"Berufsbetreuung ist eine tragende Säule unseres Rechtsstaats"
You are here:
Austausch über Evaluation und Vergütungsreform
Zentrales Thema war die geplante Evaluation des Betreuervergütungsgesetzes. BdB-Geschäftsführer Harald Freter betonte, dass eine zukunftsfeste Vergütung nur auf Basis realistischer Daten gelingen kann: „Für eine solide Reform brauchen wir eine Evaluation, die die Wirklichkeit des Berufs abbildet. Bund und Länder sollten sich rasch auf ein gemeinsames Vorgehen einigen und die Fachpraxis eng einbinden. Der BdB bringt dafür seine Expertise und die Daten aus der kommenden Mitgliederbefragung ein.“
Einheitliche Pauschale als Beitrag zu Klarheit und Entlastung
Der BdB stellte sein Modell einer einheitlichen Fallpauschale vor. Sie soll Abläufe vereinfachen, Planbarkeit schaffen und gerechte Bedingungen sichern. Hülya Özkan, BdB-Bundesvorsitzende, argumentierte: „Eine einheitliche Pauschale macht das Vergütungssystem übersichtlich und reduziert bürokratische Hürden. Betreuung bleibt anspruchsvoll – unabhängig vom Wohnort oder der Vermögenssituation der Klientinnen und Klienten. Eine Pauschale bringt Fairness, Transparenz und mehr Zeit für die eigentliche Arbeit.“ Eine angemessene Bezahlung der Betreuer*innen liege auch der Hausleitung des Justizministeriums am Herzen, so Christian Reitemeier.
Digitalisierung und Begleichung der Vergütungsanträge
Die Gesprächspartner tauschten sich zudem über die Fortschritte bei der Digitalisierung der Gerichte und die Bearbeitung von Vergütungsanträgen aus. Christian Reitemeier berichtete, dass sich die Auszahlungspraxis in NRW verbessert habe, er bat aber ausdrücklich darum, verbleibende Problemfälle weiterhin zu melden, damit das Ministerium mit dem gerichtlichen Geschäftsbereich Lösungen finden könne.
Christoph Engels, BdB-Landesgruppe NRW, bilanzierte: „Wir hatten ein sehr produktives und wertschätzendes Gespräch. Besonders die Impulse zum Bürokratieabbau und zur Entlastung der Praxis stimmen optimistisch. Wir hoffen, dass die Ideen umgesetzt werden und die Zusammenarbeit weiter vertieft wird.“
Gemeinsames Anliegen: Betreuung zukunftsfest gestalten
Christian Reitemeier betonte, dass Themen der rechtlichen Betreuung die Justizministerkonferenz regelmäßig beschäftigen und dass NRW den Reformprozess aktiv mitgestaltet. Der BdB werde dort ausdrücklich als „geschätzter Gesprächspartner“ gesehen.
Der Verband wird weiterhin Vorschläge zu Digitalisierung, Bürokratieabbau und einer praxistauglichen Vergütungsstruktur einbringen.
Mehr Informationen: www.berufsbetreuung.de | LinkedIn | BdB-Vergütungskampagne
Pressekontakt:
nic communication & consulting | Bettina Melzer
Tel.: 030 – 34 66 19 41 | mobil: 0163 – 575 1343 | bm@niccc.de | www.niccc.de
Angebot an Journalist*innen: Sie wollen einmal einen Berufsbetreuer oder eine Berufsbetreuerin in Ihrer Nähe begleiten? Sie brauchen ein Beispiel von Klient*innen, die von Berufsbetreuung profitieren? Möchten Sie eine Expertin oder einen Experten aus Ihrer Region sprechen? Oder benötigen Sie mehr Hintergrundinformationen? Rufen Sie uns einfach an. Oder schreiben Sie uns. Wir helfen gern weiter!
Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.