrüßungsveranstaltung für Neumitglieder, an der über 60 Menschen teilnahmen, davon mehr als 50 neu im Verband. Auch das ein oder andere Mitglied, das schon länger mit dabei ist, aber bislang noch nicht auf der Jahrestagung dabei war, profitierte von der Veranstaltung, bei der der Verband sowie seine Angebote vorgestellt wurden, vertreten zunächst durch Geschäftsführer Dr. Harald Freter und Dominic Bauer aus dem Bundesvorstand, dort für Mitgliederorientierung verantwortlich. 

Nachdem Dr. Freter Geschichte, Struktur und Erfolge des Verbands, der sich von Anfang an als Fachverband, Interessensvertreter und Dienstleister versteht, präsentiert hatte, stellten Anette Fey die Fachberatungen und die betriebswirtschaftliche Beratung für BdB-Mitglieder vor, Verbandsjuristin Katharina Rinne („Mein Herz brennt für Beratung!“) die rechtliche Beratung, wie man sie am besten bekommt (Anfragen gern auch per E-Mail!) und ihre Grenzen. Beide betonten, dass sie sich gerne Zeit nähmen und verwiesen für wertvollen Input von berufserfahrenen Betreuer*innen aus der Praxis auf das Mitglieder-interne Portal meinBdB. 

Tinja Rantala und Fabian Stölzel stellten Seminarangebote des Instituts für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb) vor, dem Tochterunternehmen für Weiterbildung des BdB. 

Viktoria ist angekommen

Viktoria ist im Kongresshotel am Templiner See in Potsdam nun mit den letzten Vorbereitungen zur BdB-Jahrestagung 2026 beschäftigt und trifft im großen Kongress-Saal auf die Stellvertretende BdB-Geschäftsführerin Judith Grabe-Scholl. Die hat gerade die letzten Absprachen mit dem Haustechniker Maik Schlunska getroffen, bevor es morgen, am Donnerstag, endlich losgehen kann. 

 

Reibungsloser Ablauf

Maik unterstützt den BdB und das 15-köpfige Team seit vielen Jahren und trägt maßgeblich dazu bei, dass die Jahrestagungen immer reibungslos über die Bühne gehen können. Nicht nur bei der Begrüßungsveranstaltung mit vielen prominenten Gästen aus Politik und Gesellschaft, sondern auch bei den Fach- und Podiumsdiskussionen sowie Foren und Gesprächsrunden sorgt er mit einem Team von weiteren Technikern dafür, dass alle Gäste gut zu hören und sehen sind, auf der Leinwand alle Präsentationen gezeigt werden und der Ablauf nach Plan sowie ohne Pannen durchgeführt werden kann. 

Jahrestagungen seit 1997

Rund 400 Teilnehmer werden erwartet. Das Programm soll eine Bilanz nach der Einführung der Betreuungsrechtsreform ziehen und einen Ausblick auf die anstehende Evaluation geben. 

In der BdB-Geschäftsstelle werden die letzten Vorbereitungen getroffen. Unsere Kollegin Viktoria Wojewodka gibt einen kleinen Einblick in die Aktivitäten, wie etwa das Verpacken zahlreicher Kisten, die ein Kurierdienst nach Potsdam bringt.

 

Start in Göttingen

Unser Geschäftsführer hat schon einige Tagungen geleitet und weiß von der ersten Jahrestagung zu berichten - auch wenn er bei dieser noch nicht dabei war. Die Tagung fand vom 2. bis 4. Mai 1997 im Hotel Freizeit Inn in Göttingen statt und wurde von der Autorin Barbara Dünkel in der Chronik des BdB anlässlich seines 20-jährigen Bestehens dokumentiert.

Diesmal freut sich Dr. Harald Freter auf die Vielzahl an Neumitgliedern und den Vortrag von Oliver Tolmein. 

Rückblicke auf vergangene Tagungen

  • ©Charles Yunck

    Rückblick

    BdB-Jahrestagung 2025

    Droht die Abrissbirne? Qualität braucht leistungsgerechte Bezahlung! Diesem Motto stellte sich der BdB vom 8. bis 10. Mai auf seiner Jahrestagung im Kongresshotel Potsdam am Templiner See.

  • ©Thomas Tröster / BdB

    Rückblick

    BdB-Jahrestagung 2024

    30 Jahre BdB: Viel erreicht, vieles noch offen!: Unter diesem Motto lud der BdB vom 2. bis 4. Mai zur Jahrestagung ein – diesmal nach Mannheim, in die Metropole an Rhein und Neckar.

  • ©BdB/Charles Yunck

    Rückblick

    BdB-Jahrestagung 2023

    Unter dem Motto „120 Tage neues Betreuungsrecht: Auf Sand gebaut?" diskutierten Betreuer*innen und weitere Expert*innen aus ganz Deutschland auf der BdB-Jahrestagung vom 4. bis 6. Mai 2023 im Kongresshotel Potsdam am Templiner See aktuelle fachliche Fragen.