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Stellungnahme

zum Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Neufassung eines Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen und zur Änderung weiterer Gesetze“

Der BdB bewertet den vorliegenden Gesetzentwurf insgesamt als einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung des PsychKG. Viele der geplanten Änderungen tragen dazu bei, die Rechte psychisch erkrankter Menschen zu stärken, insbesondere durch den Ausbau präventiver und nachsorgender Ansätze sowie durch eine verbesserte strukturelle Zusammenarbeit der beteiligten Akteure. Gleichzeitig ist festzustellen, dass der Entwurf stärker als bisher auch sicherheitsrechtliche Aspekte in den Fokus rückt, insbesondere durch die Betonung des Schutzes der Allgemeinheit. Diese Entwicklung ist vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Debatten nachvollziehbar, birgt jedoch die Gefahr, dass der Charakter des PsychKG als primär hilfeorientiertes Gesetz in den Hintergrund tritt. Aus Sicht des BdB muss eine moderne Psychiatrie konsequent an den Menschenrechten ausgerichtet sein, Freiwilligkeit, assistierte Selbstbestimmung und die konsequente Anwendung milderer Mittel müssen im Zentrum stehen. Die derzeitige Praxis zeigt jedoch, dass Zwangsmaßnahmen weiterhin in erheblichem Umfang zur Anwendung kommen. Hier besteht grundlegender Reformbedarf. Für eine tatsächliche Verbesserung der Versorgung psychisch erkrankter Menschen bedarf es einer konsequenten Weiterentwicklung der strukturellen Rahmenbedingungen.
Nordrhein-Westfalen Beruf Betreuung