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+++ Ab dem 20.07.2026, 16 Uhr, sind das Landesgruppenportal und die Online-Geschäftsstelle nicht erreichbar sowie die Online-Formulare auf der Homepage nicht nutzbar. Wir bitten bis zum 24.07.2026, 12 Uhr, keine Änderungen oder Verarbeitungen vorzunehmen.
Beratung und Broschüre

Für den Berufsausstieg

Wir unterstützen Sie beim planvollen und professionellen Ausstieg Schritt für Schritt. Mit individueller Fachberatung sowie unserer Broschüre "Ausstieg aus dem Betreuungsberuf".

Ist der Entschluss, aus dem Betreuerberuf auszusteigen, erst einmal gefallen, stellen sich viele Fragen: Möchten Sie Ihr Betreuungsbüro ganz aufgeben oder an eine*n Nachfolger*in übergeben? Welche konkreten Aufgaben kommen bei der Abwicklung auf Sie zu, was müssen Sie alles bedenken und mit wem müssen Sie reden? Bei alledem steht das Wohl Ihrer Klient*innen natürlich an oberster Stelle: Sie müssen umfassend informiert, beraten und im Prozess der Verfahrensübergabe begleitet werden.

Der BdB unterstützt Sie bei allen anfallenden Aufgaben. 

Nutzen Sie zudem gerne unser Mitgliederportal meinBdB, um mit (neuen) Kolleg*innen Kontakt aufzunehmen, um einen Büroplatz anzubieten etc.

Broschüre Berufsausstieg

Wir unterstützen Sie beim planvollen und professionellen Ausstieg Schritt für Schritt. Mit individueller Fachberatung sowie unserer Broschüre "Ausstieg aus dem Betreuungsberuf". Sie enthält wertvolle Tipps, Checklisten und Zeitpläne. Die Arbeitshilfen wurden von der BdB-Arbeitsgruppe Berufsausstieg entwickelt.

BdB-Mitglieder können die Broschüre kostenlos herunterladen. Als Nicht-Mitglied erhalten Sie die Broschüre in Print-Form zum Preis von 19,50 Euro (zzgl. Versandkosten) in der BdB-Geschäftsstelle unter info@bdb-ev.de.

Gut zu wissen! Reduzierung des BdB-Mitgliedsbeitrages:

Auf einen entsprechenden Antrag hin kann der Vorstand Mitgliedern, die zu Beginn des Kalenderjahres das 65. Lebensjahr vollendet haben und nur noch in geringem Umfang Betreuungen führen, eine Reduzierung des Beitrages um 50% gewähren. Ein solcher schriftlicher Antrag muss bis zum 31.12. des Vorjahres eingegangen sein.