"Berufliche Betreuer*innen leisten wichtige Arbeit, die für den Rechtsstaat unverzichtbar ist"
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Am Austausch nahmen Ministerialdirigent Dr. Thomas Ermer (Abteilungsleiter Zivilrecht) sowie Leitende Ministerialrätin Dr. Katrin Herresthal und Regierungsdirektor Dr. Martin Apetz teil. Den BdB vertraten die Bundesvorsitzende Hülya Özkan, Christian Morgner (Mitglied im Bundesvorstand), Marco Blam (Landessprecher Bayern) und Geschäftsführer Dr. Harald Freter.
Konstruktiver Austausch zur Evaluation und Vergütungsreform
Die Gespräche konzentrierten sich auf die anstehende Evaluation des Betreuervergütungsgesetzes und die erforderliche Reform der Vergütungsstruktur. Der BdB betonte die Bedeutung eines praxisnahen, wissenschaftlich fundierten Vorgehens. Dr. Harald Freter: „Wir hatten ein sehr angenehmes und intensives Gespräch. Unser Eindruck hat sich bestätigt: Bayern verfolgt die Anliegen der Berufsbetreuerinnen und -betreuer mit großem Wohlwollen und wird manche Punkte unterstützen. Neben Vergütung und Evaluation spielt auch der Abbau bürokratischer Belastungen eine zentrale Rolle. Wir werden als Verband konkrete Vorschläge einbringen, die dann in den politischen Prozess einfließen.“
Einfache Strukturen: BdB fordert einheitliche Fallpauschale
Die Bundesvorsitzende Hülya Özkan betonte die Notwendigkeit eines klaren und übersichtlichen Vergütungssystems: „Wir brauchen eine einheitliche Fallpauschale. Sie macht das System fairer, transparenter und leichter handhabbar. Betreuung wird nicht einfacher, nur weil sie lange dauert oder eine bestimmte Wohnform vorliegt. Eine Pauschale entlastet alle Beteiligten – Betreuer*innen wie Gerichte – und sie reduziert Bürokratie deutlich.“
Der BdB verwies auf sein Modell einer bundesweit einheitlichen Pauschale auf Grundlage realistischer Zeitaufwände und betriebswirtschaftlicher Berechnungen.
Bürokratische Hürden abbauen – Prozesse vereinfachen
BdB-Bundesvorstandsmitglied Christian Morgner erläuterte die Erwartungen der Praxis an Bund und Länder: „Der Berufsalltag ist durch viele bürokratische Anforderungen belastet. Das kostet Zeit, die wir eigentlich für unsere Klientinnen und Klienten brauchen. Es ist wichtig, dass Verwaltung und Politik gemeinsam mit uns Wege finden, Prozesse zu vereinfachen. Bayern sendet hier positive Signale – das macht Mut.“
Im Gespräch wurde vereinbart, dass der BdB konkrete Praxisvorschläge zur Entlastung der Betreuer*innen einreichen wird.
Bayern als positives Beispiel bei der Auszahlungspraxis
Die zuverlässige und zügige Auszahlung von Vergütungen ist für die wirtschaftliche Stabilität der Betreuungsbüros von großer Bedeutung. Marco Blam, BdB-Landessprecher Bayern: „In Bayern funktioniert die Begleichung der Vergütungsanträge überdurchschnittlich gut. Die meisten Amtsgerichte zahlen sehr zeitnah. Das sorgt für Planungssicherheit und entlastet die Betreuerinnen und Betreuer spürbar. Dieses Niveau wünschen wir uns bundesweit.“
Gemeinsam für eine starke berufliche Betreuung
Das Staatsministerium sicherte zu, die Arbeiten an Evaluation und Vergütungsreform aktiv zu begleiten. Beide Seiten betonten die Bedeutung eines offenen Dialogs, um eine moderne, leistungsfähige und nachhaltige Struktur der rechtlichen Betreuung zu sichern.
Mehr Informationen: www.berufsbetreuung.de | LinkedIn | BdB-Vergütungskampagne
Pressekontakt:
nic communication & consulting | Bettina Melzer
Tel.: 030 – 34 66 19 41 | mobil: 0163 – 575 1343 | bm@niccc.de | www.niccc.de
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.